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VolkiDU

Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 23:18

Günter Cornett schrieb:
> Was Volker vielleicht meint,

Volker meint nicht, Volker weiß es: Ich würde nie und niemer Volker L. verklagen. :lol:

:-)

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Günter Cornett

Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 23:25

VolkiDU schrieb:
>
> Roland G. Hülsmann schrieb:
> >
> > VolkiDU schrieb:
> >
> > > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon
> Indizien?).
> > > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
> >
> > Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> > Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis
> > der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis
> > der Unschuld.
>
> Auch wenn es ein ziemlicher Blödsinn sein soll, so steht es
> aber im Gesetzestext. Konkret im § 22 AAG.

Ne, konkret steht da:
"Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte, sachliche Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder die unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist."

Das Glaubhaftmachen einer Tatsache, ist eben mehr als 'irgendwelche Indizien beweisen'. Das ist in unserem Rechtssystem durchaus üblich, wenn ein Sachverhalt weder bewiesen noch wiederlegt werden kann.

Gruß, Günter

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 23:38

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > Was Volker vielleicht meint,
>
> Volker meint nicht, Volker weiß es: Ich würde nie und niemer
> Volker L. verklagen. :lol:

Tja, wenn Volker. L. - wie er ins einem beispiel schreibt - nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten hat, kann er sagen: 'ich vermiete nicht an Mieter mit Kindern' und es passiert ihm gar nix. Das wird von dem Gesetz gar nicht erfasst (siehe §19).

Gruß, Günter

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 23:46

Günter Cornett schrieb:
> Tja, wenn Volker. L. - wie er ins einem beispiel schreibt -
> nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten hat, kann er
> sagen: 'ich vermiete nicht an Mieter mit Kindern' und es
> passiert ihm gar nix. Das wird von dem Gesetz gar nicht
> erfasst (siehe §19).

'Nur' steht da nicht. Volker schreibt von einer 2 1/2 Zimmer-Wohnung. Eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung kann eine von vielen sein. :-))

Wenn Volker über Volker schreibt, das kann nicht gut gehen ;-)

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Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 23:52

Günter Cornett schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
> >
> > Roland G. Hülsmann schrieb:
> > >
> > > VolkiDU schrieb:
> > >
> > > > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > > > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon
> > Indizien?).
> > > > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > > > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > > > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
> > >
> > > Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> > > Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den
> Beweis
> > > der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den
> Beweis
> > > der Unschuld.
> >
> > Auch wenn es ein ziemlicher Blödsinn sein soll, so steht es
> > aber im Gesetzestext. Konkret im § 22 AAG.
>
> Ne, konkret steht da:
> "Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft
> macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten
> Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die
> Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte, sachliche
> Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder die
> unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten
> Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist."
>
> Das Glaubhaftmachen einer Tatsache, ist eben mehr als
> 'irgendwelche Indizien beweisen'. Das ist in unserem
> Rechtssystem durchaus üblich, wenn ein Sachverhalt weder
> bewiesen noch wiederlegt werden kann.

Ich schreib doch nichts Anderes: Der Vermieter hat die Beweislast. :-))

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Günter Cornett

Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 23:54

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > Tja, wenn Volker. L. - wie er ins einem beispiel schreibt -
> > nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten hat, kann er
> > sagen: 'ich vermiete nicht an Mieter mit Kindern' und es
> > passiert ihm gar nix. Das wird von dem Gesetz gar nicht
> > erfasst (siehe §19).
>
> 'Nur' steht da nicht. Volker schreibt von einer 2 1/2
> Zimmer-Wohnung. Eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung kann eine von
> vielen sein. :-))

Er schreibt:
"Angenommen, ich hätte eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -..."

Er schreibt nicht:
"Angenommen, ich sei Massenvermieter und hätte u.a. eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -..."

> Wenn Volker über Volker schreibt, das kann nicht gut gehen ;-)

Wenn er dann grundsätzlich nicht an Familien mit Kindern vermietet, gehören ihm die Löffel langgezogen.

