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Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

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Wolfram
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Wolfram » 27. November 2009, 09:09

Günter Cornett schrieb:
>
...
>
> Es ist aber Recht des Autors darüber zu entscheiden und - so
> er möchte - auch eine eigene Spielhife herauszugeben.
>
>
> Gruß, Günter

Nein, es ist, die Pflicht eines Autors oder des Verlages eine Spielehilfe herauszugeben, wenn die Anleitung, wie oft genug der Fall, unzureichend ist.
Wenn ihn jemand dieser Pflicht entledigt, sollte er froh und dankbar sein.

Gruß

Wolfram

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peer

Re: Wird immer nachgefragt?

Beitragvon peer » 27. November 2009, 09:23

Hi,
nein es gilt das Zitatrecht, dass einem erlaubt sich mit einem Medium zu beschäftigen, z.B. eine Kritik zu schreiben. Auch eine Inhaltsangabe (von einem Film z.B.) ist erlaubt.

Eine Regelzusammenfassung ist in diesem Sinne aber etwas anderes, da es eine Bearbeitung der Regel ist.

Die Grenzen sind fließend...

ciao
peer

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Günter Cornett

Re: Wird immer nachgefragt?

Beitragvon Günter Cornett » 27. November 2009, 09:35

Ja, die Frage ist:
Handelt es sich um eine Auseinandersetzung mit dem Werk (erlaubt) oder um eine Bearbeitung des Werkes (bedarf Genehmigung)?

Gruß, Günter

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Günter Cornett

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Günter Cornett » 27. November 2009, 09:38

Wolfram schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> >
> ...
> >
> > Es ist aber Recht des Autors darüber zu entscheiden und - so
> > er möchte - auch eine eigene Spielhife herauszugeben.
> >
> >
> > Gruß, Günter
>
> Nein, es ist, die Pflicht eines Autors oder des Verlages eine
> Spielehilfe herauszugeben, wenn die Anleitung, wie oft genug
> der Fall, unzureichend ist.

Pflicht ist es natürlich, eine ausreichende Anleitung beizufügen. Darübehrinaus ist es sinnvoll, aber keine Pflicht, eine gut geschriebene, leicht verständliche Anleitung zu schreiben und ggf. Spielhilfen zu ergänzen.

> Wenn ihn jemand dieser Pflicht entledigt, sollte er froh und
> dankbar sein.

Ich denke, die meisten Verlage sind über auch unautorisierte Spielgilfen dankbar. Aber das ist kein Muss.

Gruß, Günter

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tech7
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Re: GW macht nur weiter wie bisher...

Beitragvon tech7 » 27. November 2009, 15:53

Sehe ich auch so, so Mist bauen die doch schon seit Jahren (wie z.b. bei dem Fanfilm Damnatus), ich kann zwar verstehen dass die Leute sich aufregen die jetzt ihre mühevoll erstellten Arbeiten gelöscht sehen, aber wirklich überraschend kam dass doch nicht. Mich wundert nur deass Onlinecodex noch aktiv ist.

Aber zu den Verlusten, soweit ich weiß geht es wieder bergauf zu für GW (leider :( so lernen die nie)

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Nafets
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Beiträge: 346

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Nafets » 27. November 2009, 18:05

Günter Cornett schrieb:
>
> SpieleHolger schrieb:
> >
> > > Es wäre ein Leichtes für alle, die solche "Spielhilfen"
> > > [b]veröffentlichen[/b] wollen, [b]vorher[/b] um
> [b]Erlaubnis
> > > zu fragen[/b]. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist.
>
> Zu fragen ist eine saubere Sache und auch meine
> Standard-Empfehlung.

Schwierig daran ist, daß man von GW (oder auch anderen Verlagen) wahrscheinlich niemals eine Antwort auf seine Nachfrage bekommen wird. Schwierig wird's auch, wenn man keinen exakten Ansprechpartner für sein Anliegen erreichen kann. Den Verlag zu kontaktieren wäre das naheliegendste, aber hat der Autor da nicht auch ein Wörtchen mitzureden? Durch wieviele Instanzen geht so eine Anfrage bei einem großen Verlag wie z.B. GW? Den bürokratischen Aufwand zu betreiben nur für eine Kurzregel? Pffft - dann eben keine GW-Spiele mehr.

Stefan

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Marc
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Marc » 27. November 2009, 19:52

Nafets schrieb:
> Schwierig daran ist, daß man von GW (oder auch anderen
> Verlagen) wahrscheinlich niemals eine Antwort auf seine
> Nachfrage bekommen wird.
Naja, das bedeutet dann eben "Nein".

