Anzeige

Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
Benutzeravatar
Pucky
Spielkamerad
Beiträge: 46

Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Pucky » 15. März 2012, 23:09

Hallo allerseits,

da sich hier Verlage und auch sonst sehr vielseitig bewanderte Spieler herumtreiben, mal folgende Frage.

Darf man, ohne dass man mit Abmahnung oder sonstiger unerfreulicher Post rechnen zu muss, Spielregeln von alten Spielen im Internet kostenfrei zum DL zur Verfügung stellen, insbesondere wenn man die Spielregel niergends mehr offiziell erhalten kann (z.B. - DL oder Kopie direkt über den entsprechenden Verlag oder Vertriebspartner).

Mögliche vorstellbare Gründe:
Spiel zu alt,
Verlag existiert nicht mehr,
Verlag bietet diesen Service nicht, oder nicht für ausländische Kunden (z.B. bei einem amerikanischen oder französischem Spiel, für das man nur noch die Regel in Landessprache offiziell herunterladen kann).

Für Klärung wäre ich dankbar, aktuell scheue ich mich noch meine gescannten Regeln (Anzahl langsam aber stetig steigend) auf einer entsprechenden Seite einfach als PDF zur Verfügung zu stellen.

Gruß
Frank

Benutzeravatar
Pucky
Spielkamerad
Beiträge: 46

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Pucky » 15. März 2012, 23:11

grmpf
streiche muss, ersetze durch müssen :-/

Benutzeravatar
ravn

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon ravn » 16. März 2012, 02:38

Pucky schrieb:

> Darf man, ohne dass man mit Abmahnung oder sonstiger
> unerfreulicher Post rechnen zu muss, Spielregeln von alten
> Spielen im Internet kostenfrei zum DL zur Verfügung stellen,
> insbesondere wenn man die Spielregel niergends mehr offiziell
> erhalten kann.

Ob Du abgemahnt wirst oder unfreundliche Post bekommst, hängt wohl davon ab, ob der aktuelle Rechteinhaber der Spielregeln was von Deinem Tun erfährt und es missbilligt.

Weil "nur" weil z.B. ein Spiel im Handel nicht mehr verfügbar ist, erlischen ja nicht automatisch die Rechte an dem geistigen Eigentum einer Spielregel als wichtiger Teil eines Spiels und jeder darf damit machen, was er will.

Weil schon alleine wenn auf Deiner Webseite ein Werbebanner ist, dann könnte man Dein Projekt als kommerziell werten und schon hat es eine ganz andere Grössenordnung - auch in Sachen Abmahnung!

Deshalb mein Tipp: Nichts "einfach so" veröffentlichen, von denen man nicht selbst die Rechte besitzt oder die Erlaubnis des Eigentümers hat.

Aber die echten Experten, können Dir da sicher noch genauer weiterhelfen.

Cu / Ralf

Benutzeravatar
Golbin
Kennerspieler
Beiträge: 1218
Wohnort: Rheda-Wiedenbrück
Kontakt:

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Golbin » 16. März 2012, 08:46

Hallo Pucky,

auch wenn ein Spiel nicht mehr erhältlich ist oder ein Velrag nicht mehr existiert, gibt es immer noch einen Rechteinhaber - das kann zum Beispiel der Autor sein. Wenn du eine bestimmte Regel gern online stellen möchtest, kläre das einfach vorher mit Verlag bzw. Autor ab.

Zu deiner Erschwernis kommt in der Sache noch hinzu, dass Rechte auch wechseln können. So können Rechte an einem Spiel wieder an den Autor zurückgehen, wenn das Spiel nicht mehr im Programm des Verlags ist.

Ohne eine explizizte Genehmigung würde ich keine Regel online stellen.

WOlfgang
Es gibt zwei Gruppen von Menschen, denen die Welt gehört. Den Liebenden und den Spielenden.

