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Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Niki
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Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Niki » 25. November 2012, 11:52

Hallo,

bevor mir jetzt hier der Kragen platzt will ich doch mal eure Meinung einholen - vielleicht bin ich ja nur so borniert und der Rest der Welt sieht es anders.

Ich habe auf eBay ein paar Spiele versteigert das seit Jahren ungespielt und einige noch in Folie verpackt in meinem Schrank ihr Dasein fristeten.
Da ich abschätzen konnte, dass die Spiele auch die nächsten Jahre nicht spielen werde, habe ich es ohne Reue versteigern können.

Der Preis war so la la - was danach kam, ist aber der Grund meines Eintrages.
Ein Käufer hat gleich mehrere Spiele ersteigert und meldete sich einige Zeit später. In einem Orginalverschweisten Spiel würde etwas fehlen, in einem zweiten war der Stanzbogen so "verdruckt", dass das Spiel seiner Meinung nicht spielbar wäre.

Ich habe ihm geantwortet, dass ich dafür leider nichts könnte und die Spiele ja noch original Verpackt waren. Er soll sich bitte an den Verlag wenden.

Das wollte er nicht. Er meint ich hätte ihm die Spiele verkauft und ich müsse auch dafür geradestehen. Er hat mir vier Optionen angeboten:

1. Ich besorge ihm die fehlenden Teile und einen neuen Stanzbogen.
2. Ich sende ihm einen großen Rabatt für die beiden Spiele zurück (dabei wollte er 20 Euro zurück bei einem Verkaufswert von 30 Euro).
3. Es sendet mir die Spiele auf meine Kosten zurück und er bekommt sein gesamtes Geld.
4. Er meldet mich bei eBay wegen arglistiger Täuschung.

Ich diskutiere schon seit einigen Emails mit ihm. Aber er hat ganz klar die Meinung dass auch ich als Privatperson für die versteigerte Ware geradestehen müsste. Ich hätte ja die Spiele vorher öffnen können und nachsehen ob alles korrekt ist. Er meint, dass er schon seit Jahren bei eBay Spiele kauft und wenn etwas gewesen wäre, hätten immer die Verkäufer mit sich reden lassen.

Ich sehe aber überhaupt nicht ein, dass ich ihm etwas zurückzahle. Jetzt kommt er sogar damit, dass bei dem einen Spiel in einigen Foren über die verstanzten Bögen diskutiert wurde. Er meint ich hätte das wahrscheinlich sagar gewusst und absichtlich das Spiel verkauft. Ich hätte diese Information aber auf alle Fälle bei der Versteigerung erwähnen müssen (denn die Info wäre ja allgemein bekannt gewesen).

Ich würde gerne eure Meinung zu dem Fall wissen.

Sonntägliche Grüße

Niki

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ravn

Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon ravn » 25. November 2012, 12:12

Hallo,

ist jetzt blöd gelaufen, aber als Verkäufer bist Du für den Zustand der Waren bei Übergabe verantwortlich. Wenn die einen nicht vereinbarten Zustand entsprechen, hat der Käufer das Recht, Nachbesserung, Minderung oder Wandlung zu verlangen - von Dir.

Option 1 (fehlende Teile / Stanzbogen besorgen) sollte da die für Dich einfachste Option sein. Bei der Verlagen anfragen und um Ersatz an die Adresse des Käufers bitten. Machen Spielehändler ja auch nicht anders, wenn Kunden dort Spiele reklamieren - wenn eh nicht direkt angeboten wird, stattdessen ein neues Spiel mitzunehmen. Meist geht der direkte Weg Kunde-Verlag aber schneller, weil eben nicht der Spielehändler in der Kommunikation dazwischen sitzt.

Das ist keine Rechtsberatung sondern sind nur Erfahrungswerte, bin ich rechtlich nur ein Laie. Im Zweifel bitte verbessern.

Cu / Ralf

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Dumon
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Dumon » 25. November 2012, 12:17

Leider hast Du als Verkäufer bei eBay mittlerweile die braune Karte gezogen, da Du nicht mal mehr Käufer negativ bewerten kannst, sondern nur positiv oder gar nicht. Der Verkäufer selbst wird daher zum Zwangs-Dienstleister degradiert - etwas, das ich selbst nicht sonderlich toll finde...