Gruß, Günter

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Günter Cornett

Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 23:58

VolkiDU schrieb:

> > Ne, konkret steht da:
> > "Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft
> > macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten
> > Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die
> > Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte, sachliche
> > Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder die
> > unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten
> > Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist."
> >
> > Das Glaubhaftmachen einer Tatsache, ist eben mehr als
> > 'irgendwelche Indizien beweisen'. Das ist in unserem
> > Rechtssystem durchaus üblich, wenn ein Sachverhalt weder
> > bewiesen noch wiederlegt werden kann.
>
> Ich schreib doch nichts Anderes: Der Vermieter hat die
> Beweislast. :-))

Das ist etwas anderes. Er hat die Beweislast nur, wenn es Tatsachen gibt, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Die in dem Beispiel genannte Vermietung an das ältere Ehepaar ist ganz sicher keine solche Tatsache.

Gruß, Günter

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 00:44

Günter Cornett schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
> >
> > Günter Cornett schrieb:
> > > Tja, wenn Volker. L. - wie er ins einem beispiel schreibt -
> > > nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten hat, kann er
> > > sagen: 'ich vermiete nicht an Mieter mit Kindern' und es
> > > passiert ihm gar nix. Das wird von dem Gesetz gar nicht
> > > erfasst (siehe §19).
> >
> > 'Nur' steht da nicht. Volker schreibt von einer 2 1/2
> > Zimmer-Wohnung. Eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung kann eine von
> > vielen sein. :-))
>
> Er schreibt:
> "Angenommen, ich hätte eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten
> -..."

Angenommen, ich hätte ein Spiel zu verkaufen..... :-P

> Er schreibt nicht:
> "Angenommen, ich sei Massenvermieter und hätte u.a. eine 2
> 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -..."

Ach so. Aber eins verstehe ich jetzt noch nicht: Volker gibt sich entweder als Kleinvermieter aus, aber in Wirklichkeit ist er ein Massenvermieter, und in den ganzen Wohnungen bis auf eine Leerstehende wohnen dann Paare ab Mitte 50 und älter? Oder meinst Du jetzt, er schreibt nur von einer 2 1/2 Zimmer-Wohnung und hat in Wirklichkeit Massen davon, also alles leerstehende Wohnungen, und wartet dann auf Paare ab Mitte 50? :lol:

> > Wenn Volker über Volker schreibt, das kann nicht gut gehen
> ;-)

> Wenn er dann grundsätzlich nicht an Familien mit Kindern
> vermietet, gehören ihm die Löffel langgezogen.

Der kann was in Essen erleben :-))

> Gruß, Günter

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OT schon längst erreicht aber vergessen als solches zu markieren Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 00:49

Günter Cornett schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
>
> > > Ne, konkret steht da:
> > > "Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft
> > > macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1
> genannten
> > > Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die
> > > Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte,
> sachliche
> > > Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder
> die
> > > unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten
> > > Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist."
> > >
> > > Das Glaubhaftmachen einer Tatsache, ist eben mehr als
> > > 'irgendwelche Indizien beweisen'. Das ist in unserem
> > > Rechtssystem durchaus üblich, wenn ein Sachverhalt weder
> > > bewiesen noch wiederlegt werden kann.
> >
> > Ich schreib doch nichts Anderes: Der Vermieter hat die
> > Beweislast. :-))
>
> Das ist etwas anderes. Er hat die Beweislast nur, wenn es
> Tatsachen gibt, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Die
> in dem Beispiel genannte Vermietung an das ältere Ehepaar ist
> ganz sicher keine solche Tatsache.

Das ist noch anders: Mittlerweile wissen wir doch, dass Volker nur an Paare ab Mitte 50 vermieten wird ;-)

*ohjewenndasvolkerlliestkriegenwirärgerundichnachmeinemlachkrampfeinenschreikrampf*

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Volker L.

