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Rechtsfrage: Darf ich englische Spiele für den deutschen Mark lokalisieren?

Allgemeine Spiele-Themen
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Malte
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Rechtsfrage: Darf ich englische Spiele für den deutschen Mark lokalisieren?

Beitragvon Malte » 2. Januar 2014, 10:00

..ich hätte mal eine Frage, die evtl. der ein oder andere hier beantworten kann.

Einige Spiele sind leider nicht für den deutschen Markt lokalisiert (bspw. Lords of Waterdeep) und damit nur in ihrer Muttersprache erhältlich.
Immer wieder setzen sich Fans dann hin und basteln aufwendig kleine Übersetzungen in Form von Kärtchen, Kurzanleitungen, etc.
Solange man diese privat nutzt ist es ja geduldet und auch die ein oder andere Veröffentlichung bei BGG an die breitere Masse scheint keine Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Wo aber ist die Grenze?
Wenn ich zB. alle Karten per Photoshop eindeutsche, in einer Qualität, die kaum vom Original noch zu unterscheiden ist und sie kostenlos zum Download anbiete, ist das noch legal?

Wenn ich das komplette Artwork ändere, ist es dann legaler?

Lade ich die Daten zu einer Kartenspieldruckerei hoch und ermögliche so den Spielern die Karten in industriell gefertigter Qualität zu kaufen (direkt im Kundenshop des Kartenherstellers), ist es dann eine Straftat?

Theoretisch könnte ich ja auch die Daten wieder zum Download anbieten und jeder lässt die sich selber für den Privatgebrauch drucken.

Interessieren würde mich auch ob nur die Verwendung der original Grafikvorlagen, dass ganze über die Grenzen der Legalität trägt, oder ob das (teilweise-)kopieren der Spielidee schon das NO-GO ist. Oder erst die Tatsache, das Geld für den Druck verlangt wird (im Karten-online-shop).

Thygra
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Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon Thygra » 2. Januar 2014, 10:10

Malte schrieb:
> ..ich hätte mal eine Frage, die evtl. der ein oder andere
> hier beantworten kann.

Disclaimer: Alle Antworten hier sind keine rechtlichen Antworten, sondern lediglich meine persönliche Einschätzung. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

> Solange man diese privat nutzt ist es ja geduldet und auch
> die ein oder andere Veröffentlichung bei BGG an die breitere
> Masse scheint keine Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Private Nutzung: Kein Problem.
Hochladen bei BGG: Problem. Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (meist Verlag) würde ich das nicht machen.

> Wo aber ist die Grenze?
> Wenn ich zB. alle Karten per Photoshop eindeutsche, in einer
> Qualität, die kaum vom Original noch zu unterscheiden ist und
> sie kostenlos zum Download anbiete, ist das noch legal?

Nein, ist es nicht. Du verstößt gegen das Copyright.

> Wenn ich das komplette Artwork ändere, ist es dann legaler?

Wenn du an dem neuen Artwork alle Rechte selbst hältst, ist das schon mal von Vorteil. Dann bleibt nur noch strittig, ob du die Texte ohne Erlaubnis veröffentlichen darfst. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

> Lade ich die Daten zu einer Kartenspieldruckerei hoch und
> ermögliche so den Spielern die Karten in industriell
> gefertigter Qualität zu kaufen (direkt im Kundenshop des
> Kartenherstellers), ist es dann eine Straftat?

Ja.

> Theoretisch könnte ich ja auch die Daten wieder zum Download
> anbieten und jeder lässt die sich selber für den
> Privatgebrauch drucken.

Auch das ist nicht erlaubt, da kein Privatgebrauch.

> Interessieren würde mich auch ob nur die Verwendung der
> original Grafikvorlagen, dass ganze über die Grenzen der
> Legalität trägt, oder ob das (teilweise-)kopieren der
> Spielidee schon das NO-GO ist. Oder erst die Tatsache, das
> Geld für den Druck verlangt wird (im Karten-online-shop).

