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[RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Regelfragen und Varianten: Wie geht Spiel XY?
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rbelz

[RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon rbelz » 17. November 2006, 07:18

Die Umwandlung eines neutralen oder eigenen Gebäudes kostet bei Einsatz des Notars ein Tuch + 1 Denar. So weit ist alles klar. Aber was was ist mit den eigentlichen Herstellkosten für das neue Gebäude. Fallen die zusätzlich an oder sind sie durch die Kosten für den Notar bereits abgedeckt. Beide Regelauslegungen führen zur Zeit bei unserer Spielrunde zu Diskussionen.

Gruß Reiner

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Eric

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon Eric » 17. November 2006, 08:10

Die grünen Wohnhäuser haben keine weiteren Herstellkosten. Andere Gebäude können mit dem Notar nicht gebaut werden.

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Chregi Hansen

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon Chregi Hansen » 17. November 2006, 08:32

Das Haus steht ja eigentlich schon, es wird jetzt nur umgenutzt. Und dazu braucht es in einem Rechtstaat eben einen Notar ;-)

Gruss aus der Schweiz
Chregi (kein Notar)

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derWikinger
Kennerspieler
Beiträge: 180

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon derWikinger » 17. November 2006, 09:11

Nein, es fallen keinen zusätzlichen kosten an, aber bedenke: man benötigt ein noch nicht überbautes neutrales oder eigenes Gebäude (was schonmal knapp werden kann *g*)

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rbelz

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon rbelz » 17. November 2006, 12:31

Vollkommen richtig. Aber !! Das eine sind die Notarkosten und das andere sind die Umbaukosten um das Wohngebäude herzurichten. Wer schläft schon gerne in einem Steinbruch ;-)

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Thom

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon Thom » 17. November 2006, 14:47

Hi rbelz,

ich glaube ihr habt da einen kleinen Denkfehler. :-)

Herstellungs- und Umwandlungskosten ist beides das Gleiche, es gibt in dem Sinne nur die Herstellungskosten für das Wohnhaus und die sind, wie auf allen anderen Gebäuden auch, oben links auf dem Wohnhaus angegeben (1 Denar und 1 Tuch).

Du bezahlst den Notar in dem Sinne, dass Du Deinen Arbeiter auf dieses Plättchen (Notar) setzt und dieser Arbeiter ist dann sozusagen der Notar. Weil das ja Dein Arbeiter ist, brauchst Du Dich selber auch nicht zu bezahlen, also bezahlst Du nur das Wohnhaus, mit dem Du ein neutrales oder eines Deiner Gebäude ersetzt, und das kostet dann 1 Denar und 1 Tuch.

Der Notar erlaubt auch NUR die Umwandlung in ein Wohnhaus, in KEIN anderes Gebäude und ein Wohnhaus kostet eben 1 Denar und 1 Tuch, weiter nichts.
Vielleicht seid ihr auch der Meinung, dass man ein Prestigegebäude mit dem Notar bauen kann, weil dieses auf ein Wohnhaus gebaut wird, dem ist nicht so.


Siehe Beispiel Seite 4 unten, vielleicht habt ihr es ja überlesen? :-)

Ich hoffe die Unklarheiten beseitigt zu haben, viel Spass beim Spielen

Grüsse Thom

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Volker L.

Re: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon Volker L. » 17. November 2006, 15:18

rbelz schrieb:
>
> Vollkommen richtig. Aber !! Das eine sind die Notarkosten
> und das andere sind die Umbaukosten um das Wohngebäude
> herzurichten. Wer schläft schon gerne in einem Steinbruch ;-)

Der Denar ist die Bearbeitungsgebühr für den Notar,
das Tuch ist für die neuen Fenstervorhänge und die Gobelins
an den Wänden, damit das Haus wohnlich wird ;-)

gemütliche Grüße, Volker

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Marten Holst
Kennerspieler
Beiträge: 1787

RE: [RF] CAYLUS - Verwendung Notar

Beitragvon Marten Holst » 17. November 2006, 15:25

Moin,

> Herstellungs- und Umwandlungskosten ist beides das Gleiche,
> es gibt in dem Sinne nur die Herstellungskosten für das
> Wohnhaus und die sind, wie auf allen anderen Gebäuden auch,
> oben links auf dem Wohnhaus angegeben (1 Denar und 1 Tuch).
>
> Du bezahlst den Notar in dem Sinne, dass Du Deinen Arbeiter
> auf dieses Plättchen (Notar) setzt und dieser Arbeiter ist
> dann sozusagen der Notar. Weil das ja Dein Arbeiter ist,
> brauchst Du Dich selber auch nicht zu bezahlen, also
> bezahlst Du nur das Wohnhaus, mit dem Du ein neutrales oder
> eines Deiner Gebäude ersetzt, und das kostet dann 1 Denar
> und 1 Tuch.

ich denke mal, eventuell führt sich das zurück auf die verschiedenen Auflagen. In der ersten Auflage war oben links auf dem Wohnhaus [i]nicht[/i] angegeben, was der Bau kostet (wohl aber in den Regeln) sondern unten auf dem Notar (bei einem Steinbruch wäre es die Ausschüttung gewesen an der Stelle). Deswegen gab es immer mal wieder ein, zwei kleine Verwirrchen hier.

Tschüß
Marten


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