Anzeige

Gedankenspiel zur Bearbeitungsgebühr

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
Benutzeravatar
Jochen Schwinghammer

Gedankenspiel zur Bearbeitungsgebühr

Beitragvon Jochen Schwinghammer » 25. November 2004, 00:57

Hi!!

Leider breitet sich die Unsitte mit der Bearbeitungsgebühr für Prototypen immer mehr aus.

Dazu folgendes Gedankenspiel:

Alle Autoren, die bereits ein Spiel erfolgreich veröffentlicht haben, einigen sich darauf, dass Verlage, die einen Prototyp anfordern wollen, eine "Bastelgebühr" von 100€ an den Autor zahlen müssen ;-) ;-) (Ich habe übrigens mal nach Göttingen innerhalb einer Woche 4 Prototypen gebastelt.)


Mein Standpunkt und meine Meinung zum Thema Bearbeitungsgebühr:

Ich sende meine Prototypen nicht mehr an einen Verlag, der dafür Geld sehen will. Ich investiere teilweise 5 oder mehr Jahre in einen Prototypen. Der ist dann sicherlich keine MÄDN-Version, sondern ein ausgereiftes Spiel.

Bisher hatte ich den Eindruck, dass Spieleentwicklung und Verlagsarbeit ein ständiges Geben und Nehmen zwischen Verlag und Autor ist, von dem beide profitieren. Wenn ein Verlag nun Geld für den Test von Prototypen nimmt, dann wird meiner Meinung nach das Vertrauensverhältnis zerstört. Der Verlag unterstellt dem erfahrenen Autor dann nämlich, dass er nicht in der Lage ist, ein funktionierdes Spiel zu entwickeln.

Ich kann aber auch Ravensburger verstehen: Jeder "Hansel", der meint, er hätte ein Spiel "erfunden", sendet seinen MÄDN Prototypen an ... natürlich Ravensburger, weil er sonst keinen Verlag kennt. Hier muss sich natürlich ein Verlag wie Ravensburger schützen, um nicht in Arbeit und Unkosten zu ertrinken. (Allerdings hätte man das meiner Meinung nach auch anders erreichen können.)

Wenn ein Kleinverlag wie Yun-Games eine Bearbeitungsgebühr nimmt, dann unterstelle ich Abzocke. Hoffentlich bekommen solche Verlage dann wenigstens keinen einzigen Prototypen mehr. (Leider wird es wohl immer noch Leute geben, die darauf hereinfallen. Gäbe es nämlich genug intelligente Menschen, dann hätten die ganzen Sender wie Neun Live längst dichtmachen.)

Konstruktive Vorschläge:
Verlagsarbeit muss kostenlos für die Autoren bleiben. MÄDN-Klone werden gnadenlos zurückgeschickt, die erkennt man innerhalb einer Minute. Unaufgefordert eingesendete Spiele werden gar nicht erst bearbeitet. Autoren halten sich an die Vorgehensweise, die im Leitfaden für Spieleerfinder vorgeschlagen wird (ausführlicher Test und selbstkritischer Check unter den Kriterien des Leitfadens -> Beschreibung der Spielidee an den Verlag -> Spielregel -> Prototyp). Die Verlage geben unerfahrenen Autoren eine Hilfestellung, indem sie ihnen zuerst den Leitfaden verkaufen, wenn der Autor dies wünscht. Dort steht ja sehr ausführlich, aus welchen Gründen Verlage Spiele ablehnen. Der unerfahrene Autor bezahlt dann lediglich 5€ für den Leitfaden, ist glücklich über die mehr als ausführliche Hilfestellung und wird nicht mit hohen Gebühren abgezockt.
Wenn schon eine Bearbeitungsgebür verlangt werden muss, dann sollte der Autor die Wahl haben: Reicht mir ein kostenloses "Nein" oder möchte ich lieber eine fundierte, ausführlich ausgearbeitete Kritik mit Verbesserungsvorschlägen bekommen, für die ich dann bezahle.
Spiele, die in Göttingen oder auf ähnlichen Veranstaltungen angefordert werden, werden auf jeden Fall kostenfrei getestet, da man unterstellen kann, dass hier die Mehrzahl der Teilnehmer erfahren ist und keine MÄDN-Klone anbietet.

So, nun habe auch meinen Senf dazugegeben. ... werde mich dann wohl mal wieder an die Entwicklungsarbeit machen ... In der Hoffnung, dass in 5 Jahren dann noch ein Verlag mein Spiel kostenlos testen möchte ;-)

Viele Grüße und weiterhin auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Verlagen, die gewillt sind, sich meine Prototypen kostenlos anzusehen.

Jochen Schwinghammer (der eigentlich schon längst im Bett liegen sollte, der Wecker klingelt nämlich um 6.00 Uhr)

Benutzeravatar
Andreas Last

Re: Gedankenspiel zur Bearbeitungsgebühr

Beitragvon Andreas Last » 25. November 2004, 10:55

Das erhält meine uneingeschränkte Zustimmung.

Zumal ich da gewisse Gedankengänge wiedererkenne ;-)

Benutzeravatar
Peter Gustav Bartschat

Re: Gedankenspiel zur Bearbeitungsgebühr

Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 27. November 2004, 10:07

Jochen Schwinghammer schrieb:
> Konstruktive Vorschläge:
> [...] Unaufgefordert eingesendete Spiele
> werden gar nicht erst bearbeitet.

Da die Bearbeitungsgebühr, die Ravensburger über seine Agentur erhebt, ausschließlich unaufgefordert eingesandte Spiele betrifft, sehe ich darin keine Verbesserung:

Mit Bearbeitungsgebühr nach dem derzeitigen Konzept kann ein unbekannter Autor immerhin noch sicher sein, dass sein Entwurf aufmerksam angesehen wird und er eine Beurteilung darüber erhält, dazu die Chance, sein Spiel zu veröffentlichen.

