Beitragvon Tigris » 3. Februar 2014, 17:10
> Aber das Argument mit dem Städtename, habe ich so gar nicht
> gesehen. Stimmt, sowas kann man sicher nicht schützen.
So sicher wäre ich da nicht. Vom Schutz als Titel sind nur rein beschreibende Gattungsbegriffe ausgeschlossen. Dabei geht es um die Funktion als Gattungsbegriff für das konkrete Produkt. Ein Städtename ist kein Gattungsbegriff für ein Spiel (anders als "Kartenspiel", "Würfelspiel", "Brettspiel"), allerdings für einen Reiseführer wäre er es.
Der reine Titelschutz (ohne begleitende Markenregistrierung) dauert so lange an, wie der Titel benutzt wird. Wenn ein Spiel also so lange vom Markt ist, dass keiner mehr mit einer Neuauflage rechnet, gibt es keinen Schutz mehr. Vorher läuft man Gefahr, abgemahnt zu werden. Wann genau der Schutz endet, ist aber nicht einfach zu bestimmen. Am Tag 1 nach Verkaufs-Beendigung wohl noch nicht...
Wie so häufig: Fragen zum Namensrecht sind leider nicht so einfach und schon gar nicht schematisch zu beantworten.
Viele Grüße
TIGRIS