Re: OT schon längst erreicht aber vergessen als solches zu markieren Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Volker L. » 10. September 2006, 03:25

VolkiDU schrieb:
>
*ohjewenndasvolkerlliestkriegenwirärgerundichnachmeinemlachkrampfeinenschreikrampf*

Ich lese es schon längst recht amüsiert *g*

Gruß, Volker (der eigentlich schon seit ner Stunde oder so schlafen sollte... :roll: )

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Re: OT schon längst erreicht aber vergessen als solches zu markieren Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon peer » 10. September 2006, 08:55

Hi,
Volker L. schrieb:
> Gruß, Volker (der eigentlich schon seit ner Stunde oder so
> schlafen sollte... :roll: )

Du schläfst auch? Ich dachte du bist Astronom? ;-)

ciao
peer

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Günter Cornett

Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 10. September 2006, 11:25

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> >
> > VolkiDU schrieb:
> > >
> > > Günter Cornett schrieb:
> > > > Tja, wenn Volker. L. - wie er ins einem beispiel
> schreibt -
> > > > nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten hat, kann er
> > > > sagen: 'ich vermiete nicht an Mieter mit Kindern' und es
> > > > passiert ihm gar nix. Das wird von dem Gesetz gar nicht
> > > > erfasst (siehe §19).
> > >
> > > 'Nur' steht da nicht. Volker schreibt von einer 2 1/2
> > > Zimmer-Wohnung. Eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung kann eine von
> > > vielen sein. :-))
> >
> > Er schreibt:
> > "Angenommen, ich hätte eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten
> > -..."
>
> Angenommen, ich hätte ein Spiel zu verkaufen..... :-P

Dann hast du zwar möglicherweise noch mehrere Spiele zu verkaufen, aber es macht dich noch lange nicht zum gewerblichen Verkäufer.

Wenn du von gewerblichem Verkauf ausgehst, sollte das in dem Fallbeispiel erwähnt sein. Ansonsten gelten alle weiteren Wenn's ebenso:

Volker und seine Wohnung können sich ja auch in einem Paralleluniversum befinden, in dem es gar kein Gleichstellungsgesetz gibt ...

Wenn man von einem Beispiel ausgeht, sollte man die relevanten Informationen nennen. Das allerdings konntest du nicht, weil du aufgrund mangelnder gesetzeskenntnis gar nicht wusstest, welche Informationen relevant sind. :))


> > Er schreibt nicht:
> > "Angenommen, ich sei Massenvermieter und hätte u.a. eine 2
> > 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -..."
>
> Ach so. Aber eins verstehe ich jetzt noch nicht: Volker gibt

Tja, erst sich aufregen, über das böse Gleichstellungsgesetz, sich allwissend geben und sich dann umbenennen in Hase.

VolkiDu entschäuschst mich. :razz:


> > Wenn er dann grundsätzlich nicht an Familien mit Kindern
> > vermietet, gehören ihm die Löffel langgezogen.
>
> Der kann was in Essen erleben :-))

Ach Häschen, in Essen kann man sowieso einiges erleben.
Deswegen fährt unsereiner doch hin. :LOL:

Gruß, Günter

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 13:01

Günter Cornett schrieb:
> > Angenommen, ich hätte ein Spiel zu verkaufen..... :-P

> Dann hast du zwar möglicherweise noch mehrere Spiele zu
> verkaufen, aber es macht dich noch lange nicht zum
> gewerblichen Verkäufer.

Aber dazu fehlen Dir die relevaten Informationen :-))

> Wenn du von gewerblichem Verkauf ausgehst, sollte das in dem
> Fallbeispiel erwähnt sein. Ansonsten gelten alle weiteren
> Wenn's ebenso:

> Wenn man von einem Beispiel ausgeht, sollte man die
> relevanten Informationen nennen. Das allerdings konntest du
> nicht, weil du aufgrund mangelnder gesetzeskenntnis gar nicht
> wusstest, welche Informationen relevant sind. :))

> Volker L schrieb:
> um zu verhindern, dass Kinder in die Nähe meines Eigentums kommen -
> z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an junge Paare
> zu vermieten... )

Volker schreibt im Ausgangsposting Mehrzahl: Familien mit Kindern und nicht eine Familie mit Kindern. Und da wir nicht in einem "Haus & Grund" Forum sind, sondern immer noch im Spielerforum brauchte ich auch keine weiteren Infos. :-))

Gesetzeskenntnis schon, aber ich bin kein RA.

