Beitragvon Thorsten-spielbox » 17. Oktober 2005, 10:12
Hans-Peter schrieb:
>
> Wenn der Gegner eine Warenkarte ausgespielt hat und man
> spielt den Regenmacher, darf man diese auf die Hand nehmen.
> Darf der Gegner vorher die entsprechenden Waren
> kaufen/verkaufen oder hat man dessen Aktion verhindert?
>
> Danke vorab fuer Eure Antworten.
>
> Hans-Peter
Hallo Hans-Peter,
der Gegner legt die Warenkarte erst ab, nachdem er die entsprechenden Waren ge- bzw. verkauft hat, d.h. man hat seine Aktion nicht verhindert, aber anschliessend eine Warenkarte auf der Hand, die man vermutlich gut gebrauchen kann. :)
Gruss,
Thorsten