Benutzeravatar
benztowner
Kennerspieler
Beiträge: 111
Wohnort: Mannheim
Kontakt:

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon benztowner » 16. März 2012, 11:11

Hallo Frank,

ich möchte hierzu mal auf eine Anfrage bei unknowns.de hinweisen (ich hoffe es ist erlaubt).
Dort gibt es im Forum einen Beitrag mit dem Titel "Advanced Hero Quest Spielregel". Im 10.Beitrag ist ein Link zu BGG eingefügt, warum es auf BGG nicht mehr erlaubt ist, zu diesem Spiel (bzw. Spielen von Games Workshop) Regeln hochzuladen.

Liebe Grüße

Jürgen E.

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Thygra » 16. März 2012, 14:37

benztowner schrieb:
> Dort gibt es im Forum einen Beitrag mit dem Titel "Advanced
> Hero Quest Spielregel". Im 10.Beitrag ist ein Link zu BGG
> eingefügt, warum es auf BGG nicht mehr erlaubt ist, zu
> diesem Spiel (bzw. Spielen von Games Workshop) Regeln
> hochzuladen.

Wenn du das Wort "erlaubt" durch "möglich" ersetzt, stimmt deine Aussage. "Erlaubt" ist das Hochladen der meisten Daten bei BGG meines Erachtens generell nicht, weil die meisten Dateien Verstöße gegen das Copyright beinhalten. Das wird lediglich von den meisten Rechteinhabern geduldet, weil diese Verstöße oft als nützlich statt schädlich betrachtet werden.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
Weltherrscher
Kennerspieler
Beiträge: 1022

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Weltherrscher » 16. März 2012, 15:11

Thygra schrieb:
>
> benztowner schrieb:
> > Dort gibt es im Forum einen Beitrag mit dem Titel "Advanced
> > Hero Quest Spielregel". Im 10.Beitrag ist ein Link zu BGG
> > eingefügt, warum es auf BGG nicht mehr erlaubt ist, zu
> > diesem Spiel (bzw. Spielen von Games Workshop) Regeln
> > hochzuladen.
>
> Wenn du das Wort "erlaubt" durch "möglich" ersetzt, stimmt
> deine Aussage. "Erlaubt" ist das Hochladen der meisten Daten
> bei BGG meines Erachtens generell nicht, weil die meisten
> Dateien Verstöße gegen das Copyright beinhalten. Das wird
> lediglich von den meisten Rechteinhabern geduldet, weil diese
> Verstöße oft als nützlich statt schädlich betrachtet werden.

Für das amerikanische Urheberrecht kann ich es nicht abschätzen,da Game Workshop sich durchsetzen konnte sieht es wohl anders als hier aus, aber für das deutsche Urheberrecht legt folgendes Urteil:

http://www.antiquariatsrecht.de/?p=108

nahe, das Spielregeln als Gebrauchstexte eingestuft werden, und somit in den meisten Fällen keinen Urheberrechtsschutz genießen.

Sonst hätte wohl die Seite www.spielregel.de auch nicht so lange funktioniert. Ich kann jedenfalls nicht glauben, dass alle Verlage/Urheber deren Spielregeln dort gelistet waren, und sogar verkauft wurden damit einverstanden waren

Benutzeravatar
toolate
Kennerspieler
Beiträge: 238

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon toolate » 16. März 2012, 15:52

Du darfst aber zwei Dinge nicht verwechseln:
1. Die Wiedergabe des "gedanklichen Inhalts" der Spielregeln, um die es in dem Urteil ging.
und
2. Das Veröffentlichen von Spielregeln im Original, denn exakter Wortlaut und grafische Gestaltung sind sehr wohl geschützt und auch wenn ich www.spielregel.de nie besucht habe, gehe ich davon aus, dass die Regeln dort nicht alle neu formuliert wurden, sondern dass die Regeln im Normalfall 1:1 als PDFs zur Verfügung gestellt wurden.