> Tja, erst sich aufregen, über das böse Gleichstellungsgesetz,
> sich allwissend geben und sich dann umbenennen in Hase.

Aufgeregt hatte ich mich nie, aber Spaß war dabei und die Dollerei war nicht ohne :-D

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon peer » 10. September 2006, 13:13

Hi,
VolkiDU schrieb:
> Gesetzeskenntnis schon, aber ich bin kein RA.

Aber vielleicht ein "Chinatown"?
SCNR
peer

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Günter Cornett

Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 10. September 2006, 13:17

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > > Angenommen, ich hätte ein Spiel zu verkaufen..... :-P
>
> > Dann hast du zwar möglicherweise noch mehrere Spiele zu
> > verkaufen, aber es macht dich noch lange nicht zum
> > gewerblichen Verkäufer.
>
> Aber dazu fehlen Dir die relevaten Informationen :-))

Wenn man ein Beispiel nennt, sollt man eben die relevanten informationen nennen. Ansonsten ist es kein Beispiel.

Aufgrund des Verkaufs eines Spiels könnte man sonst auch wegen unerlaubten Sprengstoffhandels belangt werden - nämlich dann, wenn die Pöppel aus Dynamit sind.

Da wir darüber nichts wissen, gerhe ich davon aus, dass die Pöppel nicht aus Dynamit sind. Du setzt soetwas natürlich voraus und verallgemeinerst dann: Der Verkauf eines Spieles wird in Deutschland als Waffenhandel verfolgt.

> > Wenn du von gewerblichem Verkauf ausgehst, sollte das in dem
> > Fallbeispiel erwähnt sein. Ansonsten gelten alle weiteren
> > Wenn's ebenso:
>
> > Wenn man von einem Beispiel ausgeht, sollte man die
> > relevanten Informationen nennen. Das allerdings konntest du
> > nicht, weil du aufgrund mangelnder gesetzeskenntnis gar nicht
> > wusstest, welche Informationen relevant sind. :))
>
> > Volker L schrieb:
> > um zu verhindern, dass Kinder in die Nähe meines Eigentums kommen -
> > z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an junge Paare
> > zu vermieten... )
>
> Volker schreibt im Ausgangsposting Mehrzahl: Familien mit
> Kindern und nicht eine Familie mit Kindern. Und da wir nicht

weil er ganz allgemein von Familien spricht. Das kann in diesem fall eine sein, das können mehrere sein. Es geht nicht um die Menge.

> in einem "Haus & Grund" Forum sind, sondern immer noch im
> Spielerforum brauchte ich auch keine weiteren Infos. :-))

Dann rauchen wir das hier auch nicht zu diskutieren.

> Gesetzeskenntnis schon, aber ich bin kein RA.

Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich das Gesetz auf Massengeschäft bezieht. Dazu muss man nur Lesen können.

Gruß, Günter

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 13:18

peer schrieb:
> VolkiDU schrieb:
> > Gesetzeskenntnis schon, aber ich bin kein RA.

> Aber vielleicht ein "Chinatown"?

Da würde ich schon lieber in der "Toscana" leben :-)

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Re: [OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 13:48

Günter Cornett schrieb:
> Aufgrund des Verkaufs eines Spiels könnte man sonst auch
> wegen unerlaubten Sprengstoffhandels belangt werden - nämlich
> dann, wenn die Pöppel aus Dynamit sind.
> Da wir darüber nichts wissen, gerhe ich davon aus, dass die
> Pöppel nicht aus Dynamit sind. Du setzt soetwas natürlich
> voraus und verallgemeinerst dann: Der Verkauf eines Spieles
> wird in Deutschland als Waffenhandel verfolgt.

Günter, was ist los? Was ist das für eine Argumentation? :-?

> Dann rauchen wir

Da bin ich strenger Nichtraucher :lol:

> Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich das Gesetz
> auf Massengeschäft bezieht. Dazu muss man nur Lesen können.

Nicht richtig! Da hätte jetzt korrekterweise von Dir stehen sollen: "Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich der Paragraph auf Massengeschäfte bezieht." Nicht das Gesetz im Allgemeinen. Denn:

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Wer weniger Wohnungen vermietet muss die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen (Massengeschäft) gelten auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.

