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Frage Patentrecht altes Spiel

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Andreas Steding

Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Andreas Steding » 8. September 2006, 19:26

Moin, moin
ich versteigere auf ebay ein Spiel und habe eine email bekommen, die mich auffordert 30 Euro zu zahlen, weil jemand auf den Namen ein Patent eingetragen haben (es geht um Full Metall Planet), ist das erlaubt oder dumme Abzocke?
Grüße

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Tom

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Tom » 8. September 2006, 19:36

Hallo Andreas,

ignorier die Email.
Das ist dumme Abzocke ... obwohl, dass ist eine tolle Möglichkeit für Ravensburger und Co. Die sollten alle eBay-Anbeiten die ihren Namen verwenden auffordern Geld dafür zu bezahlen :)

Ne, ganz im ernst ... du Verkaufst etwas und darfst es auch so nennen.
Und ganz nebenbei - man kann auf Namen kein Patent anmelden ... der Emailschreiber hat also keine Ahnung.

Gruß

Tom

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Tyrfing

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Tyrfing » 8. September 2006, 19:45

Ich DENKE dass das dumme Abzocke ist, weil
1) Die Patentverletzung hast nicht du begangen sondern der Verlag.
2) Seid wann haben Patente Namen?! Er meinte wohl eine Marke oder dergleichen
3) Seid wann sind solche Verletzungen denn so preiswert? Ansonsten sind die doch immer direkt mehrstellig (mind. 3 bis x-stellig).

Hat er dich aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben?

Ansonsten wenn das ein eBay Mitglied ist, würde ich denjenigen melden. Klingt für mich sehr stark nach "Veräppelung"
(wobei mir ein anderes Wort in dem Zusammenhang in den Sinn kommt).


Der einzige mir nicht ganz klare Situation wäre, wenn er tatsächlich eine Marke eingetragen hätte, die diesen Namen schützen würde, dann wäre der Handel mit dem Produkt ja dann evtl. verboten.

Aber andererseits gilt so eine Markenschutz nur auf die entsprechende Rubrik (bspw. Computer usw.). Hat er denn geschrieben welche Marke denn verletzt sein sollte und wie er heißt usw.?

Ich glaube nämlich, dass das alles nichts weiter als Nepp ist...

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Tom

(OT) Name

Beitragvon Tom » 8. September 2006, 19:51

Nochmal Hallo Andreas,

da das Spiel auch auf meinem Wunschzettel steht, habe ich kurz bei eBay nach deiner Auktion gesucht. Du hast den Namen falsch geschrieben ("metal" mit zwei "l").
Ich gebe dir den Tipp jetzt noch einen Untertitel mit dem richtigen Titel einzufügen, damit man das Spiel findet, wenn man bei der eBay-Suche danach sucht.

Gruß

Tom
PS: Ich gebe dir den Tipp gerne, denn ohne Grundspiel nützt mir deine Erweiterung auch nichts und da gönne ich dir einen max. Preis. ;)

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Andreas

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Andreas » 8. September 2006, 20:51

LOL!!! Die original-Email würde ich gerne mal lesen. Namen und Patent? Gibt's schon mal gar nicht. Und dann auch noch 30 Euro zahlen? Wofür? An wen? Warum nur 30 und nicht gleich 300? Diesen Abzocker und Wegelagerer sofort bei ebay melden. Egal ob der Absender bei ebay angemeldet ist oder nicht. Die werden schon wissen, wie damit umzugehen ist (vermutlich einfach ignorieren). So dreist muß man erst mal sein... kommt der Absender zufällig aus Nigeria oder Indonesien? ;-)

Andreas

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Tyrfing

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Tyrfing » 8. September 2006, 21:26

Andreas schrieb:
> So dreist muß man erst mal sein... kommt
> der Absender zufällig aus Nigeria oder Indonesien? ;-)
> Andreas

Ich kann mich dem Posting eigentlich in großen Teilen nur anschließen.
Besonders im Punkt, dass ich die eMail (ohne persöhnliche Angaben seinerseits) gerne mal lesen würde!
(privaten Briefverkehr zu veröffentlichen ist zumindest unhöflich - deswegen anonymisiert)

Was den Ort des Absenders angeht (Nigeria usw.) so ist das quasi nicht festzustellen.
Aber ist die Sache in gebrochenen Englisch geschrieben? ;)

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Andreas Steding

Ergänzung

Beitragvon Andreas Steding » 9. September 2006, 09:03

Hallo
ganz so einfach ist es leider nicht. Auf Nachfrage ergänzte der Kolloge, dass er natürlich kein Patent sondern einen Markenname habe (30636176.0).
Und im Moment sterrt ebay auf Anfrage jede Auktion, wenn dadurch eventuell irgendwie die Rechte eines Markennamens gefährdet sein könnten.
Mein Anwalt meint zwar, ich hätte recht, weil ich ein deutlich vor Eintragung des Markennamens von einem dritten produziertes, gebrauchtes Objekt versteigere, aber Recht haben und Recht bekommen…

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2late

Re: Ergänzung

Beitragvon 2late » 9. September 2006, 09:21

Naja, siehs positiv: Das Schlimmste was dir dann wohl passieren kann, ist dass du das Teil nicht bei ebay versteigern kannst. Keine Ahnung, um was für ein Spiel es geht und wer es will, aber im Zweifel setz doch ein Angebot hier in die Kleinanzeigen.

