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Spielplan mit historischem Gemälde

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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Thomas

Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 20. Januar 2003, 18:13

Hallo,

für den Hintergrund meines Brettspiels (Turmbau) möchte ich das Bild von Breugel d.Ä., "Turmbau zu Babel" nehmen.
Nun ist der ja schon ein paar Jarhunderte tot.
Kann da jemand noch Rechte daran haben, oder kann ich das für das Layout nutzen?

Gruß

Thomas

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Roland G. Hülsmann
Kennerspieler
Beiträge: 2598

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Roland G. Hülsmann » 20. Januar 2003, 18:28

Hallo,

ich vermute mal, hier mußt Du Dich mit dem aktuellen Besitzer des Gemäldes in Verbindung setzen. Der hat sehr wohl Rechte an seinem Eigentum.

Gruß
Roland

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Siegfried Kurz

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Siegfried Kurz » 21. Januar 2003, 07:38

Ein Urheber verliert 70 Jahre nach seinem Tod die Rechte an seinem Werk. Diese weltweite Regelung gilt auch für die Erben. Mir macht das jetzt schon Sorgen...
Anders verhält es sich bei eingetragenen Warenzeichen.

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Günter Cornett

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Günter Cornett » 21. Januar 2003, 15:34

Thomas schrieb:
>
> Hallo,
>
> für den Hintergrund meines Brettspiels (Turmbau) möchte ich
> das Bild von Breugel d.Ä., "Turmbau zu Babel" nehmen.
> Nun ist der ja schon ein paar Jarhunderte tot.
> Kann da jemand noch Rechte daran haben, oder kann ich das für
> das Layout nutzen?

Hallo Thomas,

wenn du es nicht selbst fotografierst, dürfte der Fotograf Rechte haben. Für eine Veröffentlichung im Eigenverlag solltest du den Verlag des Buches, aus dem du das BIld übernehmen willst fragen. Haben wir bei Dr. Jekyll & Mr. Hyde auch gemacht. Die Kostenwaren geringer als es die für eine Rechtsauskunft beim Anwalt gewesen wären.

Willst du es für einen Prototyp nutzen, den du nur Verlagenvorstellen möchtest, sehe ich kein so großes Problem. Vermutlich stellt die Teilnahme an einem Wettbewerb oder Präsentation in Göttingen eine Veröffentlichung dar, so dass du auch dafür um Erlaubnis fragen müsstest, um auf der sicheren Seite zu sein. Ich glaube zwar nicht, dass jemand deswegen klagen würde, aber das kann man nie wissen.

http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#T1
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

Soweit meine Meinung dazu. Eine fundierte Auskunft erhältst du vermutlich in news:de.soc.recht.marken+urheber

Gruß, Günter

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Uli Schumacher

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Uli Schumacher » 21. Januar 2003, 15:53

> ich vermute mal, hier mußt Du Dich mit dem aktuellen Besitzer
> des Gemäldes in Verbindung setzen. Der hat sehr wohl Rechte
> an seinem Eigentum.
Ich vermute mal, da hast Du was falsch verstanden.
Thomas will das Teil nicht aufkleben, sondern kopieren.
:lol: ;-) :lol: ;-) :lol: ;-) :lol: ;-) :lol: ;-) :lol: ;-)
Ansonsten gilt das, was Siegfried schreibt, und auch Markenschutz gilt nur, solange man alle 10 Jahre brav zahlt, oder das Ding bekannt genug (als Marke) ist.

http://www.bolex.de/urh_g.htm steht das Urheberrechtsgesetz.

Allerdings mußt Du erstmal eine Kopie, Foto oder so, beschaffen, und ein Foto hat wieder ein eigenes Urheberrecht. Und die Museen sind etwas eigen mit dem Fotografieren lassen, mußt genau gucken, was in der Fotoerlaubnis, wenn man eine kaufen kann, drinsteht. Wo hängt das Teil? Gibts das überhaupt in einem Museum?

Liebe Grüße Uli (die gerade sieht, dass Günther schneller war, also nochmal dieselbe Info)

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 21. Januar 2003, 17:09

Hallo Ulli,

danke für die Hilfe.