Ich kann lesen, ich kann lesen :-D

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Günter Cornett

[OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon Günter Cornett » 10. September 2006, 14:25

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > Aufgrund des Verkaufs eines Spiels könnte man sonst auch
> > wegen unerlaubten Sprengstoffhandels belangt werden - nämlich
> > dann, wenn die Pöppel aus Dynamit sind.
> > Da wir darüber nichts wissen, gerhe ich davon aus, dass die
> > Pöppel nicht aus Dynamit sind. Du setzt soetwas natürlich
> > voraus und verallgemeinerst dann: Der Verkauf eines Spieles
> > wird in Deutschland als Waffenhandel verfolgt.
>
> Günter, was ist los? Was ist das für eine Argumentation? :-?

Deine :)
Du gehst von zusätzlichen im Beispiel nicht genannten Bedingungen aus.

> > Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich das Gesetz
> > auf Massengeschäft bezieht. Dazu muss man nur Lesen können.
>
> Nicht richtig! Da hätte jetzt korrekterweise von Dir stehen
> sollen: "Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich der
> Paragraph auf Massengeschäfte bezieht." Nicht das Gesetz im
> Allgemeinen. Denn:
>
> Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch
> für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen
> vermieten. Wer weniger Wohnungen vermietet muss die Merkmale
> Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für

Was muss er?
Du meinst sicher, er darf niemanden aufgrund dieser Merkmale benachteiligen. ;-)
Zu wünschen wäre das. Abder dem ist nicht so.

> Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen (Massengeschäft) gelten
> auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle
> Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.

Wo steht das?



"§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen ...

ist unzulässig.
...
(5) ... Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet."


Ich sehe da nirgendwo eine Sonderstellung des Merkmals ethnischer Herkunft
(dass hier 'Rasse' ohne Anführungszeichen als Merkmal erwähnt ist, finde ich ausgesprochen seltsam).

Vielleicht meinst du

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt.


Der gilt aber generell, gerade auch im Massengeschäft. Ein Seniorenwohnheim darf auch im Massengeschäft die Vermietung an Menschen unter 20 verweigern. Das ist ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung.

Und dann gibt es noch dieses Hintertürchen für Vermieter:

§19
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.


> Ich kann lesen, ich kann lesen :-D

Warum tust du es denn nicht?

Gruß, Günter

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Re: [OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 16:51

Günter Cornett schrieb:
> > > Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich das Gesetz
> > > auf Massengeschäft bezieht. Dazu muss man nur Lesen können.
> >
> > Nicht richtig! Da hätte jetzt korrekterweise von Dir stehen
> > sollen: "Braucht es auch nicht, um zu erkennen, dass sich der
> > Paragraph auf Massengeschäfte bezieht." Nicht das Gesetz im
> > Allgemeinen. Denn:
> >
> > Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch
> > für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen
> > vermieten. Wer weniger Wohnungen vermietet muss die Merkmale
> > Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für
>
> Was muss er?
> Du meinst sicher, er darf niemanden aufgrund dieser Merkmale
> benachteiligen. ;-)
> Zu wünschen wäre das. Abder dem ist nicht so.
>
> > Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen (Massengeschäft) gelten
> > auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle
> > Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.
>
> Wo steht das?
>
> > http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/gesetzestext.html >
>
> "§ 1 Ziel des Gesetzes
> Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der
> Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
> der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
> Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu
> beseitigen.
>
> § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
> (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der
> ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion,
> einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
> bei der Begründung, Durchführung und Beendigung
> zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
>
> 1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren
> Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen
> (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach
> der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung
> hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl
> von Fällen zustande kommen ...
>
> ist unzulässig.
> ...
> (5) ... Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur
> vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im
> Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt
> nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet."
>
>
> Ich sehe da nirgendwo eine Sonderstellung des Merkmals
> ethnischer Herkunft
> (dass hier 'Rasse' ohne Anführungszeichen als Merkmal erwähnt
> ist, finde ich ausgesprochen seltsam).
>
> Vielleicht meinst du
> > http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/gesetzestext.html >
> § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
> (1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht
> gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der
> Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des
> Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein
> sachlicher Grund vorliegt.
>
>
> Der gilt aber generell, gerade auch im Massengeschäft. Ein
> Seniorenwohnheim darf auch im Massengeschäft die Vermietung
> an Menschen unter 20 verweigern. Das ist ein sachlicher Grund
> für eine unterschiedliche Behandlung.
>
> Und dann gibt es noch dieses Hintertürchen für Vermieter:
> > http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/gesetzestext.html >
> §19
> (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche
> Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial
> stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener
> Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher,
> sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
>

