Es folgt eine Pressemitteilung der Spiele-Autoren-Zunft (SAZ).
SAZ hat geschrieben:Die SAZ fordert die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Spielen mit anderen Kulturgütern
Spiele sind ein schützenswertes Kulturgut und haben eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Der erleichterte Zugang zu diesem Kulturgut ist daher absolut förderungswürdig. Wir fordern deshalb die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Spielen mit anderen Kulturgütern.
Die gesellschaftliche Funktion von Spielen drückt sich in vielerlei Formen aus. Spiele begleiten die Menschheit von Anbeginn. Sie dienen dem Zeitvertreib, der geistigen Anregung und Herausforderung, der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, dem geselligen Beisammensein, dem Zusammenhalt in Familien und können auch bei der Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen in unsere Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen.
Die Forderung, analoge Spiele mit dem ermäßigten Steuersatz (in Deutschland 7%) zu besteuern, ist zum einen die logische Konsequenz aus unserer Forderung, Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek aufzunehmen.
Zum anderen erscheint es unlogisch, wenn die Honorare für Urheber (zumindest in Deutschland) grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, die daraus generierten Produkte, wie z.B. Bücher und E-Books, Konzerte und Musik-CDs sowie auch Spiele, nur teilweise oder gar nicht diesem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Wir regen daher an, dass der Deutsche Bundestag, die nationalen Parlamente in Europa sowie das EU-Parlament für Kulturgüter eine einheitliche, vergünstigte Regelung schaffen. Dazu haben wir vor der deutschen Bundestagswahl im Oktober 2017 auch die Parteien befragt.
Für die Forderung nach umsatzsteuerlicher Gleichstellung von Spielen mit anderen Kulturgütern konnten wir im ersten Schritt die Vereinigung der deutschsprachigen Spieleverlage, Spieleverlage e.V., gewinnen.
Im zweiten Schritt haben SAZ und Spieleverlage einen entsprechenden Antrag in der Sektion Soziokultur und kulturelle Bildung im Deutschen Kulturrat eingebracht. Dieser Antrag wurde am 14. November 2017 angenommen und zur Beschlussfassung an den Sprecherrat des Deutschen Kulturrats weitergeleitet.