Beitragvon Hartmut Th. » 30. Juni 2007, 18:02
"Simon" hat am 30.06.2007 geschrieben:
> Hallo Harmut,
> danke erst einmal für deine Antworten.
> Ich habe noch einmal schnell in die Regeln geschaut und
> dort explizit das Tauschen von Grundstücken gefunden (bei
> Absprachen und Verhandlungen).
>
> Deshalb bleibt meine zweite Frage noch bestehen. Was kann
> ich alles als Bestechungangebote unterbreiten wenn ich die
> Grundtsückskarte bekommen möchte die ein anderer Spieler
> abgeben muss... (usw. nur ein Beispiel ;) )
> Ciao,
> Simon
Hallo Simon,
das Forum bildet mich gerade wieder. Hätte ohne Deine Fragen glaube ich nicht mehr in die Regeln geschaut :-) Da steht unter "Verhandeln" doch tatsächlich [in eckigen Klammern mein Kommentar]: "Spieler können ... verhandeln, ... Grundstücke zu tauschen ... [habe ich vor über 20 Jahren doch glatt überlesen]."
Und weiter: "Die Spieler können auch verabreden, ihre Grundstücke zusammenzufassen, um ein großes Gebäude gemeinsam zu errichten [soweit klar] und seinen Wert (im Verhältnis der beigesteuerten Grundstücke) [naheliegend, aber verbindlich?] zu teilen. Dies ist aber nur gestattet, wenn das Gebäude 4 oder 6 Grundstücke belegt [huch? was soll das denn?]."
Unter "Bauen" steht in der Regel aber auch "Der Spieler muss die dafür passenden Grundstücke haben (eventuell zusammen mit einem Mitspieler) [oder auch mehreren?]"
Ich gebe es zu, da steckt so manches drin, was wir so nie gespielt haben. Warum nicht auch einen Laden (2 Grundstücke) oder ein Appartement (3 Grundstücke) gemeinsam zu zweit (oder gar zu dritt) bauen und teilen? Warum nicht auch die Punkte nicht zwingend nach den Grundstücken teilen? Das verwendete Baurecht ist auch eine spielerische Resource, die bei der Punkteteilung bewertet werden kann. Solange alle beteiligten Spieler sich einigen können, ist eine andere Punkteteilung denkbar. Wichtig ist uns da nur die Regel "nur ein Gebäude pro Zug bauen" gewesen, d.h. wer ein Gemeinschaftsgebäude errichtet, verschafft den anderen in ihrem Zug den Freiraum, in ihrem eigenen Interesse bauen zu können, gerade wenn die Gebäude knapp werden nicht unwichtig. Zur Abrechnung steht in der Regel, dass mehreren Besitzern eines Gebäudes die Punkte "wie vereinbart" geteilt gutgeschrieben werden. D.h. für mich aber auch, dass ich das *vereinbaren* KANN, das also nicht verbindlich *geregelt* IST.
Die Regel ist in der Tat "schwammig", als der Abschnitt "Verhandeln" vieles eben nur mit dem Vermerk "zum Beispiel" erläutert, frei nach dem Motto, so könnt Ihr das tun, aber eben auch anders. Und so sehe ich das auch, das sind eben nur Beispiele. Das Einzige, was ich daher so nie gespielt habe, ist die ausdrückliche Erlaubnis zum Grundstückstausch, und hier würde ich dann ähnlich frei zu Werke gehen: wenn die Spieler sich einig sind, ist's egal, also ggf. auch Tausch anders als 1:1 erlaubt, also auch Teile zusammenhängender Flächen aus mehreren Grundstücken (so verstehe ich Deine Frage).
Fazit: ich geb mich Deinen mehr als berechtigten Fragen geschlagen und stelle fest, dass ich das bislang auch nur ausgelegt habe, manches übersehen habe (Tausch), nennen wir es "Hausregel". Soweit bitte ich um Entschuldigung für gestiftete Verwirrung. Hat aber immer bestens funktioniert und viel Spaß gemacht :-)
Zu Deinen ursprünglichen Fragen würde ich nun sagen:
zu 2) da geht wohl alles, man tauscht worauf man sich einigt.
> Was kann ich alles als Bestechungangebote unterbreiten wenn ich die
> Grundtsückskarte bekommen möchte die ein anderer Spieler
> abgeben muss... (usw. nur ein Beispiel ;) )
Das einzige, was man hat, sind nun einmal Grundstücke. Wenn Du ihm also unbedingt was anbieten möchtest, was sonst sollte es denn sein? Andererseits, wenn er es verschenken MUSS, wozu überhaupt was geben? Verstehe aber Deine Frage so, dass er es theoretisch auch einem Dritten geben könnte und Du nach Prämien suchst, um Dich bei ihm einzuschleimen ;-) Ach, ich liebe dieses Spiel!
zu 3) Sch... auf die Regel und ihre Beispiele, ich sage dennoch: JA. Ebenso ist die Teilung der Anteile am Wert des Gebäudes frei verhandelbar, sofern sich alle (zwei oder mehr) Beteiligten einig sind.
Ansonsten meine (Hausregel-)Empfehlung: schließe Tausch mal ausdrücklich aus und gestatte nur das gemeinschaftliche Bauen, das allerdings frei verhandelbar, was eingebrachte Grundstücke und Prozentanteile in der Wertung betrifft (warum nicht auch halbe oder Drittelpunkte in der Abrechnung?).
verspielte Grüße, Hartmut
- Spielekreis Hiespielchen - www.hiespielchen.de -