Beitragvon Arno C. Hofer » 10. Mai 2001, 11:35
Da wir als Landes-Ludothek jetzt 15 Jahre Erfahrung im Verleih von Brettspielen und auch schon einige Händler diesbezüglich beraten haben, melde ich mich sehr gern:
Am besten funktioniert's, wenn der Händler erstmal den vollen Preis für ein Spiel verrechnet und für eine Woche Verleih 7 Mark vom Ladenpreis als "Leihgebühr" bei Rückgabe einbehält. Er hat ja jetzt ein offenes Spiel... Kommt das Spiel nicht zurück ist es ja gekauft.
Kommt das Spiel aber zurück kann er dem nächsten Interessenten das offene Spiel anbieten, der Verkaufspreis reduziert sich um die 5 Mark, die er schon als Leihgebühr eingenommen hat. 2 Mark bleiben dem Händler für die Krontrollarbeit. Wird das Spiel behalten hat sich der Käufer 5 Mark erspart. Bringt er es zurück zahlt er wieder 7 Mark Leihgebühr für eine (begonnene) Woche. Der Händler hat weiterhin ein offenes Spiel ... und muß das Spiel auf Vollständigkeit prüfen.
Kommt jetzt der nächste Interessent reduziert sich der Verkaufspreis um 10 Mark, die der Händler schon als Leihgebühr eingenommen hat. Kommt das Spiel zurück wird wieder 7 Mark Leihgebühr einbehalten ... und so weiter.
Wir haben überhaupt keine Probleme mit der Rückgabe der Spiele in der Ludothek. Außer: die Spiele wurden in verrauchten, muffigen Räumen gespielt und gelagert - und es wurde beim Spielen gegessen oder getrunken.
Dann werden die Spiele erfahrungsgemäß nach einem halben Jahr "unansehnlich".
Den Händlern würden wir empfehlen die Spiele sofort bei Rückgabe zu kontrollieren und eine eventuelle "Beschädigungsgebühr" von 5 Mark anzudrohen (wenn das Spiel noch spielbar ist) oder auf Ersatz des Spiels zu bestehen. Aber das ist Ermessenssache. Da wird man mit jemandem, der im Jahr Spiele im Wert von 500 DM kauft ganz anders umgehen als mit jemandem, dem man das 10 Spiel leiht, der aber noch keines gekauft hat.
Übrigens: Menschen die zuerst ausprobieren wollen sind auch gerne bereit 3-5 Tage auf ein verliehenes Spiel zu warten - sodass der Händler nicht fünf "Carcassonnes" auf einmal offen haben muß. Meistens reichen zwei. Und wenn dann nach einiger Zeit einige offene Spiele als "Ladenhüter" übrig bleiben, was eher nicht zu erwarten ist, kann man diese Spiele in einer "happy hour" ja besonders günstig abgeben.
Ob das Angebot des Leihens angenommen wird kann man nur experimentell erfahren. Sollte es im Ort keine profunde und bestbestückte öffentliche Ludothek oder Spiel-i-othek geben, wo man potentielle Kunden, die etwas ausprobieren wollen als Händler hinschicken könnte, kann ich zu diesem "kundenfreundlichen Experiment" nur raten, denn das schafft "Stammkunden-Beziehung". Und wer braucht heute keine Stammkunden?
Alles Gute
Arno C. Hofer