Uli Schumacher schrieb:
> Wo hängt das Teil? Gibts das
> überhaupt in einem Museum?

Das Bild hängt im Kunsthistorischen Museum Wien.
Ich hab das Foto aus einer Internetseite.
Die geringe Auflösung ergibt bei Vergrößerung einen gewollten Rastereffekt.
Fotograf ist also unbekannt.


Gruß Thomas

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Günter Cornett

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Günter Cornett » 21. Januar 2003, 17:50

Thomas schrieb:
>
> Das Bild hängt im Kunsthistorischen Museum Wien.
> Ich hab das Foto aus einer Internetseite.
> Die geringe Auflösung ergibt bei Vergrößerung einen gewollten
> Rastereffekt.
> Fotograf ist also unbekannt.

Hallo Thomas,

wenn das Bild auf einer Internetseite steht, dürfte der Fotograf ermittelbar sein. Möglicherweise kann er es nicht beweisen, wenn du sein Foto verwendest. Möglicherweise besitzt er aber ein Originalfoto, von dem das auf der Webseite gezeigte nur ein Ausschnitt ist. Dann hast du schlechte Karten.

Wenn du ein paar Filter drüberlaufen lässt entsteht u.U. ein neues Werk, dessen Urheberrechte dir gehören. Im Zweifelsfall hängt die Bewertung aber von der Meinung eines Richters ab.

Was spricht dagegen, den Urheber zu ermitteln und um Erlaubnis zu fragen ? Möglicherweise kannst du durch Nennung seines Namens Werbung für ihn und er auf seiner Webseite Werbung für dich machen. Die Höhe der Lizenzgelder wird wohl davon abhängig gemacht werden, was du damit verdienst. Von daher dürftest du bei einer sinnvollen Vereinbarung keineswegs arm werden.

Gruß, Günter

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 21. Januar 2003, 21:16

Hallo Günter,

> wenn das Bild auf einer Internetseite steht, dürfte der
> Fotograf ermittelbar sein. Möglicherweise kann er es nicht
> beweisen, wenn du sein Foto verwendest. Möglicherweise
> besitzt er aber ein Originalfoto, von dem das auf der
> Webseite gezeigte nur ein Ausschnitt ist. Dann hast du
> schlechte Karten.

Wer hat denn nun Rechte?
Museum oder Fotograph?

Wenn nach 70 Jahren keine Rechte mehr am Bild selbst bestehen, sollte man vielleicht nicht päpstlicher sein als der Papst.
Das ist einfach ein Foto des kompletten Bildes.
In einer Auflösung 500x367.
Solche groben Aufnahmen kannst Du dir hundertfach von jedem klassischen Bild aus dem Internet runterladen.
Professionelle Fotographen verkaufen hochaufgelöste Bilder, aber keine solchen Blockbilder.

Gruß Thomas

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Günter Cornett

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Günter Cornett » 21. Januar 2003, 23:32

Thomas schrieb:
>
> Hallo Günter,
>
> > wenn das Bild auf einer Internetseite steht, dürfte der
> > Fotograf ermittelbar sein. Möglicherweise kann er es nicht
> > beweisen, wenn du sein Foto verwendest. Möglicherweise
> > besitzt er aber ein Originalfoto, von dem das auf der
> > Webseite gezeigte nur ein Ausschnitt ist. Dann hast du
> > schlechte Karten.
>
> Wer hat denn nun Rechte?
> Museum oder Fotograph?

Hallo Thomas,

Das Museum hat das Recht zu entscheiden, ob es das Bild fotografieren lässt.
Wird es fotografiert, dann ist der Fotograf Urheber des Bildwerkes. Das Urheberrecht lässt sich nach deutschem Recht nicht übertragen, lediglich Verwertungsrechte [Zum Vergleich: Eine biologische Vaterschaft lässt sich im nachhinein auch nicht mehr übertragen, auch nicht durch eine Adoption, wohl aber die Eltern- und Sorgerechte].

> Wenn nach 70 Jahren keine Rechte mehr am Bild selbst
> bestehen, sollte man vielleicht nicht päpstlicher sein als
> der Papst.

Das entscheide ja nicht ich. Ich habe doch nur meine Meinung zur Rechtslage wiedergegeben.