Hallo Günter,

mit dem einfachen Kopieren von den Gesetzestexten im Wortlaut sind die Probleme (die sich später zwischen Vermieter und Mieter in der Praxis) ergeben können, noch nicht geklärt. Vielmehr geht es um die Interpretation bzw. Verständnis von Gesetzestexten. Dir als Laie wird das sehr kompliziert sein, weil Du Dich in die Materie nicht eingearbeitest hast. Als ich im Grundstudium vor solchen Aufgaben und Problemen stand, ist mir das nicht leichtgefallen. Darum kann ich das gut nachvollziehen.

Wenn ich jetzt näher auf die Gesetzesregelung eingehen würde, würde das jeden Rahmen und Geduld sprengen und es wird sehr sehr trocken sein. Wenn Du Zeit und Lust hast, beschäftige Dich doch mal mit dem folgenden Link, aber Vorsicht, es ist sehr umfangreich. Hier wirst Du vieles finden, was nicht in Deinem Gesetzestext im Wortlaut steht und ich Dir versucht habe zu erklären, aber wohl erfolglos. Ich spreche vom Gesetzesentwurf der Bundesregierung/Drucksache 16/1780. Damit haben sich Juristen zu beschäftigen:

http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601780.pdf#search=%22allgemeine%20gleichbehandlungsgesetz%22


Die beiden nächsten Links sind dafür sehr laienfreundlich.

Jeder Verband hat seine Juristen, die sich damit beschäftigen werden und beschäftigt haben, und das Ergebnis wird dann für den Laien in die Praxis umgesetzt. Und so sieht das Ergebnis dann aus:

http://www.hausundgrundtuebingen.de/tm-agg.pdf#search=%22allgemeine%20gleichbehandlungsgesetz%20vermiet%22

oder so::

http://www.haus-und-grund.net/index.phtml?PHPSESSID=5795cd4a635fa967fa8bab58582a5875&id=66&news_id=432&PHPSESSID=5795cd4a635fa967fa8bab58582a5875


Jetzt wirst Du etwas lesen können über: Ausnahmen und Verschärfungen; Was für den privaten Vermieter auch gilt; über Massengeschäft usw usw.......Eben das, was ich versucht habe zu erklären :-)

Ich hoffe, damit sind dann Deine Fragen und Einwände:

"Was muss er?"
"Wo steht das?"
"Ich sehe da nirgendwo eine Sonderstellung des Merkmals ethnischer Herkunft"
"Vielleicht meinst du"

beantwortet und geklärt.

Verständnisvolle Grüße
Volker :-)

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VolkiDU

Re: OT schon längst erreicht aber vergessen als solches zu markieren Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 17:00

Volker L. schrieb:
> Gruß, Volker (der eigentlich schon seit ner Stunde oder so
> schlafen sollte... :roll: )

Jetzt schieb die Schuld auf entgangenen Schlaf nicht auf Andere :-D

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Günter Cornett

Re: [OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon Günter Cornett » 10. September 2006, 17:53

VolkiDU schrieb:
>
> Hallo Günter,
>
> mit dem einfachen Kopieren von den Gesetzestexten im Wortlaut
> sind die Probleme (die sich später zwischen Vermieter und
> Mieter in der Praxis) ergeben können, noch nicht geklärt.

Das ist jetzt aber ein bisschen sehr schwach von dir nach:

Roland G. Hülsmann schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
>
> > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?).
> > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
>
> Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis
> der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis
> der Unschuld.

Auch wenn es ein ziemlicher Blödsinn sein soll, so steht es aber im Gesetzestext. Konkret im § 22 AAG.


