Beitragvon Andrea Harbke » 15. April 2004, 15:44
Roland G. Hülsmann schrieb:
> Dann kann man nur hoffen, daß dieses nicht dem Besitzer des
> Spieles passiert und der "Übeltäter" eine
> Haftpflichtversicherung hat. Die zahlt dann nämlich.
>
Und wie mache ich der Versicherung klar, dass es sich um ein Spiel handelt, dass man nur für knapp 200 Euro bei ebay ersteigern kann, da schon seit Jahren nicht mehr im Handel, und auch nur selten bei ebay zu finden?
Dürfte nicht einfach werden :-)
Bei solchen Spielen müssen bei uns die Gläser vom Tisch, Knabbersachen dürfen bleiben, da inzwischen ohnehin recht unfettig.
Viele Grüße aus einem sonnigen Hamburg (endlich mal!)
Andrea