Beitragvon Miriam » 16. August 2004, 15:19
> > Starker Zigarettengeruch aller Materialien,
>
> das ist Pech, denn ein Raucher riecht ja seinen Rauch nicht
Sehe ich auch so, wenn es dir sehr wichtig ist, mußt du im Zweifelsfall den Verkäufer eben vorher fragen, ob er raucht.
> > fehlende Spielregel,
> > fehlende Figuren,
> > fehlende Pappmarker,
> > fehlende Gegenstände
> Gehört in die Beschreibung (wenn man es weiß). Da aber
> zumindest die Spielanleitung eindeutig dazu gehört und beim
> Überprüfen das Fehlen hätte bemerkt werden müssen, liegt hier
> zumindest eine fahrlässige Täuschung vor.
Wie's rechtlich aussieht, weiß ich nicht, in jedem Fall ist es nicht das, was ich unter neuwertig verstehe!
> Neuwertig heißt für mich vollständig und ordentlich.
Zustimmung.
> Nach neuesten Rechtsprechungen fallen neuwertige Bücher zum
> Beispiel sogar unter die Buchpreisbindung. Das sagt in
> Abwandlung eigentlich alles.
Vorsicht: NEUE Bücher fallen unter die Buchpreisbindung, neuwertig heißt für mich: der Artikel wurde benutzt, im Falle eines Buches gelesen, sieht aber trotzdem noch (fast) aus wie neu.
> Meiner Meinung nach, solltest du das mit dem Verkäufer klären
> und im Zwiefelsfall zumindest einen teil des Geldes
> zurückfordern.
Richtig, in jedem Fall zuerst mit dem Verkäufer sprechen. Damit habe ich fast immer gute Erfahrungen gemacht. Ein Preisnachlaß ist meistens drin. Manchen ist auch tatsächlich gar nicht bewußt, dass sie etwas unvollständiges verkauft haben (obwohl ich das beim besten Willen nicht nachvollziehen kann).
Ein gewisses Risiko bleibt bei Ebay-Transaktionen eben immer - ich persönlich habe glücklicherweise nur sehr wenig schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß
Miriam