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Kleines Rätsel

Sachfremdes
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peer

Kleines Rätsel

Beitragvon peer » 23. März 2011, 17:02

Hallo,

ein kleines Rätsel für Rechtsexperten und solche die es werden wollen:
Am kommenden Sonntag um 0.00 mietet jemand ein Auto und bringt es um 8.00 wieder zurück.

Wie viele Stunden Miete muss er bezahlen?

Viel Spaß beim lösen und diskutieren ;-)

ciao
peer

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VolkerN.

Re: Kleines Rätsel

Beitragvon VolkerN. » 23. März 2011, 17:44

Moin,

also spontan würde ich sagen, dass er für 7 Stunden bezahlen muss, da die Uhren ja in der Nacht eine Stunde vorgestellt werden.
Sicher bin ich natürlich nicht und ich denke auch, dass
es falsch ist, sonst wäre es Dir zu einfach, oder ?
Bezahlt man Mietwagen überhaupt nach Stunden oder nur nach Tagen ? Bin da nicht sehr bewandert.

Grüße

VolkerN.

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myzy
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon myzy » 23. März 2011, 17:44

Ze aechte her!

Die Digitaluhr kennt keine 24. Stunde, im Kreis liegt der 360. Grad im nullten Grad. Phantomsekunden gibt es nicht, ergo bin ich der 32-Stunden-Mann mit "Colt Seavers"-Faust.

Harsche Mythen,

Lemma von Zorn

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Thomas O.
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Thomas O. » 23. März 2011, 21:24

Hi Peer,

sollte die Mietsache wirklich nach Stunden vermietet (und bezahlt) werden, so wäre ich ziemlich optimistisch, eine Mietdauer von 7 Stunden auch juristisch durchsetzen zu können. Letztlich ist es ja die Nutzungsdauer, die bezahlt wird, und die beträgt definitiv 7 Stunden. Auch der Wertverlust entspricht einer 7-stündigen Benutzung, so dass der Vermieter doch gar keinen Anspruch auf 8 x Stundenmiete haben kann.

Oder täusche ich mich? Mit dem "common sense" sind schon viele im Rechtsbereich auf die Nase gefallen...

Prost
Thomas

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Dicemon
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Dicemon » 25. März 2011, 17:52

je nachdem wie der Mietvertrag aussieht!

Tolle Antwort, ne?

nach Stunden 7.
nach Uhrzeit 8!
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Carsten Pinnow
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Carsten Pinnow » 27. März 2011, 09:59

Hallo Peer,

an einem normalen Sonntag wäre das eine Nutzungsdauer von 8 Stunden und 1 Minute, was in Deinem konkreten Fall vermutlich als 9 Stunden abgerechnet würde. An DIESEM Sonntag (also heute) sind es natürlich 1 Stunde weniger :)

cheers,
Carsten

---
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Dicemon
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nee

Beitragvon Dicemon » 28. März 2011, 07:40

ich glaube da irrst du, da der Fristbeginn erst in der Minute danach beginnen dürfte, habe aber kein BGB zur Hand, aber die §§ 187 I und 188 II dürften hier wohö analog gelten....
3.-einfach genialster Spieler 2010

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Braz
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Braz » 30. März 2011, 08:31

jaja....die Frage, die sich daraus ergibt: Miete ich ein Auto von zu Beginn der Winterzeit um 2 Uhr und bringe es wieder um 3 Uhr zurück (quasi innerhalb des Zeitraum der Zeitumstellung)...muss ich dann gar nichts zahlen?! ;-)



Nein, ernsthaft: Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die absolute Nutzdauer zahlen muss. Also egal wie die Zeit verstellt wurde: Du hast das Auto [b]effektiv[/b] 8h genutzt....unabhängig von der Anfangs- und Endzeit.

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Cäsar
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Cäsar » 30. März 2011, 16:10

Braz schrieb:
> Nein, ernsthaft: Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die
> absolute Nutzdauer zahlen muss. Also egal wie die Zeit
> verstellt wurde: Du hast das Auto [b]effektiv[/b] 8h
> genutzt....unabhängig von der Anfangs- und Endzeit.

wie jetzt...???

Ich komme nur auf 7 Stunden.... :???:

Grüsse

Cäsar

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Braz
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Re: Kleines Rätsel

Beitragvon Braz » 30. März 2011, 20:27

> wie jetzt...???
>
> Ich komme nur auf 7 Stunden.... :???:
>

jajaja....... 7h ;)


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