Beitragvon inmado » 15. September 2011, 16:09
> > T2: 4:5:2 -> 4:4:2
>
> und ab hier verläuft das Spiel schon anders als von dir
> beschrieben. Ab jetzt weiß jeder, dass derjenige, der
> behauptet hat, er sei das Mädchen, und der soeben gerichtete
> Bürger sei ein Werwolf, selber ein Werwolf ist.
Häh?! - Sorry, warum? Ich kann diese Behauptung nicht nachvollziehen.
Wir haben bei T2 (maximal) 7 Verdächtige. Das sind:
- Das Mädchen (das die beiden Werwölfe beschuldigt),
- die beiden Werwölfe und
- vier Bürger, die von den Werwölfen, die von sich behaupten, sie seien das Mädchen, beschuldigt worden sind.
Für die vier übrigen Spieler ist nicht erkennbar, wer von den dreien, die behaupten, sie seien das Mädchen, tatsächlich das Mädchen ist, bzw. wer ein Werwolf ist. Enstprechend können sie auch nicht beurteilen, wer von den von diesen Beschuldigten nun wirklich Werwolf, oder eben nur Bürger ist.
Die vier zu unrecht beschuldigten Spieler wissen nun zwar genau, daß der sie beschuldigende ein Werwolf ist, aber nur, weil sie von sich selbst wissen, daß sie Bürger sind. Das nützt also allen anderen rein gar nichts.
Beim von mir vorgeschlagenen Vorgehen ist von vorne herein klar, daß unschuldige beschuldigt werden müssen. Denn wir haben ja 7 Verdächtige, aber nur zwei Werwölfe. Ab T2 ist klar, daß im folgenden jweils einer der 7 Verdächtigen hingerichtet werden wird. Niemand behauptet, der aktuell beschuldigte sei ein Werwolf! - Nur ist die Wahrscheinlichkeit, daß er einer ist, größer, als wenn man einen Verdächtigen aus der Menge aller Spieler bestimmt.