Aber Du wolltest Meinungen zu dem Fall.
Im Prinzip hast Du alles gemacht, was Du machen solltest bzw. konntest. Es ist nicht Deine Pflicht, Dich vollständig über "mögliche" Zustände von Inhalten in OVP Spielen zu informieren. Sie sind OVP, und daher musst (und kannst) Du guten Wissens und Gewissens davon ausgehen, dass der Inhalt in Ordnung ist. Beschädigung oder Unvollständigkeit desselben sind (falls die Box unbeschädigt war, und davon gehe ich aus) nicht auf Dein Fehlverhalten zurückzuführen, sondern auf Produktions-Fehler.
Es ist aber natürlich auch nicht der Fehler des Käufers. Als Käufer möchte man natürlich auch ein vollständiges und brauchbares Produkt erwerben. Da aber bei Privatverkauf natürlich Rückgabe oder Reklamation eigentlich ausgeschlossen sind, weiß man in dem Fall dann nicht so recht, wohin mit dem Frust...

Ist das Spiel nicht so alt, so selten, oder der Verlag mittlerweile so pleite, dass Ersatz nicht zu bekommen ist, dann würde ich (wenn ich in seinen Schuhen steckte) mich selbst drum kümmern, denn ich wüsste auch, dass der Verkäufer nichts dafür kann.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Ersatz ohne Weiteres zu bekommen wäre. Dann ist der Käufer wohl einer von der Sorte fauler Gesellen, die alles perfekt wollen, und wenn nicht, dann rennen sie gleich zum Anwalt oder was weiß ich. König Kunde ist nicht immer der richtige oder faire Ansatz, aber das interessiert heutzutage ja kaum noch einen. Da hast Du leider etwas Pech gehabt, an ein Exemplar dieser Sorte geraten zu sein.

Preis ist hier kein Argument. Er hat die Artikel zu dem Preis gekauft, der verhandelt (oder ersteigert) wurde, und Du es zu dem Preis verkauft. Daher ist es weder eines für ihn (zu teuer für den Inhalt) noch für Dich (zu wenig für Regressansprüche).


Leider kannst Du in dieser Situation überhaupt nichts machen. Es sei denn, es geht ums Prinzip, und Du lässt es drauf ankommen. Finanziell aber kannst Du nur verlieren. Und auch bei eBay, das dem Käufer mittlerweile so viele Rechte einräumt, bist Du viel eher der Verlierer als der Gewinner am Ende. Und "Sanktionen" (Verkaufseinschränkungen o.Ä.) winken dann wahrscheinlich ohnehin.

Auch, wenn ich bei Dir keine Schuld, und beim Käufer einen egozentrischen A$&% sehe, würde ich an Deiner Stelle entweder das Angebot der Rücksendung auf eigene Kosten annehmen (natürlich nur zu dem Preis, zu dem Du es ihm geschickt hast), oder aber versuchen, Ersatz zu bekommen (den Kunden aber auf mögliche Verzögerung hinweisen), es ihm kostenfrei zuschicken, und damit den Ehrenweg gehen.

Es ist eine Scheiß-Situation, aber im Endeffekt gehst Du in jedem Fall als Gelackmeierter raus, wenn Du ihm nicht entgegenkommst...

Tut mir leid, dass Du so viel Ärger hast mit Deinem Kunden. Ich hatte mal das Gegenteil (allerdings auf BGG) - da hatte ich mit dem Verkäufer eines "Gebraucht"-Spieles Probleme, weil es nicht vollständig war (und DA konnte er was dazu - immerhin hätte er das wissen können). Er befand es aber nicht für nötig, sich zeitnah um Ersatz zu kümmern (was für mich innerhalb von zwei Tagen erledigt war). Einzige Möglichkeit war eine schlechte Bewertung.

Geh in ein Zimmer, schrei Dir den Frust aus dem Leib, und dann bring die Transaktion mit diesem A§$% zuende, damit Dus abhaken und Dich nicht länger mit dieser Situation befassen musst. Alles Andere ist Verschwendung von Lebensenergie und Zufriedenheit. Auch, wenn Dich das jetzt erstmal ein bisschen was kostet...

Grüße,
Dumon (der hofft, dass es Dir in Zukunft besser ergeht)

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martin.r.m
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon martin.r.m » 25. November 2012, 12:43

Ebay ist einfach @!#$. Ich mach inzwischen einen Bogen um Ebay. Dort tummeln sich meiner Meinung nach nur noch Idioten oder Rechtsanwälte. Der eine Teil ist zu dumm zum lesen, die anderen lesen alles und wehe sie finden was. Dann noch die "Du wolle kaufen Atumobil is in duseldorf..." .
Ich habe früher gerne mit ebay gearbeitet, irgendwie hat es damals noch geklappt. Jetzt hat man bei 20 % Reklamationen selbs wenn die ware neu ist. Da wird ein Faden gefunden oder ein Kratzer und schon denkt der andere er ist besonders schlau und.....
Nimms zurück und fertig.

martin

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rolf
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon rolf » 25. November 2012, 12:56

Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit ein ähnliches Problem, allerdings war das Spiel geöffnet. Wir haben uns dann irgendwie geeinigt. Ich habe ihn anschließend auf die Liste der Käufer/Bieter gesetzt, die bei mir nicht mehr kaufen können.
LG
Rolf

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Teddybrumm
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Teddybrumm » 25. November 2012, 13:24

Die Spiele sind OVP, fertig. Wenn Du ein Hellseher wärst, würdest Du in Las Vegas als Milliardär rumlaufen. Wären die Spiele nicht mehr OVP wären sie weniger wert.
Also entweder zurücknehmen (das würden Händler machen) oder schlecht bewerten lassen (mit einer entsprechenden Antwort darauf). Man kann solche Käufer mittlerweile auch bei ebay melden (die werden da aber nichts machen - Augenwischerei) Auch wenn er Dich wegen arglistiger Täuscung anzeigen will.... Aussitzen. Ich habe mittlerweile fast bei jeder SAMMELAUKTION 1-2 Typen dabei die nicht zahlen und sich nicht melden, Auf die schwarze Liste und fertig. Jede mInute die man sich ärgert ist verschenkte Zeit.
LG Teddy

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Braz
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Braz » 25. November 2012, 13:42

[i]"Ich habe ihm geantwortet, dass ich dafür leider nichts könnte und die Spiele ja noch original Verpackt waren. Er soll sich bitte an den Verlag wenden.

Das wollte er nicht. Er meint ich hätte ihm die Spiele verkauft und ich müsse auch dafür geradestehen. Er hat mir vier Optionen angeboten:

1. Ich besorge ihm die fehlenden Teile und einen neuen Stanzbogen.
2. Ich sende ihm einen großen Rabatt für die beiden Spiele zurück (dabei wollte er 20 Euro zurück bei einem Verkaufswert von 30 Euro).
3. Es sendet mir die Spiele auf meine Kosten zurück und er bekommt sein gesamtes Geld.
4. Er meldet mich bei eBay wegen arglistiger Täuschung."[/i]


Was ist das denn für ein Typ?
Ich kann mir gut vorstellen, dass der nur den Preis bei dir drücken will und deswegen so auffährt.

Generell kann ich sowas von so Leuten auch nicht ab. Wenn ich ein Spiel bei einem Versender kaufe und dann etwas darin fehlt, dann ist es für mich normal, dass ich den Verlag deswegen anhaue und nicht dem Versender damit "auf den Kecks" gehe.

Generell würde ich dir raten:

1)Mach dir keinen Stress.
2)Lass dir die Spiele zurückschicken
3) Käufer auf die persönliche Blacklist setzen, damit er bei dir nicht mehr etws ersteigern kann
4) Spiele erneut anbieten
5) nicht aufregen -> es gibt überall A$%&"E
6) nicht aufregen -> es gibt überall A$%&"E
7) nicht aufregen -> es gibt überall A$%&"E


Zum Thema "arglistiger Täuschung": Da würde ich mal Klartext mit ihm sprechen und das würde ich mir nicht gefallen lassen. Sowas bedeutet nämlich, das es vorsetzlich gemacht wurde, was natürlich bei einem OVP-Spiel absurd ist, SELBST WENN in einschlägigen Foren darüber gesprochen wurde.

Kurzum: Nicht aufregen. Spiele zurückschicken lassen.....erneut anbieten...gut is.

Gruß
Braz

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Weltherrscher
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Weltherrscher » 25. November 2012, 13:44

Hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann kommt es auf die Formulierung an, da Du mehrere Sachen verkqufst hast. Dann werden nämlich höhere Anforderungen an diese gestellt.Dann kann es sein,dass Du sie nicht wirksam ausgeschlossen hast.

Wäre Dir der Mangel bekannt gewesen, ist die Sache natürlich anders,dann bist Du auch schadensersatzpflichtig. Aber Du kannst davon ja nichts wissen.

Jetzt ist die Frage was die marktübliche Beschaffenheit der Spiele ist. Wurden diese generell so ausgeliefert, und tritt der Fehler bei allen Exemplaren auf? Gibt es überhaupt die nötigen Ersatzteile dafür?

Das schließt die Mängelhaftung nicht aus, aber ändert schon die Situation.

Um die Übernahme der Rücksendekosten, wirst Du schwer herum kommen, aber wenn eine Mängelbeseitigung unzumutbar oder nicht im Verhältnis steht, dann steht es Dir frei die Rücksendung anzubieten. Ich bin mir nicht 100% sicher, ich glaube das ist sogar davon unahängig eine Möglichkeit, die der Käufer nicht ablehnen kann. Weiß aber gerade nicht wo das im Gesetz steht.

Ich würde die Rücksendung anbieten, falls eine einfache Mängelbeseitigung nicht möglich ist.

Du musst Dich dazu halt an die Hersteller wenden, und nachfragen ob das möglich ist, oder hier fragen, geht vermutlich schneller.

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Braz
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[OT]

Beitragvon Braz » 25. November 2012, 13:45

kannst mir mal den Namen emailen, damit ich den bei mir nicht auch noch irgendwann mal erwische...?

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Weltherrscher » 25. November 2012, 13:53

Braz schrieb:
>
> [i]"Ich habe ihm geantwortet, dass ich dafür leider nichts
> könnte und die Spiele ja noch original Verpackt waren. Er
> soll sich bitte an den Verlag wenden.
>
> Das wollte er nicht. Er meint ich hätte ihm die Spiele
> verkauft und ich müsse auch dafür geradestehen. Er hat mir
> vier Optionen angeboten:
>
> 1. Ich besorge ihm die fehlenden Teile und einen neuen
> Stanzbogen.
> 2. Ich sende ihm einen großen Rabatt für die beiden Spiele
> zurück (dabei wollte er 20 Euro zurück bei einem Verkaufswert
> von 30 Euro).
> 3. Es sendet mir die Spiele auf meine Kosten zurück und er
> bekommt sein gesamtes Geld.
> 4. Er meldet mich bei eBay wegen arglistiger Täuschung."[/i]
>
> Zum Thema "arglistiger Täuschung": Da würde ich mal Klartext
> mit ihm sprechen und das würde ich mir nicht gefallen lassen.
> Sowas bedeutet nämlich, das es vorsetzlich gemacht wurde, was
> natürlich bei einem OVP-Spiel absurd ist, SELBST WENN in
> einschlägigen Foren darüber gesprochen wurde.
>
> Kurzum: Nicht aufregen. Spiele zurückschicken
> lassen.....erneut anbieten...gut is.
>
> Gruß
> Braz

Mit Haftung als Privatkäufer bei OVP Sachen find ich es eh kritisch. Man geht ja davon aus, dass der Hersteller keinen Mist gebaut hat. Für solche Produktionsfehler haftet eigentlich der Hersteller, habe dazu aber leider kein passende Stelle im Produkthaftungsgesetz gefunden.

Und der Vorwurf der arglistigen Täuschung, und die Drohung das bei Ebay zu melden könnte man durchaus selbst auf ein paar mögliche Straftatbestände abklopfen z.B. Nötigung. :)

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon waljonas » 25. November 2012, 13:53

Die Leute werden bei Ebay immer unverschämter. Bei Spielen habe ich noch nicht die Erfahrungen gemacht, aber ansonsten für 1 Euro ersteigern und dann bei gebrauchter Ware noch nahezu Neuware erwarten. Aber ich denke und hoffe unter Spielebegeisterten bleibt und ist das Einzelfall, was Du schilderst.

Ich hoffe Du bleibst Ebay erhalten.

Gruß waljonas

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Weltherrscher
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Weltherrscher » 25. November 2012, 13:55

Teddybrumm schrieb:
>
> Die Spiele sind OVP, fertig.

Nö, so einfach ist es leider halt doch nicht. Aussitzen ist natürlich eine Möglichkeit, aber rein rechtlich gesehen ist man nicht auf der sicheren Seite.

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Marcel P.
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Marcel P. » 25. November 2012, 14:15

Hi Niki,

ihr zwei habt einen Kaufvertrag geschlossen und die Kaufsache hat einen Sachmangel. Du haftest dafür als Verkäufer. Dass der Käufer sich hier nicht direkt selbst an den Verlag wendet, was wohl die meisten Spieler so gemacht hätten, ändert darin nichts.

Anders sieht es aus, wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hättest. Dann hätte der Käufer keine Ansprüche gegen dich, es sei denn, dass du eine Beschaffenheitsgarantie übernommen (wohl kaum) oder den Mangel arglistig verschwiegen (nein, bei OVP) hättest. Vgl. § 444 BGB.

Ich würde die Spiele glaube ich, nicht zurücknehmen, da sie nun um Wert gefallen sind. Im Zweifelsfall schreib du halt die Verlage an und lass die Teile zuschicken und dann vermeide den Käufer bei eBay.

Gruß

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 25. November 2012, 14:38

Hallo,

das ist hier ein schwieriges Thema, weil es leicht zur Rechtsberatung ausartet, die im konkreten Einzelfall nicht erlaubt ist.

Ganz allgemein kann man aber sagen, dass der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer hat, nicht mit dem Hersteller. Ansprechpartner des Käufers ist der Verkäufer, nicht der Hersteller, von Besonderheiten (eine solche ist nicht die Unvollständigkeit bei der Konfektionierung) der Produkthaftung mal abgesehen. Unabhängig davon sind viele Verlage aus Kulanz -nicht aus rechtlicher Pflicht- bereit, einem Käufer, der um Ersatz für ein fehlendes Teil bittet, einen solchen zu leisten, sogar auf eigene Kosten und ohne Nachweis, dass wirklich etwas fehlt.

Ebenso grundsätzlich haftet der Privatverkäufer für Mängel -Unvollständigkeit eines Spiels ist ein Mangel- wie ein gewerblicher Verkäufer auch, hat nur erleichterte Möglichkeiten zum Gewährleistungsausschluss, den er allerdings bei Vertragsschluss auch vereinbaren muss. Bei ebay machen das viele Verkäufer. Es gibt da allerlei Muster, wie man das weitgehend wirksam machen kann. Der bloße Umstand, dass ein Spiel OVP in Folie ist, schützt als solcher nicht vor der Gewährleistung für Vollständigkeit.

Und das ist nur der Anfang. Im Streitfall gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, auf die es ankommen kann. Die bisherige Beschreibung des konkreten Falles lässt jedenfalls nicht erkennen, warum die Gewährleistungspflicht des Verkäufers hier entfallen sollte.

Deshalb hier kein juristischer Rat, sondern ein lebenspraktischer eines Spielers, der auch schon bei ebay gekauft und verkauft hat: Im Zweifel lieber die Spiele auf Verkäuferkosten zurücksenden lassen und den Kaufpreis erstatten, das Ganze als gezahltes Lehrgeld ansehen und es beim nächsten Verkauf besser machen. Das ist jedenfalls dann die stressfreieste Lösung, wenn Du die Ersatzteile nicht selbst beschaffen und Dich auf einen vernünftigen Preisnachlass (was vernünftig ist, hängt u.a. davon ab, was fehlt, ob das Spiel trotzdem spielbar ist, oder nicht, und und und ...) nicht einigen kannst.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Weltherrscher » 25. November 2012, 15:16

Ernst-Jürgen Ridder schrieb:
>
> Hallo,
>
> das ist hier ein schwieriges Thema, weil es leicht zur
> Rechtsberatung ausartet, die im konkreten Einzelfall nicht
> erlaubt ist.
>
> Ganz allgemein kann man aber sagen, dass der Käufer einen
> Vertrag mit dem Verkäufer hat, nicht mit dem Hersteller.
> Ansprechpartner des Käufers ist der Verkäufer, nicht der
> Hersteller, von Besonderheiten (eine solche ist nicht die
> Unvollständigkeit bei der Konfektionierung) der
> Produkthaftung mal abgesehen.

Wo kann man das nachlesen, wann eine Produkthaftung der Herstellers in Frage kommt? Klar im Produkthaftungsgesetz, aber welche Stelle, und gibt es da vielleicht eine Zusammenfassung?

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 25. November 2012, 15:50

Hallo,

Produkthaftung ist ein schwieriges Feld. Trotzdem kann man es mal etwas grob auf einen einfachen Grundsatz herunterbrechen: Produkthaftung betrifft Sicherheitsmängel, die sich nachteilig auf Leben oder Gesundheit eines Menschen ausgewirkt oder zu einer Sachbeschädigung geführt haben.

Recht grob, aber das ist es eigentlich. Nachzulesen in § 1 Abs.1 und § 3 des Produkthaftungsgesetzes, das man z.B. bei gesetze-im-internet.de findet.

Mehr braucht man jedenfalls nicht, um zu wissen, dass die bloße Unvollständigkeit eines Spiels mit Produkthaftung nicht die Bohne zu tun hat.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Jörg1979 » 25. November 2012, 16:27

Meinermeinung nach da,Du Privatperson bist und nichts verschwiegen und alles korrekt in deine Anzeige geschrieben hast, bist Du nicht verantwortlich. Als Privatperson sollte man den schönen Text ...keine Garantie...mit gebotsbgabe erklären sie...einverstanden.. Und das sollte reichen. Aber ich bin kein Anwalt und kenn mich nicht 100% damit aus.
Wenn ich den fall selbst hätte würd ich Ihm schreiben das es mir Leid tut, ich aber nichts dafür könne (weil original). Ihm noch anbieten den Spieleverlag anzuschreiben und den Ersatz direkt an seine adresse senden zu lassen. An sonsten würd ich nichts machen!! Rücknahme, wenn Du es ausgeschlossen hast schon garnicht (im grunde hat ja sogar er die ware schon geöffnet und somit eine Wertminderung herbeigeführt).
Egal wie, was juckt Dich schon eine Negativbewertung? Schreib deinen kommentag dazu, vergiss es! In wenigen monaten erscheint es eh nicht mehr bei Ebay.

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Braz » 25. November 2012, 16:57

[i]Und der Vorwurf der arglistigen Täuschung, und die Drohung das bei Ebay zu melden könnte man durchaus selbst auf ein paar mögliche Straftatbestände abklopfen z.B. Nötigung. :) [/i]

sehe ich ehrlich gesagt eigentlich sehr ähnlich

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Re: [OT]

Beitragvon SpieleHolger » 25. November 2012, 18:51

Mir bitte auch!

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Tipp bei Rücksendung

Beitragvon Cäsar » 25. November 2012, 19:50

Hallo Niki,

lass Dir die Spiele zurück senden, und erstatte ihm das Geld zurück.
ABER NUR, wenn die Spiele genau so wie gesendet wieder zurück kommen...
Dürfte bei OVP´s ein bisschen schwer fallen, da er sie ja geöffnet hat ;-)

Mach ihm das klar, da Du ansonsten Minderwert gegenüber den
von Dir gesendeten Spielen anmelden must:
Wertverlust ca 30 Euro ;-), da nicht mehr OVP.

Grüsse

Cäsar

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 25. November 2012, 19:51

Hallo Braz,

sehe ich eher nicht so. Man sollte doch eher versuchen, die Dinge mit Ruhe und Distanz zu betrachten.

Nur mal angenommen, der Käufer hat Recht und die Spiele waren unvollständig/unspielbar wegen fehlender Teile und verdruckter Stanzbögen. Rein menschlich betrachtet darf sich doch dann am ehesten der Käufer aufregen, denn der kann nun gar nichts dafür, hat schließlich nur gutes Geld für mangelhafte Ware gegeben. Von wem hat er denn diese mangelhafte Ware bekommen? Vom Verkäufer natürlich, der seinerseits gutes Geld bekommen, aber eine mangelhafte Ware geliefert hat. Ob der Verkäufer an der Unvollständigkeit irgend eine "Schuld" trägt, ist doch vollkommen gleichgültig, er hat eine mangelhafte Ware verkauft und haftet -grundsätzlich- dafür, wenn nicht die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden ist.

Wenn sich nun der Käufer aufregt, weil sich der Verkäufer eher "sperrig" zeigt -immer gesetzt den Fall, die Ware war mangelhaft-, und der Käufer seine Rechte durchzusetzen versucht, indem er etwa ankündigt, die Sache ebay melden zu wollen, wenn er sein Recht nicht bekommt, liegt die Annahme einer Nötigung eher fern. Ganz schwierig ist es mit der "arglistigen Täuschung". Nur wenige Nichtjuristen wissen, was das ist. Ich will hier kein juristisches Seminar aufziehen. Nur eines: Im zivilrechtlichen Sinne arglistig handelt insbesondere, wer seinem Vertragspartner ihm bekannte Umstände nicht offenbart, von denen er davon ausgehen muss, dass sie für die Kaufentscheidung des anderen von Bedeutung sind (also z.B. die Unvollständigkeit eines Spiels). Hier ist nicht abschließend zu beurteilen, ob Arglist in diesem Sinne im Spiel war. Zudem: wenn es so gewesen sein soll, dass die Unvollständigkeit aus Foren "allgemein bekannt" gewesen sein soll, liegt wiederum Arglist eher fern, weil der Verkäufer, wenn er das weiß, möglicherweise davon ausgehen darf, dass es der andere auch weiß.

So zeigt auch dieses Beispiel nur eines: Nie weiß man wirklich genug aus einem Posting, um auch nur annähernd eine juristisch korrekte Lösung finden zu können. Das ist wie mit Zeitungsartikeln über einen Fall, den man entschieden hat; nur selten erkennt man seinen Fall wirklich wieder.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Ernst-Jürgen

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Re: Tipp bei Rücksendung

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 25. November 2012, 19:52

Ach wenn das Leben nur so einfach wäre.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Ernst-Jürgen

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Niki » 25. November 2012, 20:10

Soooo ... ich habe jetzt nochmal tief durchgeatmet und mit dem netten Herren telefoniert.
Wir haben uns jetzt geeinigt. Ich hatte ihm schon angeboten die Verlage anzuschreiben und gesagt, dass das aber etwas dauern könnte. Das hatte er ursprünglich ausgeschlagen, weil ihm die Wartezeit zu lang war.
Am Telefon war alles aber irgendwie halb so schlimm (was mir wieder zeigt wie "unpersönlich" Emails sein können und wie schnell man per Email etwas schreibt, was man im normalem Gespräch gar nicht machen würde).

Er ist aber jetzt einverstanden, wenn ich mich um den Kontakt zu den Verlagen kümmere. Die Wartezeit verkürzt er sich mit Spielen, die er (so wie ich) ungespielt noch im Regal hat.

Abschließend möchte ich aber trotzdem sagen, dass ich natürlich in meiner Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen habe und ich die ganze Sache schon sehr, sehr ärgerlich fand ...

Grundsätzlich habe ich eigentlich (fast) nur gute Erfahrung mit eBay gemacht und ich würde als Käufer in einem solchen Fall sicherlich anders reagieren.
Es hat mir aber auch gezeigt, dass nix über ein persönliches Gespräch geht (auch wenn mein Gegenüber zu beginn sehr überrascht war, als ich angerufen habe).

Danke für eure ganzen Meinungen ...

Niki

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 25. November 2012, 21:18

Sehr schön, Glückwunsch.

Es tut schon gut zu sehen, dass Menschen über ihren Schatten springen, über sich selbst hinaus wachsen und damit zu angemessenem Interessenausgleich gelangen können.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen

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Re: Spiele - eBay - Bewertung - Frechheit?

Beitragvon Weltherrscher » 25. November 2012, 21:34

Niki schrieb:
>

> Abschließend möchte ich aber trotzdem sagen, dass ich
> natürlich in meiner Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen
> habe und ich die ganze Sache schon sehr, sehr ärgerlich fand
> ...
>
Wenn Du öfter Auktionen hast, ist das mit der Gewährleistung ausschließen schwieriger, als wenn Du nur einmal eine machst. Es gibt da unterschiedliche Formulierungen.

http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/gewaehrleistung-wofuer-haften-privatpersonen_aid_318640.html

Ich gehe davon aus, dass das an der unterschiedlichen Grad der Erfahrung die man zu Grunde legt bei einem Verkauf. Beim ersten Mal reicht die einfache Formulierung, danach geht man davon aus, dass Du es besser wissen könntest, und Du musst genauer formulieren. Vermutlich ist aber auch das, wieder nur Auslegungssache.


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