Wobei ich die restriktive Auslegung, dass man auch keine Spielhilfe erstellen erstellen darf, für zweifelhaft halte. Spitzfindig könnte man dann nämlich auch die ganzen Spieleerklärer auf Messen und Spieletreffs dann für illegal halten. Die präsentieren ein urheberrechtlich geschütztes Werk, lesen nicht sturheil aus der Regel vor, sondern verwenden - darauf aufbauen - eigene Worte. Und bekommen möglicherweise Geld dafür.

Ich sehe ja ein, dass man keine eigenen Erweiterungen (wie bei Carcassonne) publiziert. Aber dass schon eine Hausregel, die ein Spiel u.U. erst spielbar macht, schon ein Problem ist, mag so sein, halte ich aber für überrisse Ansprüche.

Vielleicht sollte man hier im Forum auch lieber keine Regelfragen beantworten, da man ja ins Werk des Autos eingreift, wenn man die Regel falsch verstanden hatte.

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Darmstädter Spieletreffs:
http://www.spielekreis-darmstadt.de

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peer

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon peer » 27. November 2009, 20:24

Hi,
Marc schrieb:
>
> Nafets schrieb:
> > Schwierig daran ist, daß man von GW (oder auch anderen
> > Verlagen) wahrscheinlich niemals eine Antwort auf seine
> > Nachfrage bekommen wird.
> Naja, das bedeutet dann eben "Nein".
>
> Wobei ich die restriktive Auslegung, dass man auch keine
> Spielhilfe erstellen erstellen darf, für zweifelhaft halte.
> Spitzfindig könnte man dann nämlich auch die ganzen
> Spieleerklärer auf Messen und Spieletreffs dann für illegal
> halten. Die präsentieren ein urheberrechtlich geschütztes
> Werk, lesen nicht sturheil aus der Regel vor, sondern
> verwenden - darauf aufbauen - eigene Worte. Und bekommen
> möglicherweise Geld dafür.

Und sind meistens vom Verlag angestellt ;-)
Und ein Gespräch ist eben auch keine Veröffentlichung. Da ist doch noch ein Unterschied.
Sicherlich sind Regelübersichten auch Grauzonen, aber das BGG nicht einen juristischen Streit führen will ist klar.

> Ich sehe ja ein, dass man keine eigenen Erweiterungen (wie
> bei Carcassonne) publiziert. Aber dass schon eine Hausregel,
> die ein Spiel u.U. erst spielbar macht, schon ein Problem
> ist, mag so sein, halte ich aber für überrisse Ansprüche.

Nein, so ist das Gesetz.
Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist irrelevant.
Und die Problematik ist nicht die Regel an sich, sondern deren Veröffentlichung. Du darfst spielen wie du willst, aber wenn du öffentlich machst,dass ein Spiel verbessert wird, wenn man es soundso spielt, hast du das Spiel bearbeitet. In den meisten Fällen dürfte auch kaum jemand etwas dagegen haben, aber gesetzlich werden eben immer alle Fälle abgedeckt. Der Autor hat eben das Recht Änderungen an seinem Werk abzulehnen, wenn sie das Spiel seiner Meinung nach in eine andere Richtung lenken (das kann so harmlos sein wie König von Siam ohne "Startkapital" zu spielen, wogegen ich nix hätte -auch wenn ich es nicht so gut fände - und so kritisch wie es thematisch in den 2. Wektkrieg zu verlegen , wo ich mich im Einzelfall gegen verwehren wolle.
Rechtlich machen die beiden Fälle keinen Unterschied und daher ist auch eine einfache Hausregel eine Bearbeitung :-)

> Vielleicht sollte man hier im Forum auch lieber keine
> Regelfragen beantworten, da man ja ins Werk des Autos
> eingreift, wenn man die Regel falsch verstanden hatte.

Irren ist keine Bearbeitung. :-)

ciao
peer

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Marc
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Marc » 27. November 2009, 23:00

peer schrieb:
> Nein, so ist das Gesetz.
> Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist irrelevant.

Ich weiß. Und dennoch halte ich es für überrissen. Wie auch die Abmahnmöglichkeiten und anderes. Leider habe ich gerade noch nicht die Mehrheiten zusammen das zu ändern. ;-)

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peer

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon peer » 28. November 2009, 08:18

Hi,
Marc schrieb:
>
> peer schrieb:
> > Nein, so ist das Gesetz.
> > Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist irrelevant.
>
> Ich weiß. Und dennoch halte ich es für überrissen. Wie auch
> die Abmahnmöglichkeiten und anderes. Leider habe ich gerade
> noch nicht die Mehrheiten zusammen das zu ändern. ;-)

Ich weiß was du meinst und ich denke auch dass GW da absoluten Unsinn tut. Nur dürfte es schwer sein ein Gesetz zu formulieren, das alles Gute zulässt und alles Böse verbietet ;-)

ciao
peer

Ein paar Sätze von mir zum Thema Urheberrecht: http://www.spielbar.com/wordpress/2008/06/14/316


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