Dann sollte man schon die Stelle im gesetzestext benennen können.

> Vielmehr geht es um die Interpretation bzw. Verständnis von
> Gesetzestexten. Dir als Laie wird das sehr kompliziert sein,

Aha: VolkiDu schrien noch kurz vorher: "so steht es aber im Gesetzestext"

Jetzt steht es ganz anders da und da zähöt der Wortlaut nicht ...

Die Stelle im AGG, auf die du dich beziehst, solltest du schon nennen können.

> weil Du Dich in die Materie nicht eingearbeitest hast. Als
> ich im Grundstudium vor solchen Aufgaben und Problemen stand,
> ist mir das nicht leichtgefallen. Darum kann ich das gut nachvollziehen.

Ich habe im gesetz nachgeschaut.
Das da nicht jeder Fall geregelt ist, ist mir auch klar.
Aber was die 50-Wohnungen-Frage betrifft, ist es doch recht klar.

> Wenn ich jetzt näher auf die Gesetzesregelung eingehen würde,
> würde das jeden Rahmen und Geduld sprengen und es wird sehr
> sehr trocken sein. Wenn Du Zeit und Lust hast, beschäftige

Jo, da zitiert man lieber die Panikmache von Haus-und-Grund und behauptet, was die über das gesetz behaupten, sei die absolute Wahrheit.

> Dich doch mal mit dem folgenden Link, aber Vorsicht, es ist
> sehr umfangreich. Hier wirst Du vieles finden, was nicht in
> Deinem Gesetzestext im Wortlaut steht und ich Dir versucht

Genau und deshalb ist deine Behauptung, das stünde im AGG auch nicht korrekt.

> habe zu erklären, aber wohl erfolglos. Ich spreche vom
> Gesetzesentwurf der Bundesregierung/Drucksache 16/1780. Damit
> haben sich Juristen zu beschäftigen:

hatten
> http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601780.pdf#search=%22allgemeine%20gleichbehandlungsgesetz%22
>

Das ist ein gesetzENTWURF vom 8.6.2006:
Dort fehlt der Hinweis auf die 50 Wohnungen.
Der von mir verlinkte Gesetzestext Stand 07.07.2006 enthält den aber.

Ebenso der verabschiedete Gesetzestext:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1897.pdf
(imho identisch mit dem von mir verlinkten Text)

> Die beiden nächsten Links sind dafür sehr laienfreundlich.
>
> Jeder Verband hat seine Juristen, die sich damit beschäftigen
> werden und beschäftigt haben, und das Ergebnis wird dann für
> den Laien in die Praxis umgesetzt. Und so sieht das Ergebnis dann aus:
http://www.hausundgrundtuebingen.de/tm-agg.pdf#search=%22allgemeine%20gleichbehandlungsgesetz%20vermiet%22

jo, man will seine Klientel bei der Stange halten ...

> oder so::
>
> http://www.haus-und-grund.net/index.phtml?PHPSESSID=5795cd4a635fa967fa8bab58582a5875&id=66&news_id=432&PHPSESSID=5795cd4a635fa967fa8bab58582a5875
>

durch Panikmache ...

> Jetzt wirst Du etwas lesen können über: Ausnahmen und
> Verschärfungen; Was für den privaten Vermieter auch gilt;
> über Massengeschäft usw usw.......Eben das, was ich versucht habe zu erklären :-)

Das ist das, was Haus-und-Grund darüber behauptet.
Aber was die veröffentlichen, ist nicht Gesetz.

Oder habe ich eine Verfassungsänderung verpasst?

Heisst es jetzt womöglich nicht mehr Grundgesetz sondern Hausundgrundgesetz?


> Ich hoffe, damit sind dann Deine Fragen und Einwände:
>
> "Was muss er?"
> "Wo steht das?"
> "Ich sehe da nirgendwo eine Sonderstellung des Merkmals
> ethnischer Herkunft"
> "Vielleicht meinst du"
>
> beantwortet und geklärt.

:LOL::LOL::LOL::LOL:

Du armes Opfer von Haus-und-Grund-Presse-Veröffentlichungen.