Ob alle betroffenen Verlage und Urheber im Fall der letzt genannten Seite einverstanden waren, weiß ich nicht(in vielen Fällen haben sie es wahrscheinlich auch einfach nicht gewusst), aber dass keiner dagegen vorgegangen ist spricht in meinen Augen doch sehr für die Brettspieleindustrie. Das Verhalten von Games Workshop kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

Benutzeravatar
Weltherrscher
Kennerspieler
Beiträge: 1022

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Weltherrscher » 16. März 2012, 16:39

toolate schrieb:
>
> Du darfst aber zwei Dinge nicht verwechseln:
> 1. Die Wiedergabe des "gedanklichen Inhalts" der Spielregeln,
> um die es in dem Urteil ging.
> und
> 2. Das Veröffentlichen von Spielregeln im Original, denn
> exakter Wortlaut und grafische Gestaltung sind sehr wohl
> geschützt und auch wenn ich www.spielregel.de nie besucht
> habe, gehe ich davon aus, dass die Regeln dort nicht alle neu
> formuliert wurden, sondern dass die Regeln im Normalfall 1:1
> als PDFs zur Verfügung gestellt wurden.
>

Das habe ich nicht verwechselt, siehe den letzten Absatz im Link. Dort geht es allgemein um Spielregeln, und nicht nur um deren Umschreibung. Wie und ob das in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde weiß ich nicht. Ich habe Ich habe mir auch nochmals die Definition von Gebrauchstext angeschaut, und geschaut wie diese üblicherweise im Urheberrecht behandelt werden. Der Fall selbst geht natürlich nur um die Umschreibung, das Urteil führt aber wohl darüber hinaus aus was ein Gebrauchstext ist, und warum auch deshalb hier kein Urheberrecht greift.

Auch grafische Gestaltungen, in Form von Logos sind nur in speziellen Fällen geschützt, sofern sie eine Auftragsarbeit darstellen. Wie das Gesamtkonzept einer Spielanleitung zu werten ist, da bin ich mir nicht sicher, aber auch hier vermute ich das man in den meisten Fällen von einem "Gebrauchstext" sprechen kann.

> Ob alle betroffenen Verlage und Urheber im Fall der letzt
> genannten Seite einverstanden waren, weiß ich nicht(in vielen
> Fällen haben sie es wahrscheinlich auch einfach nicht
> gewusst), aber dass keiner dagegen vorgegangen ist spricht in
> meinen Augen doch sehr für die Brettspieleindustrie. Das
> Verhalten von Games Workshop kann ich jedenfalls nicht
> nachvollziehen.

Ich kann mir schwerlich vorstellen, das ein Verlag die Seite nicht gekannt hat, es ist eher davon auszugehen das die Seite geduldet wurde, und das obwohl finanzieller Interessen hinter der Seite standen. Duldung im Urheberrecht ist allgemein eine schwierige Sache,weil man dadurch Probleme bei der Durchsetzung seiner Rechte in anderen Fällen bekommen kann. Ist aus meiner Sicht bisschen unglücklich, aber die Rechtsprechung ist so.

Benutzeravatar
Attila
Kennerspieler
Beiträge: 4715

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Attila » 16. März 2012, 17:14

Hi,

Nein.

Atti

Benutzeravatar
peer

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon peer » 16. März 2012, 17:23

Hi,
solche Urteile sind immer Einzelfallbetrachtungen.
Hinzu gibt es noch ein paar andere Dinge zu bedenken. Graphiken sind z.B. eventuell noch anders geschützt. Künstlerische Elemente wie z.B. der Comic bei Takenoko oder der spezielle Erzählstil der Space Alert-Regel gehen sowieso über die normale Gebrauchtserklärung hinaus und sind shaer ebenfalls geschützt. Hinzu käme im Einzelfall vielleicht sogar Marken- oder Gebrauchtsmusterrechte. Kurz: Ein spezielles Urteil ist hier alles andere als ein Freibrief.

Ich würde im Zweifel lieber nachfragen.

ciao
peer

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Thygra » 16. März 2012, 17:46

Weltherrscher schrieb:
> Auch grafische Gestaltungen, in Form von Logos sind nur in
> speziellen Fällen geschützt, sofern sie eine Auftragsarbeit
> darstellen.