> Das ist einfach ein Foto des kompletten Bildes.
> In einer Auflösung 500x367.
> Solche groben Aufnahmen kannst Du dir hundertfach von jedem
> klassischen Bild aus dem Internet runterladen.

In der Praxis wird das vermutlich kein Problem sein.
Dennoch ist es rechtswidrig aus dem Internet geladene Bilder zu veröffentlichen, selbst wenn man kein Geld damit verdient.

Deine Frage war, ob jemand Rechte daran hat, nicht wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, ob du für die Verletzung von Urheberrechten belangt wirst. Zu ersterem habe ich meine Meinung(!) gesagt, letzteres kann ich nicht so ohne weiteres einschätzen.

> Professionelle Fotographen verkaufen hochaufgelöste Bilder,
> aber keine solchen Blockbilder.

Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Fotografen, die Bilder für eine Veröffentlichung im Web verkaufen, optimieren diese u.U. für die Webveröffentlichung.

Wenn du bei Aldi ne Flasche Schnaps klaust, ist es kein Argument zu sagen: *Ich habe doch nur den billigsten Fusel genommen*. Allenfalls kannst du darauf spekulieren, dass er dich mit einem mitleidigen Lächeln gehen lässt. Ich denke, im konkreten Fall dürftest du da aus diesem Grund auch Chancen haben, ungeschoren davon zu kommen, aber man weiss es nicht.

Ich habe auch schon Bilder von unserer Seite im Netz entdeckt. Manche fragten vorher an und manche nicht. Ich schaue mir dann - auch bei unauthorisierter Veröffentlichung - das Umfeld der Seite an und überlege dann, ob und wie ich reagiere. Geld genommen haben wir bisher noch keins sondern lediglich die Nennung unserer URL verlangt. Bei Bildern von Web-Qualität dürfte das auch in deinem Fall so sein (sofern der, auf dessen Seite sich das Bild befindet, noch weiss woher er es hat).

Unter http://www.mediafon.net/printhonorare.php3 findest du ein alphabetisch sortierte Liste der Zeitungshonorare für Texte und Fotos

Die Beträge belaufen sich so zwischen 10 und 300 Euro. Die Berliner Zeitung mit einer Auflage von 200.000 zahlt 70 Euro für den Abdruck eines Fotos.
Da wird man sich doch wohl mit einem Fotografen einigen können.

Es gibt nur wenige Fotografen, die mit einem Bild reich werden. Auch die anderen haben ein Recht auf eine angemessene Bezahlung. Es haben viele Leute dafür gekämpft, dass dies im neuen Urheberechtsgesetz steht. Das sollte man nicht unterlaufen.


Sie es einfach mal von der Seite:
Du hast dein Spiel fertig und es wird in Teilen oder ganz von anderen verwertet. Der Urheberechtsschutz von Spielen ist eh sehr problematisch. Aber bei dir könnte man dann guten Gewissens klauen, denn du hast ja selbst geklaut.

Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen hart. Mir geht es nicht darum, dich anzumachen. Als die Bambus-Seite frisch im Netz war, gab es da auch ein paar Bilder, die man sich im Netz so runterladen konnte. Wir haben deswegen nie Schwierigkeiten gehabt, sie dann aber bald entfernt, weil wir das selber nicht richtig fanden.

Als Spieleautoren sollten wir das Urheberrecht jedenfalls fördern anstatt es zu beschädigen.

Gruß, Günter

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Ingo

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Ingo » 22. Januar 2003, 02:17

Hallo Thomas,

ich weiß echt nicht, wo das Problem ist. Frag einfach den Webseitenbetreiber, wer der Fotograf ist und dann frag den. Hat er wider erwartend doch etwas dagegen, such Dir eine andere Webseite und frag da nach. Dieses Bild wird es schließlich nicht nur einmal im ganzen Web geben.

Ingo

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 22. Januar 2003, 08:33

Hallo Günther, hallo Ingo

nachdem ihr mir mein Schnorrerverhalten wohl zu Recht deutlich gemacht habt, hab ich gleich eine E-MAil wg. Erlaubnis an die Seite geschickt.
Die Antwort kam feundlich und prompt.