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Christian Hildenbrand

Re: Ergänzung

Beitragvon Christian Hildenbrand » 9. September 2006, 09:34

Hallo Andreas,

meines Erachtens gibt es hier zwei paar Stiefel.

Wenn Du etwas verkaufst, das einen Namen X hat, dann darfst Du diesen Namen auch verwenden. Schließlich ist es der Name des Produktes.

Wenn Du aber einen Namen Y nutzt, um ein Produkt X anzupreisen, dann kommst Du in Probleme. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem eine Uhr als "Cartier-like" angepriesen wurde. In dem Fall wurde ein eingetragener, bekannter Name genutzt, um ein No-Name-Produkt zu verkaufen. Dieses wurde von Cartier seinerzeit angeklagt und natürlich zu deren Gunsten rechtlich entschieden.
(http://www.internetrecht-rostock.de/werbung-markennamen.htm)
Wobei dieser Fall auch doch wieder nicht so einfach ist: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil12.htm

Du steckst meines Erachtens eindeutig im ersten. Du darfst den Namen eines Produktes verwenden, um es anzupreisen. Denn mal ganz ehrlich: wie willst Du das sonst machen? Außerdem würden sich dann auch alle strafbar machen, die ein Catan-Produkt (darf ich den Namen dann überhaupt hier schreiben) nutzen, oder ein Ravensburger Memory als "Memory" und nicht als "Gedächtnisspiel eines schwäbischen Spieleverlages" anbieten.

Ich denke, die aufgeführten Fälle auf http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-und-internetauktionen.htm könnten Dir beim Finden der Richtigkeit Deiner A(u)ktion helfen.

Viele Grüße,

Christian

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Braz
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Beiträge: 6431

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Braz » 9. September 2006, 09:45

Ruhig bleiben, keine Kohle zahlen und den Fall/User EBay melden, denn das ist extreme Abzocke!!!!

Überleg mal: Was soll der Grund sein??? ...und nur 30€ wegen einer Patentverletzung, welche hahnebüchen ist....

Der Begriff Patentverletzung umfaßt da echt etwas anderes!

Das Patenrecht in Deutschland und Europa def anderes aufgebaut (..und ich kenn mich da ein wenig aus, da ich mich berufliche damit befasse).


Also nochmal: BITTE NICHT ZAHLEN und die Pappnase EBAy melden!


Gruß
Braz

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Braz
Kennerspieler
Beiträge: 6431

Nachtrag

Beitragvon Braz » 9. September 2006, 09:50


..und zum Marnennamen: ...dann dürfte nieman sein gebrauchtes Auto weiterverkaufen oder was ???? *lol

Nein, es ist eigentlich so, dass du kein -und da geben ich Christian recht- Spiel x für ein Y verkaufen darfst. Zudem wenn du selber ein Spiel entwickelst, dann darfst du dies natürlich nicht so benennen wie ein bekanntest Spiel.

ABER wenn ich Spiel x oder Bestandteile davon verkaufen wil und dies auch so bezeiche dann ist das i.d.T. rechtens!!


Gruß
Braz

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Droegi
Kennerspieler
Beiträge: 515

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Droegi » 9. September 2006, 10:18

Wenn der Patentbesitzer meint, mit diesen Produkt Geld zu verdienen, dann soll er Produkte von seinem Patent verkaufen.

Da er bereits durch Verkauf Deines Produktes an Dich verdient haben sollte (ob direkt oder indirekt) ist es höchst zweifelhaft, ob er mit einem weiteren Verkauf noch einmal verdienen darf.

Es könnte vielleicht anders sein, wenn dieser Plan extra Informationen irgendwo aufgedruckt hat, die eine entgeltliche Veräußerung ausdrücklich untersagen, da es sich um ein Promotionprodukt handelt - wobei ich die Rechtslage diesbezüglich nicht kenne und ich nicht daran glaube.

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Günter Cornett

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 12:05

FULL METAL PLANETE
Anmeldetag: 08.06.2006
Tag der Eintragung: 01.08.2006
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 01.09.2006

Interessant ist, dass die Grafik der Wort-/Bildmarke mit dem Cover des Spiels praktisch identisch ist. Es sollte dem Markeninhaber also bekannt sein, dass das Spiel bereits erschienen war (Ging aus deiner Artikelbeschreibung hervor, dass es sich um das Spiel von Ludodélire handelte?). Damit deutet einiges darauf hin, dass diese Abmahnung wider besseres Wissens erfolgte. Das kann für den Abmahner teuer werden.

