Die Regel sagt: "Schienen durfen nur direkt gegen den Rand eines Geländefeldes gelegt werden, wenn noch im selben Zug die Schiene auf ein neues Geländefeld fortgeführt wird."
Frage: ist der Rand eines neu angeschlossenes Geländefeldes auch nach der Anschluss "verbotenes Gebiet"? Wenn dies so ist, heisst das auch dass man nur anschliessen kann, wenn man gerade zwei rechte Schienen hat.
Oder darf man doch am Rande weiterbauen bis mann auf einen neuen Rand des gleichen Geländefeldes kommt?