Mit automatischem Zurückschicken hätte er dann gar nichts mehr. Ob ihm das mehr nützt?

Für Spiel-Entwürfe, die Autoren auf ausdrücklichen Wunsch von Ravensburger einreichen, wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben, folglich gibt es für Autoren, auf die das zutrifft, ohnehin keinen Nachteil ... und somit auch keinen Anlass, eine Bastelgebühr zu erheben, um eine Bearbeitungsgebühr auszugleichen, die sie gar nicht bezahlen müssen.

Somit bliebe nur noch die Möglichkeit, dass noch unbekannte Autoren ihren unaufgefordert zugesandten Spiele gleich eine Bastelgebühr-Rechnung beilegen. Ich bin gespannt, wie viele Autoren auf ihre Karriere zurückblicken und sagen können, dass sie SO angefangen haben. :-)

Mit einem lieben Gruß
Gustav

Benutzeravatar
Günter Cornett

Idee oder Spiel?

Beitragvon Günter Cornett » 27. November 2004, 11:37

Peter Gustav Bartschat schrieb:
>
> Jochen Schwinghammer schrieb:
> > Konstruktive Vorschläge:
> > [...] Unaufgefordert eingesendete Spiele
> > werden gar nicht erst bearbeitet.
>
> Da die Bearbeitungsgebühr, die Ravensburger über seine
> Agentur erhebt, ausschließlich unaufgefordert eingesandte
> Spiele betrifft, sehe ich darin keine Verbesserung:

Es geht nicht ausschließlich um unaufgeforderte Spielevorschläge. Es besteht eine generelle Zustimmung seitens Ravensburgers, dass Autoren sich mit Spielevorschlägen für Ravensburger an die Agentur ProjektSpiel wenden. Soweit zunächst Spielbeschreibungen bzw. Spielanleitungen an Projekt Spiel gesandt werden, werden die dazugehörigen Spiele bei möglicher Eignung von Projekt Spiel angefordert. Folgt ein Autor dieser Aufforderung, muss er die Gebühr auch zahlen.

Genaugenommen betrifft das - nach Ansicht Ravensburgers - jedoch keine [i]Spiele[/i] sondern lediglich [i]Spielideen[/i].


Spieleautoren / Spieleerfinder schicken ihre Spielidee direkt an die Adresse von PROJEKT SPIEL. Passt das Spielmaterial nicht in ein großes Kuvert, schicken Sie bitte zunächst nur eine Spielanleitung und ein Foto Ihrer Idee per E-Mail oder Post. Erst auf Anforderung sollten Sie dann ein Paket mit einem kompletten, spielfähigen Spielmuster senden. Siehe auch Checkliste.


Mit der Formulierung 'Spielidee' wird dem Spiel der Werkscharakter abgesprochen.
Ideen genießen bekanntlich keinen Urheberrechtsschutz.

Was hat nun folgender Hinweis zu bedeuten:

Das Urheberrecht des Spieleautors / Einsenders wird selbstverständlich von allen Beteiligten gewahrt. Keine Idee wird ohne vertragliche Einigung mit dem Einsender verwertet.
??

Welches Urheberrecht wird denn nun gewahrt?
Hat der Autor das Urheberrecht am Spiel, wenn er nur eine Spielidee eingesandt hat?

Juristisch gesehen hat der Autor das Urheberrecht an seinem Werk, sobald er es geschaffen hat. Ravensburger erkennt die Einsendung aber nicht als Werk an.

Und ist die Erklärung rechtlich bindend, dass keine Idee ohne vertragliche Einigung mit dem Einsender verwertet wird? Wenn mein Spielevorschlag die Idee enthält, Karten in ein 6x6 Raster auszulegen, wird Ravensburger diese Idee nicht mehr ohne meine Einwilligung verwenden?

Das mag jetzt auf auf den ersten Blick nach Korinthenkackerei klingen, aber Ravensburger wird sich etwas dabei gedacht haben, die Spielevorschläge als Ideen herabzustufen. Ich kenne sonst keinen Verlag - ausser eben Ravensburger - , der eine Idee zum Gegenstand eines Urheberechtsvertrages macht. Andere Verlage erkennen einen Spielevorschlag als Spiel an und bezeichnen ihn auch so.

Es muss also einen Hintergrund haben, dass Ravensburger die sachlich falsche und völlig unprofessionelle Bezeichnung 'Spielidee' wählt und das eben auch im Vertrag. Zweck dieser Formulierung kann meiner Meinung nach nur die Enteignung des Spieleautors sein. Wenn ein eingesandter Vorschlag des Autors erst durch die Bearbeitung des Verlages oder der Agentur zum Spiel wird, so hat der Autor keine alleinigen Rechte mehr an dem von ihm geschaffenen Spiel (Hinweis: Hierbei geht es nicht um Grafik/Thema sondern um Rechte, die sich aus einer Bearbeitung der Spielmechanik ergeben können).

Kein Autor sollte einen Vertrag unterzeichnen, in der das von ihm geschaffene Spiel als Idee herabgestuft wird.

Sowohl durch die Gebühr als auch durch die Formulierung Spielidee drückt Ravensburger eine Geringschätzung der Leistung des Autors aus. Würde es sich um einen kleinen Verlag handeln, könnte man von einem Versehen ausgehen. Falsche Formulierung eben. Beim Marktführer sieht es nach absichtlicher Enteignung des Autoren aus, zumal das Verfahren als [i]professioneller[/i] Service bezeichnet wird...

Gruß, Günter


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste