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Haftbarer Webmaster

Sachfremdes
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Carsten Wesel

Haftbarer Webmaster

Beitragvon Carsten Wesel » 15. April 2006, 02:33

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Gruß Carsten (der erst einmal platt ist)

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Stefan Hiebchen

Re: Haftbarer Webmaster

Beitragvon Stefan Hiebchen » 15. April 2006, 08:51

Hallo platter Carsten,

heißt das übersetzt nun, dass es bald eine Login Prozedur hier geben wird, mit Angabe von Anschrift etc.? Hm.. mal abwarten, wie sich das Urteil in der Praxis umsetzen lassen wird.

Gruß
Stef

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Thomas

meine Meinung

Beitragvon Thomas » 16. April 2006, 17:42

Stefan Hiebchen schrieb:
> heißt das übersetzt nun, dass es bald eine Login Prozedur
> hier geben wird, mit Angabe von Anschrift etc.?

Meine laienhafte Einschätzung ist: [b]Nein[/b]. Denn "[i]eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für [... den Forumbetreiber] kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der [... Forumbetreiber] [...] selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird [...] Jedenfalls das war hier der Fall.[/i]"
(Zitiert aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 721/05, wie es - zumindest zur Zeit - unter http://www.buskeismus.de/urteile/324O72105_heise_ev_urteil.htm nachzulesen ist).

Es ging in dem Fall um ein Forum zu einem einzelnen, redaktionellen (und kritischen) Nachrichtenbeitrag zu einem Thema, das bereits früher zu nicht immer sehr freundlichen Kommentaren in den Foren geführt hat. Ob das Urteil ohne konkrete Themenvorgabe durch Verknüpfung des Forums mit einem einzelnen Nachrichtenbeitrag und bei einem bisher sehr friedlichen Forum auch so ausgefallen wäre, kann man im Moment nicht sagen - zumindest nicht aufgrund des genannten Urteils. (Ganz davon abgesehen, dass der betroffene Forenbetreiber angekündigt hat, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und das Urteil daher vieleicht noch nicht das letzte Wort in dieser Sache ist.)

Und selbst wenn man ein Forum vorsichtshalber gegen ein ähnliches Urteil schützen möchte, nützt eine Registrierungspflicht gar nichts, denn "[i]solche Vorkehrungen können hier nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden.[/i]" (Zitat aus dem selben Urteil, siehe Link oben) - es könnten meines Erachtens auch dann, wenn man den Missbrauch des Forums ernsthaft befürchten sollte, weiterhin anonym Beitäge gelesen und geschrieben werden, nur würden die Beiträge dann erst nach Prüfung durch eine Redaktion veröffentlicht.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung; Forenbetreiber sollten sich im Einzellfall anwaltlich beraten lassen und sich nicht an einzelnen Meinungen von Laien orientieren (dann hätten wir auch weniger unsinnige "Ich distanziere mich von allen Links, die ich selber erstellt habe"-Disclaimer, aber das ist wieder ein anderes Thema, siehe [i]http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html[/i]).

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: meine Meinung

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 10. Mai 2006, 10:24

Es relativiert sich gerade auf "Ab Kenntnis"

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72878

Gruß Carsten (der davon gerade Kenntnis bekam)

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Tyrfing

zukünftige Verstöße vermeiden, wie?

Beitragvon Tyrfing » 10. Mai 2006, 14:03

Schonmal sehr gut, dass dieses Urteil jetzt nochmal nachgekommen ist, bleibt für mich die Frage, inwieweit man dafür Sorge tragen muss, das zukünftige Verstöße ausgeschlossen werden.

Eine einfache IP-Sperrung reicht ja nicht aus, somit ist es doch garnicht mehr so einfach in einem anonymen Forum soetwas auszuschliessen.
Also wie macht man's...?

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: Haftbarer Webmaster

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 22. August 2006, 16:25

Carsten Wesel schrieb:
>
> Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die
> schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur
> Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005
> vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine
> "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine
> solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften
> Haftung unterworfen.

Teilweise Entwarnung.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116/

[pre][zitat][/pre]
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen
Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den
Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt. Demzufolge
sind Betreiber nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin
zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret
Kenntniss von Rechtsverstößen erlangt. Ansonsten bestehe die Gefahr eines
"Schutzvakuums" für den in seinen Rechten Verletzten, da der eigentliche
Rechtsverletzer nur schwer ermittelt werden kann.
[pre][/zitat][/pre]

Gruß Carsten (der auf FAIRspielt kein Forum betreibt)


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