Beitragvon Guenter Cornett » 14. März 2002, 03:08
Harald Mücke schrieb:
>
> Generell gilt wohl beim Finanzamt, daß ein Gewerbe zumindest
> nach einer gewissen Zeit einen - steuerbaren - Überschuß
> erzielen muß. Ansonsten wird das Ganze nämlich zum Hobby
> erklärt und das wars denn.
nicht ganz: Es geht nicht um den Überschuss, sondern um deine Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn du das Gewerbe ein paar Jahre betreibst, dann feststellst, dass es sich nicht lohnt und es deswegen aufgibst, kannst du das Aufgeben des gewerbes als Begründung für deine Gewinnerzielungsabsicht angeben.
Bei mir war es allerdings schon sehr schwierig, das Finanzamt von meiner Gewinnerzielungsabsicht zu überzeugen, obwohl ich steuerliche Überschüsse aufzuweisen hatte.
Ob sich Papierkrieg und sonstiger Ärger lohnen, hängt von deinem Finanzamt ab. Ich habe inzwischen meinen Wohnsitz von Kreuzberg nach Neukölln verlegt, weil das Kreuzberger Finanzamt IMHO notorisch bescheisst.
Quellen:
"Eine mit andauernden Verlusten arbeitende Reitschule mit Pferdeverleih und Pensionspferdehaltung stellt jedenfalls dann keine Liebhaberei im steuerlichen Sinn dar, wenn der Steuerpflichtige aus der Erkenntnis, daß mit dem Betrieb keine Gewinne zu erzielen sind , die Konsequenzen zieht, indem
er ihn nach den Anlaufjahren als eigengewerblichen Betrieb einstellt und mangels sofortiger Verkäuflichkeit als verpachteten Betrieb fortführt."
BFH vom 15.11.1984 - IV R 139/81, BStBl 1985 II Seite 205
http://www.hlbs.de/hlbs_db/owa/wt_show.text_page?p_text_id=100
"Wird eine Tätigkeit in einer Weise ausgeübt, die nicht geeignet ist, einen Überschuss abzuwerfen, und werden die Ursachen des Verlustes, obwohl abstellbar, nicht beseitigt, so it dies ein
wesentliches Indiz gegen die Gewerblichkeit/Beruflichkeit. "
http://www.bushido-lubwart.de/recht/recht12.htm
"Wird eine Tätigkeit, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist, d.h. in den typischen Hobbybereich fällt, auf Dauer dergestalt unwirtschaftlich und verlustbringend ausgeübt, dass keine Überschüsse anfallen können, so handelt es sich um eine private
(Endverbraucher-)Tätigkeit. Die Ausgaben wurden dann für die Liebhaberei getätigt, d.h. die Aktivitäten dienen nicht dazu, planmäßig Überschüsse zu erzielen. Die Umsätze bezwecken lediglich, die Kosten des Hobbys zu senken. Typische Beispiele hierfür sind Pferde- und Hundezucht, Erfindertätigkeit, Sportamateure usw. "
Gruß, Günter