Der Seitenbetreiber hat nichts gegen die Verwertung, da das betreffende Bild nicht zur wirtschaftlichen Verwertung gedacht und einfach aus dem Internet geladen worden war.
Die Quelle ist ihm leider nicht mehr bekannt.

Und nu?

Thomas

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Günter Cornett

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Günter Cornett » 22. Januar 2003, 10:14

Thomas schrieb:
>
> Der Seitenbetreiber hat nichts gegen die Verwertung, da das
> betreffende Bild nicht zur wirtschaftlichen Verwertung
> gedacht und einfach aus dem Internet geladen worden war.
> Die Quelle ist ihm leider nicht mehr bekannt.
>
> Und nu?

Hallo Thomas,

Wenn du nett bist, teilst du ihm kurz mit, was du hier erfahren hast, damit er damit auch nicht reinfällt.
Ansonsten würd ich sagen: weitersuchen und jemand anderen fragen.
Immerhin seid ihr jetzt ja schon zu zweit ;-)

Gruß, Günter

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Uli Schumacher

Urheber und Markenrecht Thomas und KMW

Beitragvon Uli Schumacher » 23. Januar 2003, 17:30

Hi, Thomas, (Günther&co.)
ganz so dramatisch ist das alles nicht, denn:
Für Deinen privaten Gebrauch kannst Du dahinter kleben, was Du willst, Urheberrechte greifen nur Veröffentlichungen an.

Und wenn es ernst wird, wirst Du schon jemand auftreiben, der mal im Museum nachguckt, ob die irgendwelche Vorbehalte gegen ein Foto haben, und die allgemein übliche Fotoerlaubnis wird wohl erschwinglich sein. Damit gehst Du allen Diskussionen aus dem Weg.
Im Übrigen ist es fraglich, ob ein Verlag, dem Du das evtl einreichst, Deine Grafik verwendet. die machen bestimmt ein Autorennen draus ;-)

Ich würde folgendes machen:
Privat: null problem
Einreichen bei Verlag:
kleine Randbemerkung, dass zwar das Bild nicht mehr geschützt ist, Du aber keine Ahnung über die Herkunft des Fotos hat und gegebenenfalls ein neues geschossen werden müßte.
Eigene Veröffentlichung:
Wenn möglich, irgendeinen Bekannten, der in Wien vorbeikommt, bitten, eines zu schießen.

So ganz klar ist das mit den Fotorechten ohnehin nicht, es gibt da so Einschränkungen, dass Fotografien von künstlerischen Werken nicht immer neue Werke sind, aber das ist ziemlich komplex, da müßte man schon jemanden aus der Rechtsbranche fragen, und die reden immer so verdwatscht.

Richtig Ahnung haben die wenigsten, siehe die Antwort auf KMW's Netzwerk von Jumbo (steht unter Neuheiten), KMW habe sich den Titel nicht schützen lassen.
Schützen lassen könnte er sich den nur als Marke, und da ist er auch ohne Anmeldung geschützt, nach folgendem Zitat aus dem Markengesetz

§ 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht

1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

Und 2. ist doch hier erfüllt FÜR KMW, oder?
wie seht Ihr das?

Uli (schreibt sich mit 1 L)

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Günter Cornett

Re: Urheber und Markenrecht Thomas und KMW

Beitragvon Günter Cornett » 23. Januar 2003, 21:06

Uli Schumacher schrieb:
>
> Hi, Thomas, (Günther&co.)
> ganz so dramatisch ist das alles nicht, denn:
> Für Deinen privaten Gebrauch kannst Du dahinter kleben, was
> Du willst, Urheberrechte greifen nur Veröffentlichungen an.

Hallo Uli,

ja, ich bezog mich in meiner Antwort auch nur auf Veröffentlichungen. Ich glaube für eine rein private Nutzung hätte Thomas auch nicht gefragt.

> Und wenn es ernst wird, wirst Du schon jemand auftreiben, der
> mal im Museum nachguckt, ob die irgendwelche Vorbehalte gegen
> ein Foto haben, und die allgemein übliche Fotoerlaubnis wird
> wohl erschwinglich sein. Damit gehst Du allen Diskussionen
> aus dem Weg.

Ja, eine sichere Methode.

> Im Übrigen ist es fraglich, ob ein Verlag, dem Du das evtl
> einreichst, Deine Grafik verwendet. die machen bestimmt ein
> Autorennen draus ;-)
>
> Ich würde folgendes machen:
> Privat: null problem

Ja.

> Einreichen bei Verlag:
> kleine Randbemerkung, dass zwar das Bild nicht mehr geschützt
> ist, Du aber keine Ahnung über die Herkunft des Fotos hat und
> gegebenenfalls ein neues geschossen werden müßte.

Das geschieht dann wohl sowieso, obwohl das Beispiel 'Netzwerk' zeigt, das auch Verlage nicht immer so sorgfältig sind. Juristisch gesehen wäre das dann aber nicht Thomas Problem.

> Eigene Veröffentlichung:
> Wenn möglich, irgendeinen Bekannten, der in Wien vorbeikommt,
> bitten, eines zu schießen.

Ja, eigene Veröffentlichung kann theoretisch auch bedeuten:

Veröffentlichung durch Vorstellung auf einem Autorentreffen.
In der Praxis dürfte das wohl kein Problem sein. Die Konsequenzen für eine unauthorisierte Veröffentlichung wären ein Schadenersatzanspruch des Urhebers. Die Durchsetzung ist aufwändig und es ist zweifelhaft, ob solch eine unauthorisierte Veröffentlichung in diesem Fall überhaupt ein Schaden darstellt.

Ich bin gerade dabei einen Schadenersatz für eine mehrjährige unauthorisierte Veröffentlichung meiner Artikel im Internet durch eine große Tageszeitung zu erstreiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand sich einen Aufwand für einen kaum messbaren Schaden aus einer Veröffentlichung durch Vorstellen des Spieles auf einem Autorentreffen o.ä. macht. Halte ich persönlich auch nicht unbedingt für verwerflich.


> So ganz klar ist das mit den Fotorechten ohnehin nicht, es
> gibt da so Einschränkungen, dass Fotografien von
> künstlerischen Werken nicht immer neue Werke sind, aber das
> ist ziemlich komplex, da müßte man schon jemanden aus der
> Rechtsbranche fragen, und die reden immer so verdwatscht.

Jo, und das ist dann auch noch teurer als die Lizenz, die man sich sparen will.

> Richtig Ahnung haben die wenigsten, siehe die Antwort auf
> KMW's Netzwerk von Jumbo (steht unter Neuheiten), KMW habe
> sich den Titel nicht schützen lassen.
> Schützen lassen könnte er sich den nur als Marke, und da ist
> er auch ohne Anmeldung geschützt, nach folgendem Zitat aus
> dem Markengesetz

Ich glaube hier geht es um Titelschutz. Meiner Meinung nach ist 'Netzwerk' - im Gegensatz zu 'KMW' - keine Marke. Einen Titel schützt man durch Veröffentlichung. Wenn man verhindern will, dass irgendjemand einem kurz vor dem geplanten Veröffentlichungstermin zuvorkommt, kann man einen Titel u.U. als Marke eintragen lassen oder aber einfach in einer Zeitung veröffentlichen:
*Ich beanspruche Titelschutz für folgende Titel: Netzwerk, Nutzwerk, Schmutzwerk,Mutzwürk,...* Dann ist der Titel für einen bestimmten Zeitraum auch veröffentlicht und geschützt. Ich weiss nicht, welche Voraussetzungen an die Zeitung geknüpft sind, aber ich habe solche Anzeigen schon in der Zeitung von IG Medien gesehen.

Meines Wissens entsteht auch durch die Anmeldung für die Neuheitenschau in Essen ein Titelschutz. Verloren können Titelrechte wohl durch Zeiten, in denen sie nicht genutzt werden. Die Frist dafür kenne ich nicht; sie ist allerdings wesentlich kürzer als 70 Jahre. Vermutlich geht Jumbo davon aus, dass KMWs 'Netzwerk' bei Perlhuhn zwischenzeitlich aus dem Programm genommen wurde.

> § 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes
>
> Der Markenschutz entsteht
>
> 1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom
> Patentamt geführte Register,
> 2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen
> Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter
> Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
> 3.durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser
> Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
> (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer
> Marke.
>
> Und 2. ist doch hier erfüllt FÜR KMW, oder?

