Beitragvon Thomas » 7. Juli 2011, 12:15
Gewerbe und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ein [b]Gewerbe[/b] brauchst du nicht anmelden, wenn du einen der sogenannten [b]freien Berufe[/b] aus dem Katalog von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (siehe [i]http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html[/i]) ausübst. Hierunter fallen unter anderem auch künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sofern sie selbständig ausgeübt werden (und nicht in abhängiger Beschäftigung).
Von der [b]Umsatzsteuerpflicht[/b] bist du nach §19 UStG befreit, wenn dein Umsatz gewisse Beträge nicht übersteigt ("Kleinunternehmer"; 17.500 Euro im Vorjahr, 50.000 Euro Prognose fürs laufende Jahr, Details siehe [i]http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html[/i]). Du kannst aber nach §19 Absatz 2 UStG freiwillig auf die Befreiung verzichten und, bist dann aber mindestens 5 Jahre daran gebunden. Der Vorteil, freiwillig Umsatzsteuerpflichtig zu werden, ist, dass du die Mehrwertsteuer beim Einkauf für deine selbständige Tätigkeit als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommst. Nachteil ist, dass du dich trotz geringem Umsatz mit der Umsatzsteuer rumschlagen und ab 1000 Euro Umsatz im Vorjahr regelmässig eine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann wirst das automatisch auch dem Finanzamt gemeldet und du bekommst vom Finanzamt einen Fragebogen/Anmeldebogen. Übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus, musst du dich aber trotzdem selber beim Finanzamt anmelden. Auf dem Anmeldebogen kreuzt du dann auch an, wie viel Umsatz du erwartest und sofern du Kleinunternehmer bist, ob du trotzdem Umsatzsteuerpflicht sein willst.
[b]Wichtig[/b]: Das ist meine persönliche Erfahrung und keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist und schließe jegliche Haftung aus. Für Beratung im Einzellfall wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.