Beitragvon Thomas » 28. Oktober 2006, 09:14
chris schrieb:
> nun will er anscheinend das 2.Exemplar auch losbringen
Tja, dann verkauft er die Spiele wohl geschäftsmässig. Und da er die Spiel anscheinend erst vor kurzem gekauft und ungeöffnet ("Zustand: neu") verkauft, ist auch eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen. Du kannst ja mal beim Finanzamt nachfragen, ob er seine Gewinne auch ordnungsgemäß versteuert. Und wegen fehlender Anbieterkennzeichnung eine Abmahnung schicken (falls du selber Spieleverkäufer bist) bzw. schicken lassen (wenn du einen Abmahnverein/Verbraucherschutzverein/Rechtsanwalt etc. findest, der was verdienen will). Die Abmahnung kann dann auch gleich die fehlende Belehrung über dein Widerrufsrecht bei Fernabsatzveträgen beinhalten. Und wenn du ganz dreisst bist, ersteigerst du das Spiel und trittst dann nach Erhalt des Spiels bezugnehmend auf §312b BGB vom Kauf zurück.
Nur an eins solltest du dich gewöhnen: an die (inzwischen eher freie als soziale) Marktwirtschaft, die die Basis unseres Warentauschsystem darstellt. Sofern jeder die vielen Regeln und Gesetze richtig versteht und anwendet, ist nämlich nichts dagegen zu sagen, dass er ein Spiel für einen Preis X mehrfach einkauft und später für einen Preis Y wieder verkauft. Angebot und Nachfrage bestimmen halt den Preis. Und wenn es Leute gibt, die bereits sind, bei eBay für das Spiel wesentlich mehr zu bezahlen, als es beim Verlag gekostet hat, dann ist das doch deren Entscheidung. Du bist nicht gezwungen, da mitzubieten. (Wenn das Spiel wirklich so viel gut ist, wie manche Leute anscheinend im Moment bereit sind, zu bezahlen, wird das Spiel bestimmt in ein, zwei Jahren auch in einer größeren Auflage neu erscheinen (siehe z.B. Shear Panic/Haste Bock). Ansonsten wird es wohl eher ein Sammlerstück bleiben, und wer ein Sammlerstück haben will, muss auch bereit sein einen Sammlerpreis zu zahlen. Die blaue Mauritius wird auch zu einem viel höheren Preis gehandhabt, als sie vom Material und als "Gutschein für einen Brieftransport" wert ist. Ok, die blaue Mauritius wird wohl auch nicht bei eBay angeboten, denke ich mal).
Rein private Grüße an das regelungswütige Deutschland, in welchem ich ja auch selber lebe,
Thomas
[i]PS: für alle, die alles gerne bierernst nehmen, spendiere ich hier noch ein paar :-) ;-):-) ;-):-) ;-) zum selber-im-Beitrag-verteilen. Ansonsten gilt: Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Rechtsanwalt, das obige stellt keine Rechtsberatung dar. Alle obigen auffordernden Sätze sind nicht so gemeint. Und wegen irgendsoeinem blöden Urteil muss ich auch noch explizit auf folgendes hinweisen: Ich distanziere mich ausdrücklich von allem, was ich in diesem Beitrag geschrieben habe und mache es mir nicht zu eigen.[/i]