Beitragvon Detlef W. » 19. April 2013, 15:01
Liebe Spielegemeinde,
lieber Herr Beiersdorf,
lieber KMW,
eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern, aber es juckt in den Fingern. Ich empfinde den Brief auch nicht als besonders schlimm (vor 25 Jahren war ich da noch deutlich temperamentvoller, wie auch KMW vielleicht noch weiß - es ist heute, glaube ich, an der Zeit, rückblickend einmal um Entschuldigung zu bitten für meinen damaligen Brief, was ich hiermit, lieber KMW, tue), sondern als Versuch, die Hand zu reichen. Der Begriff des Lieferanten ist nicht besonders glücklich, ist aber in „" gesetzt, weil man seitens des Absenders offenbar selbst nicht genau weiß, wie man diese Leute, die Spiele entwickeln, eigentlich nennen soll.
Drei Dinge möchte ich ansprechen:
1. Vielleicht kann man sich zunächst einmal auf beiden Seiten einigen, dass man die Leute, die Spiele entwickeln, nicht als Lieferanten bezeichnet, sondern als Spieleerfinder oder Spieleentwickler, wenn man schon den Begriff Spieleautor unbedingt vermeiden möchte.
2. Ich glaube nicht, dass man die Fachgruppe dafür verantwortlich machen kann, dass die aktuelle Gesetzeslage ist wie sie ist, und wie die Gerichte entsprechend entscheiden. Und nach meiner nicht gerade besonders großen Kenntnis der Rechtsprechung in konkreten Spiele-Angelegenheiten vermute ich, dass die Fachgruppe Recht hat, wenn sie schreibt, dass es derzeit kein Gerichtsurteil gibt, was Spielen generell Urheberrechtsfähigkeit attestiert. Ich glaube daher auch nicht, dass man der Fachgruppe einen Vorwurf dafür machen kann, dass sie sich an die aktuelle gesetzliche Situation hält, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
3. Ich glaube, dass es unglaublich schwierig es ist, abzugrenzen, wann eine Leistung vorliegt, die den Schutz des Urheberrechtes verdient. Ich will einmal ein paar Beispiele anführen:
Nicht jedes Spiel ist leider so hervorragend wie z.B. die Siedler von Catan, ein Spiel, dass meines Erachtens in den Bereich des Urheberrechtsschutzes einzuordnen wäre, wenn man überhaupt Spielen Urheberrechtsschutz zukommen lassen will. Aber wie ist es mit Spukschloss von MB, mit Max Mümmelmann von Ravensburger, mit Nanu wo liegt der Schuh von Ravensburger, mit Mausen von Abacus, mit Risiko von Parker usw. Ist man hier wirklich der Ansicht, dass die geistige Leistung zur Entwicklung dieser Spiele so hoch war, dass sie gesetzlichen Urheberrechtsschutz verdient (mit Ausnahme natürlich von Mausen – Achtung, Ironie!)? Ich mag alle diese Spiele sehr, aber Urheberrechtsschutz?
Was ist mit der Erfindung des Puzzle? Ist das ein Spiel oder ein Spielzeug? Gäbe es das nicht, und ich würde einem Verlag ein kleingeschnittenes Foto von mir zusenden, mit der Aufforderung, es zusammenzusetzen und der Behauptung, ich sei der Autor dieses „Spiels“, wäre ich dann wirklich Urheber im Gesetzessinne, wenn der Verlag mir diese Kinderei nicht sofort zurückschickte und tatsächlich in sein Programm aufnähme? .
Also wo ist das Problem? Schickt freundliche Briefe an den Gesetzgeber, er möge das Urheberrechtsgesetz ändern und ausdrücklich auch Spiele darin aufnehmen. Kollege Dr. Risthaus und alle anderen Anwälte „freuen“ sich sicher schon jetzt auf die zahlreichen Klageverfahren zwischen Kramer, Knizia, Teuber, Ravensburger, Kosmos, Abacus usw. Ob das die bislang m.E. prima funktionierende Spielewelt bereichern wird? Ich weiß es nicht.
Schönes WE, Detlef W.(fühle mich insgeheim immer noch als Autor, und bin daher im Herzen voll auf Eurer Seite, auch auf Ihrer, Herr Beiersdorf, aber mit dem Verstand nicht so ganz!)