Mein Tipp: http://www.abmahnwelle.de

Und ich würd mich erkundigen, wer der Grafiker ist und bei dem mal anfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat

Gruß, Günter

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Roman Pelek

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Roman Pelek » 9. September 2006, 13:17

Hi Andreas,

Andreas Steding schrieb:
>
> Moin, moin
> ich versteigere auf ebay ein Spiel und habe eine email
> bekommen, die mich auffordert 30 Euro zu zahlen, weil jemand
> auf den Namen ein Patent eingetragen haben (es geht um Full
> Metall Planet), ist das erlaubt oder dumme Abzocke?
> Grüße

Du solltest Dich nicht unnötig davon inspirieren lassen, dass die ganze Welt mittlerweile verrückt geworden ist.

Ich empfehle Ignoranz. Und wenn es anders laufen sollte, sag' mir Bescheid, das würde mich interessieren.

Ciao,
Roman (hat auch mal einen Jungen "grob fahrlässig" angefahren, ganz ungeachtet der Tatsache, dass selbst die Polizei festgestellt hat, dass der Roman keinerlei Chance hatte, zu verhindern, dass diese Naivnase ihm über die Motorhaube fliegt. Bemerkenswert ist aber die deutsche Eigenschaft, dass Sorge um jüngere Mitbürger sofort als Schuldeingeständnis gewertet wird . Bei der nächsten Gelegenheit lasse ich meine juvenilen Mitmenschen einfach verbluten und tue so, als hätt' ich das gar nicht gemerkt. Echt geiles Konzept des Zusammenlebens hier, super Idee.)

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peer

Re: Ergänzung

Beitragvon peer » 9. September 2006, 13:58

Hi,
Christian Hildenbrand schrieb:
> > Du steckst meines Erachtens eindeutig im ersten. Du darfst
> den Namen eines Produktes verwenden, um es anzupreisen. Denn
> mal ganz ehrlich: wie willst Du das sonst machen? Außerdem
> würden sich dann auch alle strafbar machen, die ein
> Catan-Produkt (darf ich den Namen dann überhaupt hier
> schreiben) nutzen, oder ein Ravensburger Memory als "Memory"
> und nicht als "Gedächtnisspiel eines schwäbischen
> Spieleverlages" anbieten.

Das trifft den Nagel auf den Kopf. Man darf Markenrechtlichgeschützte Produkte verkaufen (dazu ist der Markenname ja da), aber die Markennamen nicht auf andere Produkte übertragen. Supermärkte verkaufen z.B. auch Coca Cola, ohne von der Marke abgemahnt zu werden (wär ja auch sinnlos). Allerdings darf niemand Coca-Cola eigenmächtig auf andere Produkte übertragen oder ohne Erlaubnis mit CC werben.

Ergo: Wenn es sich um das Originalspiel handelt (und nicht um was selbstgemachtes) hat da niemand eine Handhabe drauf.
Tipp: Die Artikelbeschreibung ggf. ergänzen um "Full metal Planete von Ludoliere". Dann kann dir wirklich niemand was.

ciao
peer

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Rainer Engerdin

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Rainer Engerdin » 10. September 2006, 19:37



> FULL METAL PLANETE
> Anmeldetag: 08.06.2006
> Tag der Eintragung: 01.08.2006
> Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 01.09.2006

Es scheint, als hätte der Inhaber (Rainer Habekost)
dieses Markennamens auch ein Gewerbe namens
"Troll Factory"...

> Interessant ist, dass die Grafik der Wort-/Bildmarke mit dem
> Cover des Spiels praktisch identisch ist. Es sollte dem
> Markeninhaber also bekannt sein, dass das Spiel bereits
> erschienen war (Ging aus deiner Artikelbeschreibung hervor,
> dass es sich um das Spiel von Ludodélire handelte?). Damit
> deutet einiges darauf hin, dass diese Abmahnung wider
> besseres Wissens erfolgte. Das kann für den Abmahner teuer
> werden.
>
> Mein Tipp: http://www.abmahnwelle.de
>
> Und ich würd mich erkundigen, wer der Grafiker ist und bei
> dem mal anfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat

Eine Google-Suche nach "troll factory" führt auch
zu folgender Forenseite

http://www.fantasyladen.de/news2/archives/00000547.htm

Bei der Diskussion dort kommt die Troll Factory nicht gut weg.

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Michael Weber

Re: Frage Patentrecht altes Spiel

Beitragvon Michael Weber » 11. September 2006, 13:08

Hi Andreas,

meines inzwischen aus anderen Gründen etwas genaueren Wissens nach kannst du gar keine Verletzung begangen haben, wenn du das Produkt eines Dritten privat verkaufst. Einzig und allein der Tippfehler könnte im Zweifelsfall den Ausschlag geben. Doch ist das wohl kaum relevant.

Nach den Infos hier im Thread ist es nichts als gezielte und Abzocke (und eine zudem zweifelhafte Anmeldung als Wortmarke). Lass dir einen Mahnbescheid schicken und wenn tatsächlich einer kommt, nimm dir einen Anwalt. Da dürfte eigentlich nichts anbrennen. Behaupte ich, obwohl ich natürlich kein Rechtsanwalt bin und mich daher von einem solchen gerne (ne, ungerne ;-) ) überzeugen lasse.

Michael


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