Ich sehe in dem heft folgende Unterschiedliche Verfahren von Kennzeichnung:
1. Ganzseitige Anzeigen sind nicht als solche gekennzeichnet (allerdings klar als solche erkennbar)
2. Wenn die Seite mit redaktionellem Text beginnt, sind Anzeigen als solche gekennzeichnet.
3. Ist eine Anzeige oben neben oder über redaktionellem Text gesetzt (oder steht unter einem PR-Artikel, auch eines anderen Verlages), ist sie nicht als solche gekennzeichnet.
4. PR-Artikel sind als PR gekennzeichnet, layoutmäßig aber als Artikel aufgemacht.
Punkt 1. und 3. mögen formal gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen, aber sind für mich nicht wirklich problematisch.
Spekulation:
Der Unterschied zwischen PR und Anzeige (egal ob gekennzeichnet) dürfte darin liegen, dass Anzeigen komplett vom Inserierenden gestaltet sind, während PR-Artikel von der Spielbox (oder einem dritten?) im Sinne des Auftraggebers geschrieben und layoutet wurden. Es ist also keine klassische Anzeige, in dieser Form aber auch nicht sauber gekennzeichnet. PR kann eben vieles heißen, früher stand es für Pöppel-Revue.
Und PR in das Layout des spielbox-special zu integrieren, ist eine aktive Verschleierungsaktion.
Da es beim spielbox-special nicht um ein Magazin handelt, das kritisch über Spiele berichtet, sondern um eine Ausgabe, die Produktinformationen enthält, ist der Verstoß insgesamt nicht so schwerwiegend, aber doch peinlich und unnötig. Entlarvend hinsichtlich des Selbstverständnis und unter diesem Aspekt unfreiwillig kritisch-informativ.
