Beitragvon Thomas » 3. Oktober 2007, 10:40
Hallo Schäfchen
ich bin kein Jurist, meine Antworten basieren nur auf im Internet gefundenen Gesetzestexten und -urteilen und meiner persönlichen Interpretation. Aus diesem Grund schließe ich jegliche Haftung für falsche Informationen aus. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens. (Kurz gesagt: Alle Angaben ohne Gewähr)
> Warum ist ein Impressum denn so wichtig,
Formal gesehen: Weil der deutsche Gesetzgeber eine Anbieterkennzeichnung verpflichtende gemacht hat. (So wie übrigens auch auf jedem Flugblatt schon "immer" ein Verantwortlicher (Stichwort "ViSdP") mit Adresse genannt werden muss).
Oder um es mit dem Bundesgerichtshof zu sagen: "Zweck der Informationspflichten über Identität, Anschrift, Vertretungsberechtigten und Handelsregistereintragung ist es, dass der Unternehmer den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinweist, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt." (aus dem Urteil des BGH vom 20.07.2006, Aktenzeichen I ZR 228/03, siehe [1]).
Kurz gesagt: Wenn man was veröffentlicht, soll man auch mit seinem Namen (und seinen Kontaktdaten) dazu stehen.
> was muß da drin stehen
Was im Impressum/Anbieterkennung drin stehen muss, hat der deutsche Gesetzgeber in §5 des Telemediengesetz (TMG) geregelt, siehe [2].
> und weshalb Abmahnung (Verletzung von Urheberrechten?
> :-?)
Weil das BGH mit seinem Urteil vom 20.07.2006 (Aktenzeichen I ZR 228/03, siehe [1]) entschieden hat, das ein nicht ordnungsgemäßes Impressum in jedem Fall eine Wettbewerbsverletzung sein. Und Wettbewerbsverletzungen können von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Nicht zu vergessen, dass ein Verstoß gegen die "allgemeinen Informationspflichten" (umgangssprachlich Impressumpflich) des §5 TMG eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§16 Absatz 2 Satz 1 TMG, siehe [3]) und "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden" (§16 Absatz 3, siehe [3]) kann.
Quellen:
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37635&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf [PDF] (Urteil BGH, Az. I ZR 28/03)
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html (§5 TMG)
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html (§16 TMG)