Beitragvon Günter Cornett » 11. April 2005, 02:35
Randalf schrieb:
>
> Hallo,
>
> ich habe ein neues Brettspiel entwickelt und bin nach
> ausgiebigen Recherchen ziemlich sicher, dass es das auch noch
> nicht gibt und möchte mir dafür nun die Rechte sichern.
Hast du einen Prototypen mit niedergeschriebener Spielanleitung?
Wenn das Spiel denn etwas ausreichend Neues bietet, hast du damit zumindest in Deutschland und m.W. Kontinentaleuropa *) - die Urheberrechte, ebenso wie ein Buchautor die Urheberrechte an einem Buch hat, das er geschrieben hat.
> Wie ich mich jetzt informiert habe, kann man dafür aber kein
> Patent anmelden, sondern nur ein Gebrauchsmuster.
> Wenn ich mir allerdings einige Gebrauchsmzusterschriften
> ansehe, dann wird dort immer nur die Form des Spielbrettes,
> der Spielsteine und die Anordung usw. beschrieben, die
Ja, beim Gebrauchsmusterschutz geht es um Äußerlichkeiten, um das was man sehen und anfassen kann.
> Spielidee an sich wird überhaupt nicht erwähnt... Aber gerade
Der Begriff Spielidee ist mißverständlich.
Ideen kann man sich nicht schützen lassen.
Du meinst das Nichtmaterielle am Spiel. Das ist allerdings viel mehr als eine Idee.
Es ist das Spiel selbst, wenn auch unabhängig von einer konkreten Erscheinungsform.
> das ist es doch, was ich mir sichern lassen will. Wie kann
> denn die Spielidee nun rechtlich absichern, damit die einem
> nicht geklaut werden kann?
Wenn du Urheber bist, hast du die Rechte an dem Spiel bereits. Problematisch ist allenfalls, das auch nachzuweisen.
Ich mach das z.B. durch Vorstellen auf Spieleautorentreffen (z.B. Göttingen) und Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Hippodice):
http://www.bambusspiele.de/links/spieleautoren.htm
In Göttingen gibt es dieses Jahr (4./5. Juni) eine Diskussionsrunde mit Uwe Mölter (Amigo): "Wie schütze ich den 6er-Würfel" Sinn und Unsinn des Ideenschutzes.
Man kann das Spiel auch gegen eine Gebühr in einem der SpieleArchive hinterlegen:
Deutsches Spiele-Archiv e.V. (http://www.uni-marburg.de/spiele-archiv/), Barfüßerstr. 2a, 35037 Marburg, Tel. (06421) 62728, Fax (06421) 65637.
Bayerisches Spiele-Archiv Haar e.V., Brunnerstraße 2a, 85540 Haar.
Das ist günstiger als bei einem Notar.
Generell ist die Gefahr das jemand abkupfert ziemlich gering. Wichtiger als das Spiel vor Begehrlichkeiten zu schützen ist es, erstmal solche zu wecken. Schätzungsweise 1-2% der bei Verlagen eingereichten Spiele werden tatsächlich veröffentlicht.
Hier noch ein paar Tipps: http://www.spieleautorenseite.de/verlage/index.html
Gruß, Günter
*) In USA und England ist die Rechtslage anders. In den USA gibt es m.W. kein vergleichbares Urheberrecht. Spielmechanismen kann man sich patentieren lassen. Genau kenn ich mich da jedoch nicht aus.