Ich sag es mal so: Du begibst dich in allen Fällen zumindest auf dünnes Eis. Ich würde die Finger davon lassen.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
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Bundyman
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Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon Bundyman » 2. Januar 2014, 10:12

Hallo Malte,

ja dieser Frage möchte ich mich anschliessen, da ich gerade Lords of the Waterdeep zu Lords of Westeros thematisch umgestaltet habe. Oder auch Merchants of Venus oder Dune/AH gibt es als Bastelkit zum selbst drucken/gestalten. Die Dateien dazu gibt/gab es im Netz zum Download. Ich benutze LoW nur privat und möchte es auch nicht weiterverkaufen. Ich denke als Anwender bin ich noch auf der weissen Seite des Gesetzes, als kostenloser Anbieter bereits auf der grauen Seite und wenn ich Geld dafür verlange habe ich den illegalen Bereich betreten, oder?

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Dumon
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Fragen hilft...

Beitragvon Dumon » 2. Januar 2014, 10:48

Du kannst Dir selbst Dinge basteln, wie Du lustig bist, solange sie nur für Dich privat zur Nutzung stehen. Natürlich inklusive der Freunde, die Du zum Spielen da hast.

Sobald Du das aber weitergibst, in welcher Form auch immer, bewegst Du Dich auf dünnes Eis, sofern Du dafür nicht die Erlaubnis des Verlages bzw. der Rechteinhaber eingeholt hast. Das gilt für Artwork als auch für Texte (Übersetzungen etc.) und ganz besonders natürlich für Spielideen (wenn Du sie nur leicht umgestaltet anbietest, oder gar dieselbe unter neuem Namen).

Fan-Expansionen sind ein anderes Ding, das ist normalerweise erlaubt, sofern sie eben kein Material zu Verfügung stellen/ändern/nutzen, an dem andere bereits Rechte haben.

Ich würde im Zweifel einfach IMMER nachfragen, wenn Du was bearbeitest/nutzt, zu dem Du die Rechte nicht hast. Nicht jeder Verlag wird Dir zu allem die Erlaubnis geben (da haben wir vor Kurzem erst groß und breit diskutiert drüber, warum das so ist). Aber meinen Erfahrungen zufolge sind da einige durchaus ziemlich kulant.

Grütze,
Dumon

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tezetto
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Re: Fragen hilft...

Beitragvon tezetto » 2. Januar 2014, 10:54

Ich stimme Dumon zu, fragen kann echt helfen. Ich habe deutsche Versionen der Recruits und Märkte für Euphoria gemacht und einfach vorher beim Rechteinhaber nachgefragt. Wenn er was dagegen gehabt hätte, kein Problem, dann lass ich es.

So hatte ich Zugriff auf die Originaldateien und konnte diese bearbeiten. Beim Veröffentlichen (auf BGG) habe ich dann natürlich auch das Copyright mit angegeben.

Ähnlich lief es mit meiner Regelübersetzung für das Kickstarter Projekt Zombies vs Goblins, auch da war nettes Nachfragen und Kooperation einfach das A und O.

Nur halt nichts veröffentlichen, wenn man sich nicht vorher erkundigt hat, ob es okay ist.
"Leute hören nicht auf zu spielen, weil sie alt werden, sie werden alt, weil sie aufhören zu spielen!" (Oliver Wendell Holmes, 1809-1894)

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peer

Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon peer » 2. Januar 2014, 10:56

Hi,
vielleicht zwei Ergänzungen:
1.) Ganz Allgemein bedarf jede Veröffentlichung (und ein frei verfügbarer Download im Internet ist eine solche) der Zustimmung des Rechteinhabers.

2) Dasselbe gilt auch für eine Bearbeitung. Daher denke ich dass auch eine Änderung der Graphik einen Urheberrechtsverstoß darstellt.

maW: Lieber einmal nachfragen :-)

ciao
peer

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Braz
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Re: Fragen hilft...

Beitragvon Braz » 2. Januar 2014, 11:39

hmm...wie schaut`s aus mit "Spielzusammenfassung" - quasi das Spielprinzip auf einer DinA 4 Seite als Zusammenfassung gestaltet, wenn keine vom Verlag beilag?!

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Malte
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Nachfrage:...

Beitragvon Malte » 2. Januar 2014, 11:45

...wenn ein Spiel wie "Dog" sich bei "Mensch ärgere Dich nicht" anlehnt (Spielablauf kopieren, alle Elemente ändern, Würfel weg, Karten her, Lauffelder verlängern, neue Zusatzregeln, Artwork eigenständig, andere Spieleranzahl...),

glaubt ihr das die Macher von Dog da eine Erlaubnis vom Autor einholen mussten (beide sind aber im gleichen Verlag)? Oder ist das Spiel so stark vom Vorbild entfremdet, das es nicht nötig war?

Manchmal finde ich es sehr interessant wie einige Spiele anderen ähneln. Da liegt oft die Frage nahe, dreist geklaut oder innovativ aufgewertet.

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peer

Re: Nachfrage:...

Beitragvon peer » 2. Januar 2014, 12:07

Hi,
Malte schrieb:
>
> ...wenn ein Spiel wie "Dog" sich bei "Mensch ärgere Dich
> nicht" anlehnt (Spielablauf kopieren, alle Elemente ändern,
> Würfel weg, Karten her, Lauffelder verlängern, neue
> Zusatzregeln, Artwork eigenständig, andere Spieleranzahl...),
>
> glaubt ihr das die Macher von Dog da eine Erlaubnis vom Autor
> einholen mussten (beide sind aber im gleichen Verlag)? Oder
> ist das Spiel so stark vom Vorbild entfremdet, das es nicht
> nötig war?

In diesem Fall basiert Dog meines Wissens auf einem traditionellen Spiel. MÄDN aber auch (auf Parchisi) und -wenn ich das richtig weiß - ist in erster Linie der Name und das Artwork von MÄDN geschützt, nicht das Spielprinzip. Ähnliches gilt für Memory/Ravensburger.

> Manchmal finde ich es sehr interessant wie einige Spiele
> anderen ähneln. Da liegt oft die Frage nahe, dreist geklaut
> oder innovativ aufgewertet.

Das ist nur im Einzelfall zu beantworten. Sicherlich gibt es Grauzonen. Hier ein ausführlicher Artikel zum Thema:
http://www.reich-der-spiele.de/specials ... n-Aussagen
Vor allem die "12 Sätze" könnten deine Frage beantworten.

ciao
peer

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Attila
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Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon Attila » 2. Januar 2014, 12:15

Malte schrieb:

> Wo aber ist die Grenze?

Die kann man wohl nur im Einzelfall exakt ausloten. :-)

> Wenn ich zB. alle Karten per Photoshop eindeutsche, in einer
> Qualität, die kaum vom Original noch zu unterscheiden ist und
> sie kostenlos zum Download anbiete, ist das noch legal?

Wenn der Rechteinhaber dem zustimmt: Ja
Wenn nicht: Nein

> Wenn ich das komplette Artwork ändere, ist es dann legaler?

Wenn du dir das von woanders "klaust", dann verletzt du die Rechte derer die die Rechte an dem von dir verwendeten Artwork haben. Wenn es von dir ist, ist zumindest das kein Problem.
Ob die Übersetzung der Karten nun selber rechte verletzt, das ist eine gute Frage. Und das ist 100% auch vom Einzelfall abhängig. Wenn da lediglich einzelne Wörte draufstehen "Dieb", "König", etc - dann kann das kaum ein Problem sein. Bei längeren Texten aber durchaus. Aber wo da die genaue Grenze ist, da scheiden sich die Geister dran und im Zweifelsfall muss das die dritte Gewalt für den speziellen Fall entscheiden.

> Lade ich die Daten zu einer Kartenspieldruckerei hoch und
> ermögliche so den Spielern die Karten in industriell
> gefertigter Qualität zu kaufen (direkt im Kundenshop des
> Kartenherstellers), ist es dann eine Straftat?

Gute Frage, aber sehr unspeziell, denn ich sehe da mehrere Potentielle "Problemzonen":

a) Das Hochladen solcher Dateien ohne Genehmigung.
b) Das Anbieten solcher Dateien ohne Genehmigung (da wird sich jeder Anbieter wohl soweit absichern das du als Hochlader bestätigen musst das du die Rechte dazu hast)
c) Das "nutzen" dieses Angebotes.

> Theoretisch könnte ich ja auch die Daten wieder zum Download
> anbieten und jeder lässt die sich selber für den
> Privatgebrauch drucken.

Das macht den technischen Weg anders, aber ohne Genehmigung kannst du ein Problem bekommen etwas zu veröffentlichen an denen du keine Rechte hast.

> Interessieren würde mich auch ob nur die Verwendung der
> original Grafikvorlagen, dass ganze über die Grenzen der
> Legalität trägt, oder ob das (teilweise-)kopieren der
> Spielidee schon das NO-GO ist. Oder erst die Tatsache, das
> Geld für den Druck verlangt wird (im Karten-online-shop).

Also ein Spiel "nachzubauen" und es dann mit eigener Grafik, und selbgeschriebbener Regel weiter zu verkaufen, das mag zwar bei dem ein oder anderen Unmut auslösen, ist aber überhaupt kein Problem. Eine Spielidee lässt sich in aller Regel nicht patentieren (und das zu recht, wie ich finde).

Btw: Wenn du bei BGG eine Datei hochlädst, muss du bestätigen das entweder du alle Rechte an deinem Werk hast oder du musst angeben das du die Genehmigung eingeholt hast.

Atti

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 2. Januar 2014, 12:32

Hallo Malte,

***
Was folgt, ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Einschätzung:
***

Gerade bei Lords of Waterdeep würde ich von jedweder Form der Weitergabe ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers die Finger lassen, Du könntest sie Dir sonst verbrennen.

Ich habe beim Verlag selbst angefragt, ob ich meine für den Privatgebrauch angefertigte Übersetzung der Spielregel zu BGG hochladen darf. Der Verlag hat mir geantwortet, ich dürfe allenfalls den reinen Text, keinesfalls aber Grafik und Layout aus der Originalregel hochladen; auch wollte der Verlag meine Übersetzung nicht selbst zum Download zur Verfügung stellen, und zwar aus Prinzip nicht; an meiner Übersetzung oder deren Aufmachung lag es nicht, denn die kannte der Verlag nicht.

Vom Hochladen des reinen Textes habe ich abgesehen.

Es ging mir auch nicht um die vielen rechtlichen Grenzfragen, die sich hier stellen, und wie diese zu beantworten sind. Mein Ego kann problemlos damit leben, dass ich meine Übersetzung für mich behalte, wenn ich nicht die Erlaubnis dazu habe, sie so hochzuladen, wie ich sie haben will. Im Bereich meines Hobbys kann ich auf juristische Grenzerfahrungen gut und gerne verzichten.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Re: Eine rechtliche Frage...

Beitragvon Malte » 2. Januar 2014, 12:49

LoW war auch nur ein Beispiel, daran wollte ich nicht meine Hände legen :)

Aber trotzdem danke für die Einblicke. Sowas finde ich immer sehr interessant.

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Malte
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Re: Nachfrage:...

Beitragvon Malte » 2. Januar 2014, 13:05

ich habe mir gerade mal den Link angeschaut.

Wow, in Amerika kann man einzelne Spielmechanismen schützen lassen. Das tappen von Karten! Sind die Irre :) ?

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Re: Nachfrage:...

Beitragvon Thygra » 2. Januar 2014, 13:26

Malte schrieb:
> Wow, in Amerika kann man einzelne Spielmechanismen schützen
> lassen. Das tappen von Karten! Sind die Irre :) ?

Das stimmt so nicht. Geschützt ist der Begriff "tappen" sowie das dafür bei Magic verwendete Symbol. Nicht geschützt ist der Vorgang, eine benutzte Karte um 90 Grad zu drehen. Deshalb findest du diesen Mechanismus auch in anderen Spielen, nur heißt es dann eben nicht "tappen", sondern anders, zum Beispiel "exhaust/erschöpfen" oder ähnlich.
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WalMal
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Re: Fragen hilft...

Beitragvon WalMal » 2. Januar 2014, 13:45

Für mein Empfinden ist das eine eigenständige Leistung, es sei denn man schreibt wörtlich aus der Spielregel ab.

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Malte
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Re: Nachfrage:...

Beitragvon Malte » 2. Januar 2014, 14:12

Achso... dachte schon..

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Dumon
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Re: Fragen hilft...

Beitragvon Dumon » 2. Januar 2014, 16:10

Ich denke, dass Du Dich da (sofern es sich nicht um quasi ne neue Regel handelt, nach der man spielen könnte) durchaus im sicheren Bereich bewegst. Denn im Prinzip macht ja jede Rezension genau dasselbe - die einen detaillierter, die anderen weniger...
:)

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Re: Fragen hilft...

Beitragvon Thygra » 2. Januar 2014, 16:39

Dabei solltest du aber keinerlei Artwork oder Grafik verwenden.
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Sprachlos...

Beitragvon Dumon » 3. Januar 2014, 09:34

Wow.

Ich hab grade Deinen letzten Absatz gelesen.
Meinst Du das wirklich ernst?
Sollte Deines Erachtens nach jeder einfach jede Spielidee kopieren und damit selbst Geld machen dürfen?

Es gibt dazu noch keine rechtliche Grundlage, das stimmt. Aber dies ist ja schon seit sehr langer Zeit ein riesiger Diskussionspunkt, und ein Dorn im Auge der Autoren, der SAZ, etc.

Dass Spielideen nicht geschützt sind (oder hoffentlich: noch nicht) ist ein Problem, das glücklicherweise viel öfter auf Fairneß stößt als auf Profitdenken.

Ich bin echt geschockt.

Dumon

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Re: Sprachlos...

Beitragvon Attila » 3. Januar 2014, 09:42

Hi,

Offensichtlich ist es nicht ganz richtig was ich geschrieben habe.

Aber: Ja, das meine ich ernst. Wieso sollte hier eine Sonderbehandlung zum normale Urheberrecht stattfinden?

Atti

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Re: Sprachlos...

Beitragvon peer » 3. Januar 2014, 09:54

Hi,
Attila schrieb:
>
> Hi,
>
> Offensichtlich ist es nicht ganz richtig was ich geschrieben
> habe.
>
> Aber: Ja, das meine ich ernst. Wieso sollte hier eine
> Sonderbehandlung zum normale Urheberrecht stattfinden?

Dein letzter Absatz war in der Hinsicht aber sehr missverständlich, weil du "Spielidee" und "Spielregel" synonym verwendest. Nicht die geschriebene Spielregel macht das Spiel aus, sondern alle Mechanismen zusammen. Eine Spielidee ist nicht schützbar, das stimmt, ein fertiges Werk aber schon.
Beispiel:
Wenn ich eine neue Spielregel zu "Risiko" schreibe, ist das noch kein neues Spiel. Das Urheberrecht greift --> ein Verkauf ist nicht statthaft.
Die Idee "Welteroberungsspiel mit Würfeln und Boni für eronerte Länder" ist dagegen nicht schützbar.

ciao
peer

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Re: Sprachlos...