Ja, für die Marke KMW ;-)

> wie seht Ihr das?
> Uli (schreibt sich mit 1 L)

tschüs, Günter (schreibt sich eigentlich ohne h, aber egal: was meine Oma durfte und die Krankenkasse immernoch macht, gestehe ich auch jedem anderen zu )

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Sylvia Berger

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Sylvia Berger » 24. Januar 2003, 09:41

HalloThomas,
schau mal bei www.superstockimages.com, eine Bildagentur, die auch ein sehr großes Bildarchiv für Gemälde haben. Dein spezieller "Turm zu Babel" von Brueghel d. Ä.. ist leider nicht auf der webseite zu finden (heißt aber nicht, dass er nicht trotzdem in den Archiven schlummern könnte - nachfragen!). - Alternativ kannst Du in der Suchroutine auch mal nur Babel angeben, dann kriegst Du ein paar andere Turm-zu-Babel-Bilder angezeigt
Ich habe hier auch eine CD nur mit Bildern von Gemälden von dieser Agentur vorliegen. Im Begleittext heisst es: „...die CD, sowie die Bildnutzung für Layoutzwecke ist kostenfrei. Haben Sie sich für ein bestimmtes Motiv entschieden, einfach anrufen ..... Wir informieren Sie gerne über das Nutzungshonorar und erteilen Ihnen die Bildfreigabe.“
Wie der webseite (unter "Contact us") zu entnehmen ist, wird das superstock-archiv mittlerweile von der Bildagentur Mauritius mitvertrieben (hab auch auf deren webseite mal nachgeschaut, auch da gibt es Babel-Bilder, aber nicht speziell Deinen Turm, http://www.mauritius-images.com).
Ich würde da mal anrufen, fragen, ob sie auch Dein Bild vertreiben und was das kosten würde.

Generell würde ich diesen Aufwand nur betreiben, wenn Du das Spiel im Eigenverlag veröffentlichen willst. Wenn Du es lediglich an einen Verlag als Muster schicken willst, würde ich erst mal abwarten, ob dieser Dein Spiel überhaupt haben will, wenn ja - will er es dann mit diesem Thema und diesem Bild und wenn wieder ja - läßt er es sicher noch mal vom eigenen Grafiker überarbeiten. In diesem Fall sollte sich unbedingt der Verlag oder dessen Grafiker um das Bildhonorar kümmern!

Die Zusammenarbeit mit Bildagenturen kann sehr einfach, aber auch extrem nervend sein. Es gibt da leider bei einigen Agenturen Mitarbeiter, die päpstlicher als der Papst sind. Du musst lt. Vertrag ja meistens an die Agentur Belegexemplare Deiner Arbeit schicken (anhand derer dann kontrolliert wird, ob Du das angeforderte Bild auch genau so eingesetzt hast, wie Du es dort angegeben hast - gleiche Größe, gleicher Verwendungszweck etc.) Wenn es dumm läuft, kommen dann noch finanzielle Nachforderungen wegen Kleinigkeiten auf Dich zu.
Ich hatte z.B. mal den Fall, dass eine Bildagentur nicht damit einverstanden war, dass ich das dort gekaufte Bild nicht nur - wie angegeben - auf einer Einladungskarte verwendet hatte, sondern es ganz klein und schwarz/weiss auch noch mal auf dem dazugehörigen Briefumschlag abgedruckt hatte. Kostete ziemlich viel Geld extra, weil ich das nicht gleich mit angegeben hatte. Bezogen auf Dein Spiel heißt das, dass Du unbedingt auch erwähnen solltest, dass der Spielplan mit dem Bild dann evtl. auch noch mal in der Spielregel oder auf der Unterseite vom Karton abgedruckt wird.
Wie gesagt, es muss nicht so sein und Du kannst an einen supernetten Mitarbeiter einer kulanten Agentur geraten und alles ist ganz einfach. Aber sicherheitshalber solltest Du das lieber den Verlag machen lassen, wenn Du Dein Spiel nicht selbst vertreibst.
Viel Erfolg.

