Hallo zusammen!
Ein wirklich schönes 2er Spiel, allerdings gab es gleich bei unserem ersten Probespiel bei den Götterkarten einige (mit Anleitung nicht zu klärende) Problemsituationen. Ich habe nichts dazu mit der Suchfunktion gefunden und auch auf BGG gab es nichts, also hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. : )
Der Kernpunkt ist die Aussage der Regel auf Seite 7 links oben: "Will ein Spieler auf die Götterkarte seines Mitspielers reagieren, muss er dies unmittelbar nachdem sie ausgespielt wurde, tun." plus "er darf also nicht erst abwarten was der Mitspieler mit der Karten machen will". Das steht in krassem Gegenspruch zu den drei Götterkarten-Beispielen auf der Seite 7 rechts, denn dort heisst es (sinngemäss) "Dunkel/Hell legt dies und das. Wenn Hell/Dunkel jetzt nicht reagiert...". Für mich klingt das nach: Man legt erst alles aus was man möchte, dann ist der Gegner mit der Reaktion dran.
Was ist nun der Fall??
Wenn man in einer ganz speziellen Situation mal alle Möglichkeiten durchgeht:
Hell hat 2 Karten die er spielen möchte, eine beliebige Nutzkarte (NK) und die Rücknahmekarte "Verwende ohne abzugeben" (RK). Dunkel hat die Annulierungskarte (AK) auf der Hand.
Fall A, sofortige Reaktion: Hell spielt die NK, Dunkel reagiert sofort mit der AK. Hell kann die Karte also weder nutzen noch wieder mit der RK aufnehmen. (Wenn Hell selber eine AK hätte, dürfte er wohl die AK von Dunkel annulieren, und dann seine RK ausspielen, seine NK nutzen und wieder aufnehmen...)
Fall B1, nacheinander: Hell spielt die NK, dann die RK und lässt beide Karten liegen (NK nimmt er später wieder auf, wenn er die RK ablegt). Dunkel könnte nun entweder die NK annulieren, und die RK damit sinnlos machen (die aber auch abgelegt werden müsste). Oder er annuliert die RK, und Hell müsste seine NK benutzen aber danach ablegen.
Fall B2, nacheinander: Hell spielt die NK, dann die RK und nimmt die NK sofort wieder auf die Hand. Wenn Dunkel nun die RK annuliert, müsste Hell ja die NK von der Hand wieder rausholen (er durfte sie ja rückwirkend nicht aufnehmen) und ablegen, und nach dem Wortlaut der RK darf er sie dann auch nicht nutzen.
Alles hat völlig unterschiedliche Ausgänge, die Frage ist nun, welcher ist richtig??
Schöne Grüsse,
Aljoscha Budweg