Darf man sich mit dem Schmuggler eine Geldkarte der Sorte neben, die der Spieler rechts neben einem vorher mit dem Dieb bei sich abgelegt hat?
Mein erster Gedanke: na klar!
Allerdings setzt der Schmuggler nach seinem Text voraus, dass die Spieler zuvor eine Karte "genommen" oder "gekauft" hat. Bei dem Dieb heißt es dagegen: "Du kannst eine beliebige Zahl der entsorgten Karten bei dir ablegen." Es wird also gerade nicht das Wort "nehmen" verwendet. Da auch die Formulierung "Du kannst dir eine beliebige Zahl der entsorgten nehmen" möglich wäre und dabei klar wäre, dass die Karten selbst und nicht entsprechende Karten vom Vorrat genommen werden können, bin ich der Auffassung, dass ganz bewusst eine Formulierung gewählt wurde, die kein "nehmen" beinhaltet. Da ich gleichfalls davon ausgehe, dass beim Schmuggler bewusst der Text so formuliert wurde, dass er ein "nehmen" oder "kaufen" voraussetzt und nicht jedes "erhalten" umfasst, bin ich der Meinung, dass die Eingangs gestellte Frage mit einem "Nein" zu beantworten ist.
Dementsprechend halte ich die Umsetzung in der BSW für falsch.
Sieht das jemand anders (evtl. aufgrund der mit nicht vorliegenden englischen Kartentexte)?