Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 28. März 2005, 11:18
Flipper schrieb:
> Kennt ihr weitere "neue" alte Spiele?
Das kommt darauf an, wo genau du mit deiner Frage ansetzt.
- Meinst du ein Spiel, das unverändert in einer Neuauflage erscheint und nur den Titel (und vielleicht einige marginale Details) gewechselt hat?
"Carat" -> "Die Gärten der Alhambra"
- Meinst du ein Spiel, das ursprünglich im Land A erschienen ist, dann übersetzt wird und in neuer Sprache im Land B erscheint? (Das ist ja z.B. bei dem von dir erwähnten "Ubongo" der Fall.)
"History of the World" -> "Empire"
- Meinst du ein Spiel, das nach Auslaufen einer Lizenz vom Autor überarbeitet wird und in aktualisierter Form wieder erscheint?
"Löwenherz - Die Grenzen der Macht" -> "Löwenherz - Der König kehrt zurück"
- Meinst du ein Spiel, dessen Regelwerk Elemente enthält, die auch in anderen Spielen zuvor enthalten waren, z.B. Konzentration von Spielsteinen in bestimmten Gebieten eines Spielplans, um lokale Mehrheiten zu erreichen?
"El Grande" -> "Kardinal und König"
Für all das lassen sich Beispiele finden - nur für eins nicht: Die große Legende, die sich gescheiterte Jung-Autoren immer wieder gegenseitig erzählen, dass die bösen Verlage ihnen die Ideen stehlen und dann unter dem Namen ihrer Haus-Autoren veröffentlichen.
Und außerdem sind sowieso alle Spiele wie "Siedler" - abgesehen höchstens vom Spielmaterial, den Regeln und der Taktik. :-)
> Mich würde mal interessieren, ob das in der Regel erwähnt ist
Warum sollte das ausgerechnet in der Regel erwähnt sein? In der Regel geht es doch darum, das ritualisierte Verhalten der Spieler im Umgang miteinander und mit dem Spielmaterial zu definieren.
Gemeinhin stehen solche Dinge im Impressum, und wenn jemand Urheber- und/oder Nutzungsrechte an etwas hat, das er per Vertrag einem Anderen zur Vermarktung überlässt, dann wird das meist dort erwähnt (obwohl das nicht zwingend notwendig ist).
> Welche Verlage erwähnen die Vorgänger nicht und warum nicht?
Das hängt nicht von den Verlagen ab, sondern von der konkreten Situation bei der Rechte-Übertragung. Wenn z.B. eine Lizenz ausgelaufen ist, die ein Autor mit dem Verlag A hatte, und er vergibt anschließend eine neue Lizens an den Verlag B, dann haben beide Verlage nur vertragliche Beziehungen zum Autor, aber nicht zueinander: Für Verlag B gibt es somit keinen Anlass, Informationen über frühere Beziehungen zwischen dem Autor und Verlag A zu veröffentlichen (er muss von deren Ausmaß und Inhalt nicht einmal in vollem Umfang Kenntnis besitzen).
Mit einem lieben Gruß
Gustav