In aller Kürze: Das sehe ich anders.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
peer

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon peer » 16. März 2012, 18:36

Hi,
Thygra schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
> > Auch grafische Gestaltungen, in Form von Logos sind nur in
> > speziellen Fällen geschützt, sofern sie eine Auftragsarbeit
> > darstellen.
>
> In aller Kürze: Das sehe ich anders.

Und das zu Recht - es geht hier ja um tecxhnische Graphiken, Diagramme etc. Damit wird keine Schöpfungshöhe erreicht. Spielgraphik ist dann wieder ne andere Nummer... Spielplan, Brett sind - soweit nicht komplett abstrakt/funktional gehalten ebenso geschützt wie graphsiche Arbeiten an Plattencovern u.ä.

ciao
peer

Benutzeravatar
Weltherrscher
Kennerspieler
Beiträge: 1022

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Weltherrscher » 16. März 2012, 19:02

peer schrieb:
>
> Hi,
> solche Urteile sind immer Einzelfallbetrachtungen.
> Hinzu gibt es noch ein paar andere Dinge zu bedenken.
> Graphiken sind z.B. eventuell noch anders geschützt.
> Künstlerische Elemente wie z.B. der Comic bei Takenoko oder
> der spezielle Erzählstil der Space Alert-Regel gehen sowieso
> über die normale Gebrauchtserklärung hinaus und sind shaer
> ebenfalls geschützt. Hinzu käme im Einzelfall vielleicht
> sogar Marken- oder Gebrauchtsmusterrechte. Kurz: Ein
> spezielles Urteil ist hier alles andere als ein Freibrief.
>
> Ich würde im Zweifel lieber nachfragen.
>
> ciao
> peer

Richtig, darauf wird auch in der Urteilsbegründung eingegangen. Die Tendenz ist aber so, das Spielanleitungen nur in Sonderfällen einen Urheberrechtsschutz genießen.

Wenn eine Spielanleitung als Comic gestaltet ist, oder ähnliches wie Du beschrieben hast, wird der Urheberrechtsschutz vermutlich greifen, aber auch das ist immer eine Einzelfallbewertung.

Benutzeravatar
Weltherrscher
Kennerspieler
Beiträge: 1022

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Weltherrscher » 16. März 2012, 19:10

peer schrieb:
>
> Hi,
> Thygra schrieb:
> >
> > Weltherrscher schrieb:
> > > Auch grafische Gestaltungen, in Form von Logos sind nur in
> > > speziellen Fällen geschützt, sofern sie eine Auftragsarbeit
> > > darstellen.
> >
> > In aller Kürze: Das sehe ich anders.
>
> Und das zu Recht - es geht hier ja um tecxhnische Graphiken,
> Diagramme etc. Damit wird keine Schöpfungshöhe erreicht.
> Spielgraphik ist dann wieder ne andere Nummer... Spielplan,
> Brett sind - soweit nicht komplett abstrakt/funktional
> gehalten ebenso geschützt wie graphsiche Arbeiten an
> Plattencovern u.ä.
>
> ciao
> peer

Ich zitiere mal im Volltext von dieser Seite:

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/werkbegriff.html

Ist auch allgemein recht interessant :

//////
Schöne Künste und angewandte Kunst

Es gibt in der Gerichtspraxis einen erheblichen Unterschied in der Beurteilung der erforderlichen Schöpfungshöhe je nach Verwendungszweck. Ein zweckfrei entstandenes Arbeitsergebnis, selbst der schlechteste Groschenroman, kann nur eine geringe Gestaltungshöhe aufweisen und ist nach §§ 1,2 UrhG geschützt. Das sorgsam erstellte Logo eines Gestalters ist nach Ansicht der Rechtsprechung eine Gebrauchsgraphik und nur in Ausnahmefällen, nämlich bei deutlich erhöhter Gestaltungshöhe, als Werk urheberrechtlich schützbar. Gleiches gilt für Gebrauchstexte (z.B. Bedienungsanleitungen). Freilich besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit, Anspruchsgrundlagen des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts oder des Geschmacksmusterrechts zum Schutz des Arbeitsergebnisses heranzuziehen.
////

Hier ist ausdrücklich nur das Logo genannt, was ich auch angeführt habe, ein Spielplan dürfte die nötige Gestaltungshöhe erreichen, und somit geschützt sein. Wie im letzten Absatz bemerkt wird, und was auch Peer schon schrieb, kommt es auf den Einzelfall und andere Rechtsbereiche an, ob das Werk einen Schutz hat.