Sylvia

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 24. Januar 2003, 12:18

Hallo Sylvia,

danke für die Tips.
Die Adresse von Superstock.. funktioniert aber nicht.

Gruß

Thomas

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Günter Cornett

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Günter Cornett » 24. Januar 2003, 12:28

Hi Thomas,

http://www.superstockimages.com (ohne Komma dahinter).

Es geht also um eine Veröffentlichung im Eigenverlag ?

Gruß, Günter (neugierig)

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 24. Januar 2003, 14:53

Hallo Günter,

Eigenverlag nur, wenn es kein Verlag haben will.

Gruß

Thomas

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Uli Schumacher

L's und H's

Beitragvon Uli Schumacher » 24. Januar 2003, 17:55

Günter Cornett schrieb:
> > Uli (schreibt sich mit 1 L)
>
> tschüs, Günter (schreibt sich eigentlich ohne h, aber egal:
> was meine Oma durfte und die Krankenkasse immernoch macht,
> gestehe ich auch jedem anderen zu )

Oh, Sch...ade, das iiiist aber peinlich.
Ich spendier Dir in Nürnberg einen Vergeltungs-husten-bonbon oder ne Cola oder sowas.
Im übrigen bin ich auch nur bei dem L so eigen (und das hat seine Geschichte), über Schumacher mit 3 h reg' ich mich schon lang nicht mehr auf.

Uli (mag Omas auch unabhängig von Schreibweisen. Hauptsache, sie können gut kochen)

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Alke

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Alke » 1. Februar 2003, 00:21

Wie schon gelesen:
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers enden dessen Rechte.
Das selbe, das ist auch wahr, gilt für das Photo des Bildes.

Wenn Du das Photo als Grundlage verwendest und ein eigenes Werk (gekennzeichnet durch gestalterische Tiefe, wie immer man diese im Einzelfall auslegen will!), das das ursprüngliche Werk, also das Photo in wesentlichen Teilen verändert, dann ist es eine Bearbeitung und die Rechte des Photographen sind dann nicht mehr wichtig. Du musst für diese Bearbeitung auch nicht um Erlaubnis bitten.
Für ein Photo, das nicht einmal sehr genau ist, dürfte das leicht machbar siein.
Oder, Du verwendest doch ein Bild, das Du selber davon machst/machen lässt.
So kann Dir auch im ungünstigsten Fall nichts passieren.

Veröffentlichung ist übrigens sehr eng gefasst. Ich würde Dir, wenn Du das Spiel verwerten willst oder nur vervielfältigen, unbedingt eine Beratung bei einem Fachanwalt für Urheberrecht ins Auge fassen. In/um München kenne ich einen; falls Bedarf sein sollte nenn ich gerne den Namen.
Gruß
Alke

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Sylvia Berger

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Sylvia Berger » 4. Februar 2003, 08:22

Hallo Thomas,
hab noch einen Link für Dich:

www.artothek.de

Spezialarchiv für Gemäldefotografie
Da findest Du auch das gesuchte Bild.

Hab aber keinen blassen Schimmer, was die so für Preise haben.

Grüße
Sylvia

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 4. Februar 2003, 09:42

Hallo Alke,

danke für die Tips

Thomas

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Mischa Magyar

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Mischa Magyar » 10. Februar 2003, 12:41

Und noch einmal...

Ich hab' mal auf der Seite des kunsthistorischen Museums Wien nachgesehen. Die verkaufen sogar einen Druck von dem Bild (möglicherweise hast du deine Version ja daher).

Der Druck kostet 3,30 EUR.
Leider ist eine Bestellung erst ab 15 EUR möglich... Aber vielleicht findest du ja noch ein paar Drucke oder Plastiken!? ;-)

Dann könntest du es selber abfotografieren und hättest selber die Rechte an dem Bild. Oder hat der Hersteller des Kunstdruckes da dann auch noch Rechte?


ciao

Mischa

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Thomas

Re: Spielplan mit historischem Gemälde

Beitragvon Thomas » 10. Februar 2003, 14:21

Hallo Sylvia,

danke für den Link.

Ich hab mal angefragt. Das Recht würde bei Spielfeldgröße ca. 500€ kosten.

Gruß

Thomas


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