Beitragvon Attila » 3. Januar 2014, 10:47

Hi,

Ja, in der Tat habe ich das nicht besonders schlau beschrieben (und natürlich auch falsch)

Ein fertiges Spiel nehmen, die Spielregel nacherzählen, und die Grafik nachmalen ist imo erstmal ein Plagiat.

Atti

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Ergänzung weg. LoW-Regel

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 3. Januar 2014, 15:58

Hallo,

wegen mehrerer Anfragen über PN als allgemeine Antwort hier:

Schon die bloße Weitergabe meiner Übersetzung per E-Mail an Einzelne ist eine Form der Weitergabe. Daran ändert auch die Zusage nichts, die weitergegebene Übersetzung nur privat zu nutzen.

Wie schon in meinem vorherigen Posting gesagt: Im Bereich meines Hobbys kann ich auf juristische Grenzerfahrungen gut und gerne verzichten. Man kann zum Urheberrecht bei Spielen im allgemeinen und bei Spielregeln im besonderen juristisch streiten wie man will. Am sichersten fährt man, wenn man ein entsprechendes Urheberrecht unterstellt und entsprechend handelt.

Wer also meine Übersetzung, auch in reiner Textform, haben möchte, besorge sich bitte die ausdrückliche Erlaubnis des Verlages dazu.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Re: Sprachlos...

Beitragvon Dumon » 3. Januar 2014, 21:41

Ah, okay.
Danke für die Klarstellung!
Hatte mich schon sehr gewundert...
;)

Obwohl natürlich auch die generalisierend nicht-schützbare Idee Probleme aufwirft. Denn - was genau bedeutet eine Idee? Wann ist sie nur "Gedanke", wann "Konzept", und wann "Prototyp"? Ist ein "Prototyp" schon schützenswert (rechtlich gesehen nein, aber wäre es sinnvoll?)...?

Es ist ja eine ehrbare Zusammenarbeit zwischen Verlag und potentiellen Autoren, in der (normalerweise) die Verlage Prototypen-Ideen entweder publizieren (mit mehr oder weniger Bearbeitung) oder eben nicht. In jedem Fall aber im Sinne des Autors.
Nur - wenn man generalisierend akzeptiert, dass Ideen per se nicht schützenswert sind (und Prototypen sind ja noch kein Produkt), dann wäre es für Verlage durchaus legitim, einen Prototypen abzulehnen, und einfach eine eigene "Kopie" des Prototypen zu bearbeiten und letztendlich zu veröffentlichen...

Daher finde ich die Abgrenzung sehr schwierig, kann aber den Gedanken dahinter durchaus verstehen.
Jemand, der "ein kniffel-ähnliches Würfelspiel mit Ressourcen, Fähigkeiten, Arbeitern, dem Kauf von mehr Würfeln, dem Bau von Weltwundern und generell einem Feeling von Civ Ultralite" im Kopf hat, produziert dadurch ja noch lange kein RttA. Etc.

Grütze,
Dumon

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Re: Sprachlos...

Beitragvon Thygra » 3. Januar 2014, 22:34

Dumon schrieb:
> Nur - wenn man generalisierend akzeptiert, dass Ideen per se
> nicht schützenswert sind (und Prototypen sind ja noch kein
> Produkt), dann wäre es für Verlage durchaus legitim, einen
> Prototypen abzulehnen, und einfach eine eigene "Kopie" des
> Prototypen zu bearbeiten und letztendlich zu veröffentlichen...

Ich glaube, du liegst nicht ganz richtig mit deiner Einschätzung, ein Prototyp wäre noch kein schützenswertes Produkt. Die Grenze zwischen einer Idee und einem schützenswerten Produkt sehe ich an deutlich anderer Stelle, werde sie aber sicher nicht hier im Forum zu definieren versuchen.
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