Benutzeravatar
Pucky
Spielkamerad
Beiträge: 46

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Pucky » 16. März 2012, 19:32

Hallo allerseits,

hab irgenwie sowas befürchtet, (wie das Ergebnis, das wohl durchscheint)
einerseits gut, damit man kein Schindluder damit treiben kann, andererseits schade, da man auch weiterhin in jedem Einzelfall einer fehlenden alten alten Regel andere individuell anbetteln muss.
Mal gucken wie man daraus trotzdem ne Hilfe für Spieler machen kann.
hmmm
evtl. eine Geeklist/Infoliste in der man schreibt, dass man im Falle eines Falles eine Regelkopie kostenlos anbieten kann, dies würde ja entsprechend bei dem Spiel angezeigt und man müsste nur kurz eine Mail schreiben.... wobei auch hier Unsicherheit bei mir aufkommt. :-)

Mal sehen
bis hier her schon mal danke
sollte noch weiter Erhellendes bekannt werden, gerne her damit

Gruß
Frank

Benutzeravatar
peer

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon peer » 16. März 2012, 19:38

Hi,
Weltherrscher schrieb:

> Richtig, darauf wird auch in der Urteilsbegründung
> eingegangen. Die Tendenz ist aber so, das Spielanleitungen
> nur in Sonderfällen einen Urheberrechtsschutz genießen.

Jein. Bei Blokus sind die (ungeschützten) Pentamimos im Zusammenhang mit dem Spielprinzip als Gebrauchtmuster durchgegaangen, will sagen: Das Gericht hat festgestellt, die sind so geschützt. Wenn also die Spielanleitung viele Gestraltungsmerkmale des Spieles aufweist, wird/könnte ähnliches gelten.

Insgesamt kann man wohl festhalten, dass die Sachlage recht komplex ist und man daher kaum "grünes Licht" geben kann...

ciao
peer

Benutzeravatar
peer

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon peer » 17. März 2012, 17:37

Hi,
noch ein paar Ergänzungen allgemeiner Natur:

Schon 1961 hat das BGH festgestellt, dass der gedankliche Inhalt einer
Spielanleitung auch unabhängig von der sprachlichen Formulierung
geschützt sein kann:

http://www.spieleautorenseite.de/tsaziki/gerichtsurteile_urheberrecht_spiel.htm

Das BGH-Urteil ist im letzten Viertel des Artikels zitiert.

Für Pucky dürfte dieser Artikel ganz aufschlussreich sein:
http://www.spieleautorenseite.de/tsaziki/knizia_humboldt.htm

ciao
peer

Benutzeravatar
Martin Ebel
Brettspieler
Beiträge: 56

Re: Darf man OOP Spielregeln kostenlos zum Download anbieten

Beitragvon Martin Ebel » 18. März 2012, 12:30

Das ist es doch gerade, wogegen wir Spieleautoren Strum laufen. Das man die Regel zur Betriebsanleitung herabstuft.
über 50 % der Entwicklung eines Spiels steckt in der Regelentwicklung.
Es gibt Spiele, die auf der Basis von Schach - Spielmaterialien aufgebaut sind (z.B. Arimaa) aber nur durch die Regel ihre Daseinsberechtigung erhalten haben.
Verknüpfung der Mechanismen, Themenwahl und sprachliche Ausformung machen das Spiel aus. Erst an 2. Stelle kommt die haptische und optische Ausformung (wenn auch für die Vermarktung dann wesentlich).
deshalb treten wir ja auch für die Rechte der Autoren an der Spielidee ein.
Niemand kommt auf die Idee, das Recht des Buchautors an seinem Werk zu leugnen, weil es sich ja nur um eine Anleitung handelt, wie man sich in eine fiktive Gedankenwelt versetzt.


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste