Beitragvon Weltherrscher » 16. März 2012, 16:39
toolate schrieb:
>
> Du darfst aber zwei Dinge nicht verwechseln:
> 1. Die Wiedergabe des "gedanklichen Inhalts" der Spielregeln,
> um die es in dem Urteil ging.
> und
> 2. Das Veröffentlichen von Spielregeln im Original, denn
> exakter Wortlaut und grafische Gestaltung sind sehr wohl
> geschützt und auch wenn ich www.spielregel.de nie besucht
> habe, gehe ich davon aus, dass die Regeln dort nicht alle neu
> formuliert wurden, sondern dass die Regeln im Normalfall 1:1
> als PDFs zur Verfügung gestellt wurden.
>
Das habe ich nicht verwechselt, siehe den letzten Absatz im Link. Dort geht es allgemein um Spielregeln, und nicht nur um deren Umschreibung. Wie und ob das in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde weiß ich nicht. Ich habe Ich habe mir auch nochmals die Definition von Gebrauchstext angeschaut, und geschaut wie diese üblicherweise im Urheberrecht behandelt werden. Der Fall selbst geht natürlich nur um die Umschreibung, das Urteil führt aber wohl darüber hinaus aus was ein Gebrauchstext ist, und warum auch deshalb hier kein Urheberrecht greift.
Auch grafische Gestaltungen, in Form von Logos sind nur in speziellen Fällen geschützt, sofern sie eine Auftragsarbeit darstellen. Wie das Gesamtkonzept einer Spielanleitung zu werten ist, da bin ich mir nicht sicher, aber auch hier vermute ich das man in den meisten Fällen von einem "Gebrauchstext" sprechen kann.
> Ob alle betroffenen Verlage und Urheber im Fall der letzt
> genannten Seite einverstanden waren, weiß ich nicht(in vielen
> Fällen haben sie es wahrscheinlich auch einfach nicht
> gewusst), aber dass keiner dagegen vorgegangen ist spricht in
> meinen Augen doch sehr für die Brettspieleindustrie. Das
> Verhalten von Games Workshop kann ich jedenfalls nicht
> nachvollziehen.
Ich kann mir schwerlich vorstellen, das ein Verlag die Seite nicht gekannt hat, es ist eher davon auszugehen das die Seite geduldet wurde, und das obwohl finanzieller Interessen hinter der Seite standen. Duldung im Urheberrecht ist allgemein eine schwierige Sache,weil man dadurch Probleme bei der Durchsetzung seiner Rechte in anderen Fällen bekommen kann. Ist aus meiner Sicht bisschen unglücklich, aber die Rechtsprechung ist so.