> Verständnisvolle Grüße
> Volker :-)

Mitleidige Grüße,

Günter

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VolkiDU

Re: [OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 18:38

Günter, hast Du es schon mal mit dem Bundesgesetzblatt versucht?

Das Gesetz ist veröffentlicht!

Sogar die IHK Bielefeld hat's verstanden.

http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/redakteure/recht/Aktuelles/AGG_06_08_17.pdf

Stand: 17. August 2006

Aktueller geht's nicht.... :-D

Ach ja, § 19 Absatz 5 AAG


Und die Juristen?

Zitat: "Im Hinblick auf die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist ausdrücklich bestimmt, dass diese in der Regel kein Massengeschäft ist, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet. Damit fällt also der typische private Vermieter von Wohnraum in der Regel nicht in den Geltungsbereich des Verbots der Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität."

Quelle: http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/102445/


Hallo Günter, wach auf! :lol: Oder glaubst Du an eine Verschwörung? :oops:

Volker
(der sich jetzt zurücklehnt und genießt)

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Günter Cornett

Re: [OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon Günter Cornett » 10. September 2006, 18:53

VolkiDU schrieb:
>
> Günter, hast Du es schon mal mit dem Bundesgesetzblatt versucht?
> Das Gesetz ist veröffentlicht!
> Sogar die IHK Bielefeld hat's verstanden.
> http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/redakteure/recht/Aktuelles/AGG_06_08_17.pdf
> Stand: 17. August 2006
> Aktueller geht's nicht.... :-D
das ist der gleiche Text, wie aus dem ich zitiert habe.

> Ach ja, § 19 Absatz 5 AAG

Nein, Absatz 2
und da muss ich mich - in der tat und mal wieder :oops: - selbst korrigieren:

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.

Das ist nicht durch die 50-Wohnungen-Regel eingschränkt.
Das finde ich aber - wie ich etwas weiter oben http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=1&i=146469&t=146216 schrieb - auch gut so, wenngleich etwas schlecht formuliert ('Rasse').

Wenn man einen Bayern als Mieter ablehnt darf man dabei eben keine antibayerischen Sprüche klopfen. Aber man darf ihn darauf hinweisen, dass er sich in die preußische Kultur zu integrieren hat:

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.

> Hallo Günter, wach auf! :lol: Oder glaubst Du an eine Verschwörung? :oops:

Eine? Hunderte!

> Volker
> (der sich jetzt zurücklehnt und genießt)

Gibt keinen Grund dafür. Du hast es nicht geschafft, die Textstelle zu benennen, auf die es ankommt, kannst nur von Haus-und-Grund copy-pasten und ohne Zitatkennung als deine Meinung wiedergeben. :)

Und zurück zum Ausgangspunkt, zu 'Kinderfeind' Volker L. - er darf Familien mit Kindern als Mieter ablehnen, sofern er das nicht im Massengeschäft tut.

Gruß, Günter

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VolkiDU

Re: [OT] Wohnraumvermietung - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 19:01

Günter Cornett schrieb:
> > Ach ja, § 19 Absatz 5 AAG

> Nein, Absatz 2
> und da muss ich mich - in der tat und mal wieder :oops: -
> selbst korrigieren:

Du hattest doch nach der Zahl 50 gefragt, und die steht im Absatz 5!

Zur Erinnerung:
>>>> Volker schrieb:
>>>> Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen (Massengeschäft) gelten
>>>> auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle
>>>> Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.
>>>Günter Cornett schrieb:
>>>Wo steht das?


> > Hallo Günter, wach auf! :lol: Oder glaubst Du an eine
> Verschwörung? :oops:
>
> Eine? Hunderte!

:lol:

> Und zurück zum Ausgangspunkt, zu 'Kinderfeind' Volker L. - er
> darf Familien mit Kindern als Mieter ablehnen, sofern er das
> nicht im Massengeschäft tut.

Volker L. wird keine Kinder ablehnen. Der? Niemals!

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VolkiDU

Re: [OT] AAG

Beitragvon VolkiDU » 10. September 2006, 19:05

Welches Thema suchen wir uns für's nächste Wochenende aus?

Feminismus vs. Eva Hermann?

:lol:


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