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Zensierte Diskussion in diesem Forum

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Stefanie
Brettspieler
Beiträge: 94

Steht unter 'Ältere Themen' [kT]

Beitragvon Stefanie » 24. Oktober 2006, 11:03

...

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raccoon

(OT) Link zu Graenaland Regelfrage

Beitragvon raccoon » 24. Oktober 2006, 11:23

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=1&i=152071&t=152071

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DOtt
Kennerspieler
Beiträge: 128

Alles klar, Danke

Beitragvon DOtt » 24. Oktober 2006, 12:01

Alles klar, Danke

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Franz-Benno Delonge
Kennerspieler
Beiträge: 277

Politische Analysen

Beitragvon Franz-Benno Delonge » 24. Oktober 2006, 15:24

Lieber Christian,

> In Zeiten wo Politker lügen dürfen bis
> sich die Balken biegen,
> wo ganz allgemein das
> Kaschieren der Wahrheit zugunsten des Profits Trendsport
> Nummer 1 ist

ich könnte mir vorstellen, dass du für solche tiefschürfenden Erkenntnisse von etwa 95 % der Leser der "Blödzeitung" begeisterten Beifall bekämst!
Schönen Gruß
Benno

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Jürgen Schmidt

Re: Forums-Betreiber ist haftbar

Beitragvon Jürgen Schmidt » 24. Oktober 2006, 15:49

Zunächst mal: Ich habe den gelöschten Thread nicht gelesen und gehe einfach mal davon aus, dass KMW mit seiner Einschätzung von "Verleumdung" usw. recht hat.

Ich weiss nicht, ob es bekannt ist, dass der Forums-Betreiber (!!) für den Inhalt von Postings verantwortlich gemacht werden kann ("Heise-Urteil").
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20993/0/'Heise-Urteil':_Abgemahnter_Webmaster_wehrt_sich
Vielleicht kann ja unser Forums-Richter (gell, Benno) etwas dazu sagen ;-)

Die Redaktion handelt also ziemlich im eigensten Interesse. Ob die Verfechter der Meinungsfreiheit sich auch an den Abmahnkosten beteiligen, ist zweifelhaft.

Viele Grüße
Jürgen (der die Rechtssprechung auch nicht toll findet)

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Grzegorz Kobiela

Danke

Beitragvon Grzegorz Kobiela » 24. Oktober 2006, 15:55

Danke, Herr Hardel, für die Löschung meines unachtsamen Beitrags! :)

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Tyrfing

Re: Heise Urteil

Beitragvon Tyrfing » 24. Oktober 2006, 16:27

Das Urteil wurde relativiert und gilt so für Privatpersonen erstmal nicht.
Die pauschale Aussage: "Forumsbetreiber sind haftbar" ist so also erstmal nicht völlig korrekt, für Privatpersonen gilt weiterhin:
"Haftbar nur bei Kenntnisnahme".

Bei Gewerbetreibenden und Presse (wozu die Spielbox ja dann auch zähl) ist dies hingegen etwas anderes.
Wenn damit zu rechnen war, dass ein Artikel solch eine Diskussion auslößt, muss der Betreiber dies wohl zeitlich überprüfen und dann handeln.

Jetzt wäre die Frage, ob der Artikel dies provoziert hat und ob das überhaupt ausschlaggebend ist.
Fakt ist jedoch: Egal wie, dieser Pflicht ist KMW nachgekommen.

Freispruch, Herr Admin ;)

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admin

Re: Danke

Beitragvon admin » 24. Oktober 2006, 20:38

Gern geschehen, Herr Kobiela,
jederzeit wieder, wenn es sein muss.
Matthias Hardel

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Peter Gustav Bartschat

[OT] Gustavs kleine Wortkunde: Zensieren und zensurieren

Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 25. Oktober 2006, 01:37

Hannes schrieb:
> Ist jetzt etwas off topic, aber heisst es anstatt zensiert
> nicht zensuriert?
> Zensieren ist, so glaube ich, nur im österreichischen
> Sprachgebrauch üblich.

"Zensieren" kann im Deutschen allgemein "beurteilen", "benoten", "prüfen" oder sehr speziell "durch ein staatliches Organ auf die Erlaubnis zur Veröffentlichung hin überprüfen" bedeuten.

"Zensurieren" heißt im Schweizerischen und Österreichischen ebenfalls "beurteilen", "benoten", "prüfen", aber ohne die Nebenbedeutung des staatlichen Eingriffs.

Beides ist von Lateinischen "censere" = "begutachten", "beurteilen", "den Wert von etwas schätzen" abgeleitet; auch andere Begriffe wie "Zinsen" und "Rezension" gehen darauf zurück.

Die Entscheidung eines Redakteurs, einen bestimmten Beitrag nicht zu veröffentlichen, oder eines Administrators, einen Beitrag aus dem seiner Verantwortung unterstehenden Forum wieder zu entfernen, wird weder durch den Begriff "zensieren" noch durch "zensurieren" zutreffend beschrieben.

Mit einem lieben Gruß
Gustav

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Stefan-spielbox

Re: [OT] Stefans kleine Zeitgeistkunde: Zensieren und zensurieren

Beitragvon Stefan-spielbox » 25. Oktober 2006, 11:09

Der neben mir liegende Duden setzt die Wortbedeutung "Zensurieren" im österreichischen und schweizerischen Sprachgebrauch gleich dem "Zensieren" im Deutschen. Mag sein, dass Dir bessere Quellen zur Verfügung stehen als der Duden, denn der ist ja beileibe nicht frei von Widersprüchlichkeiten.

So findet man darin - zumindest in meiner Ausgabe - unter "Zensur" u. a. die Angabe: "Behördliche Prüfung und gegebenenfalls Verbot von Büchern, Theaterstücken u. ä." und später weiter: "Verwerfung einer theologischen Lehrmeinung (kath. Kirchenrecht)".

Während also bei der Beschreibung der Sprachbedeutung für "Zensieren" nur die Rede von einer "Bewertung", "Prüfung", "Schätzung" ist - wie von Dir, lieber Gustav, gemäß Duden korrekt wiedergegeben -, umfasst die Sprachbedeutung für "Zensur" auch das Aussprechen eines Verbots und darüber hinaus die Verwerfung, also ein aktives Einschreiten. Beides wird zwar in einen eingrenzenden Zusammenhang (behördlich und kath. Kirchenrecht) gestellt, aber müsste sich das "Zensieren", also das Ausüben der Zensur, dann nicht konsequenterweise auch hierauf erstrecken?

Wie auch immer: Sprache lebt in der Gegenwart und Wortbedeutungen ändern sich genauso wie unsere Umwelt. Meine Duden-Ausgabe entstammt einem Veröffentlichungsjahr, als das Internet noch jung war und öffentliche Foren noch nicht durch Admins auf rechtlich und moralisch unbedenkliche Inhalte geprüft (zensiert) werden mussten. Heute müssen sie das und damit obliegt ihnen die gleiche Aufgabe wie einer "behördlichen Prüfung". Die Verwerfung (Löschung) von Beiträgen findet ebenfalls statt. Eine Erweiterung des Sprachgebrauchs "Zensur" und deren Ausübung "Zensieren" hat in unserer Gesellschaft also längst stattgefunden. Die Reduzierung der sprachlichen Anwendung auf die lateinische Bedeutung ist nicht mehr zeitgemäß. Aber selbstverständlich ist es von großem Nutzen, die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung des Wortes zu kennen.

My2Cents

Stefan

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Marten Holst
Kennerspieler
Beiträge: 1787

RE: [OT] Marten ganz ohne Kunde

Beitragvon Marten Holst » 25. Oktober 2006, 11:40

Moin Stefan,

ein entscheidender Unterschied, der hier auf keinen Fall verwischt werden sollte, ist aber, dass bei dem Begriff "Zensur" häufig auf den Begriff der "Meinungsfreiheit", der ihr entgegen stehe, bezug genommen wird. Beides ergibt aber nur im Kontext des Umgangs des Staates mit seinen Bürgern Sinn. Fängt man an (und ja, es wird im allgemeinen Sprachgebrauch angefangen), das eine zu verallgemeinern, so ergibt sich hier ein steter Quell der Freude über falsche Grundrechtsverletzungsanschuldigungen, denn die werden hier nicht beschnitten.

"Zensur" im Sinne von "aktive Hinderung eines Bürgers durch den Staat an der Veröffentlichung seiner Meinung" ist in Deutschland im Prinzip verboten - es sei denn, andere Rechte werden dabei beeinträchtigt, dann muss abgewogen werden.

Die Weigerung eines Internetforenbetreibers, irgendwelche Themen in seinen Foren nicht haben zu wollen, hat damit nichts zu tun und ist vollständig legitim.

Zwar ist es richtig, dass Sprache lebt, und man irgendwann einsehen muss, dass die Gegenwehr sinnlos ist, weil Leute etwas inzwischen anders verstehen. Andererseits muss man auch nicht gleich auf jeden "Gebrauchsmodetrend" aufspringen, wenn er, wie hier, unpraktisch ist. Denn die Ausdehnung des Begriffes Zensur von "aktive Hinderung durch den Staat" auf "passive Hinderung (durch Nichthilfe) durch irgendwen" lässt glauben, dass das prinzipielle Zensurverbot sich auch hierauf erstreckt. Der Gedanke ist falsch, und etwas Sprachpräzision hier daher sehr nützlich :-)

Tschüß
Marten

> Der neben mir liegende Duden setzt die Wortbedeutung
> "Zensurieren" im österreichischen und schweizerischen
> Sprachgebrauch gleich dem "Zensieren" im Deutschen. Mag
> sein, dass Dir bessere Quellen zur Verfügung stehen als der
> Duden, denn der ist ja beileibe nicht frei von
> Widersprüchlichkeiten.
>
> So findet man darin - zumindest in meiner Ausgabe - unter
> "Zensur" u. a. die Angabe: "Behördliche Prüfung und
> gegebenenfalls Verbot von Büchern, Theaterstücken u. ä."
> und später weiter: "Verwerfung einer theologischen
> Lehrmeinung (kath. Kirchenrecht)".
>
> Während also bei der Beschreibung der Sprachbedeutung für
> "Zensieren" nur die Rede von einer "Bewertung", "Prüfung",
> "Schätzung" ist - wie von Dir, lieber Gustav, gemäß Duden
> korrekt wiedergegeben -, umfasst die Sprachbedeutung für
> "Zensur" auch das Aussprechen eines Verbots und darüber
> hinaus die Verwerfung, also ein aktives Einschreiten.
> Beides wird zwar in einen eingrenzenden Zusammenhang
> (behördlich und kath. Kirchenrecht) gestellt, aber müsste
> sich das "Zensieren", also das Ausüben der Zensur, dann
> nicht konsequenterweise auch hierauf erstrecken?
>
> Wie auch immer: Sprache lebt in der Gegenwart und
> Wortbedeutungen ändern sich genauso wie unsere Umwelt.
> Meine Duden-Ausgabe entstammt einem Veröffentlichungsjahr,
> als das Internet noch jung war und öffentliche Foren noch
> nicht durch Admins auf rechtlich und moralisch
> unbedenkliche Inhalte geprüft (zensiert) werden mussten.
> Heute müssen sie das und damit obliegt ihnen die gleiche
> Aufgabe wie einer "behördlichen Prüfung". Die Verwerfung
> (Löschung) von Beiträgen findet ebenfalls statt. Eine
> Erweiterung des Sprachgebrauchs "Zensur" und deren
> Ausübung "Zensieren" hat in unserer Gesellschaft also
> längst stattgefunden. Die Reduzierung der sprachlichen
> Anwendung auf die lateinische Bedeutung ist nicht mehr
> zeitgemäß. Aber selbstverständlich ist es von großem
> Nutzen, die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung des
> Wortes zu kennen.
>
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>
> Stefan

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peer

Re: [OT] Stefans kleine Zeitgeistkunde: Zensieren und zensurieren

Beitragvon peer » 25. Oktober 2006, 11:46

Hi,
Stefan schrieb:
>>
> Während also bei der Beschreibung der Sprachbedeutung für
> "Zensieren" nur die Rede von einer "Bewertung", "Prüfung",
> "Schätzung" ist - wie von Dir, lieber Gustav, gemäß Duden
> korrekt wiedergegeben -, umfasst die Sprachbedeutung für
> "Zensur" auch das Aussprechen eines Verbots und darüber
> hinaus die Verwerfung, also ein aktives Einschreiten. Beides
> wird zwar in einen eingrenzenden Zusammenhang (behördlich und
> kath. Kirchenrecht) gestellt, aber müsste sich das
> "Zensieren", also das Ausüben der Zensur, dann nicht
> konsequenterweise auch hierauf erstrecken?

Ja und das hat Gustav auch geschrieben - ergänzt um den Satz dass bei dem österreichischen Ausdruck "zensuieren" letzteres nicht mit eingefasst ist.

ciao
peer


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