Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zum Thema "Expansion" von Schifffahrtsunternehmen:
Regel S. 8 [b] Operation von Schifffahrtsunternehmen [/b] besagt ...ein Schifffahrtsunternehmen kann expandieren, bis es die maximale Anzahl an Schiffen erreicht hat, die auf der Besitzurkunde für diese Ära angegeben ist...
Nun ist folgender Fall aufgetreten: Ich besitze nach einer Fusion von zwei Schifffahrtsunternehmen (3 Schiffe + 2 Schiffe) zwei Besitzurkunden. Auf jeder der beiden Besitzurkunden steht, daß ich 3 Schiffe in Ära a besitzen darf. Beträgt nun beim Expandieren die maximale Anzahl an Schiffen 3 oder 6 (für beide Besitzurkunden zusammen genommen)?
Ich frage deshalb, weil sich in der Regel ja explizit die maximale Anzahl an Schiffen auf eine Besitzurkunde (siehe oben) bezieht.
Fragende Grüße,
Andrea