Hallo an alle,
ich hab da mal eine kleine Frage zu [b]Puerto Rico[/b]:
Laut Spielregel darf jeder am Ende der Kapitänsphase genau einen Waren[b]stein[/b] lagern - soweit man über kein [i]Kleines[/i] oder [i]Großes Lagerhaus[/i] verfügt.
Zitat aus der Regel:
"...Der Besitzer eines kleinen Lagerhauses darf am Ende einer Kapitäns-Phase - neben dem einen Waren[i]stein[/i] den jeder Spieler immer lagern darf - noch [i]beliebig viele[/i] Warensteine einer [i]weiteren[/i] Sorte lagern......" (Seite 9)
und
"...Der Besitzer eines großen Lagerhauses darf am Ende einer Kapitäns-Phase - neben dem einen Waren[i]stein[/i] den jeder Spieler immer lagern darf - noch [i]beliebig viele[/i] Warensteine von [i]zwei[/i] weiterenSorte lagern.
[i][u]Hinweis[/u]: Besitzt ein Spieler ein kleines und ein großes Lagerhaus, kann er bis zu 3 Warensorten in beliebiger Menge sowie einen Warenstein einer vierten Sorte lagern.[/i]......" (Seite 10)
Folgendes Bild ergibt sich am Ende der Kapitänsphase:
Ich habe ein aktives kleines Lagerhaus. Vor mir liegen noch 4 Warensteine Indigo, welche ich nicht verschiffen konnte.
Einen davon darf ich ja wie aller anderen auch immer lagern (Grundregel). Durch mein kl. Lagerhaus darf ich aber noch beliebig viele Warensteine einer [b]weiteren[/b] Warensorte im kl. Lagerhaus einlagern....
Nun habe ich jedoch keine weitere Warensorte sondern nur eine einzige Warensorte zum Einlagern.....
Kann ich diese 4 Indigo-Steine nun im kl. Lagerhaus einlagern oder geht die Grundregel des Lagern eines einzelnen Steines vor. Im 2ten Fall dürfte ich dann nach den genauen Wortlaut der Regel die restlichen 3 Indigo-Steine ja nicht im Lagerhaus einlagern, da es sich nicht um eine weitere Sorte handeln würde....
Sollte dieser 2te Fall wirklich der Fall sein, bringt einem das Lagerhaus bei "Monokulturen" ja nichts?!
Ich persönlich bin der Meinung, dass in dem obigen Beispiel die 4 Indigo sehr wohl im kl. Lagerhaus eingelagert werden können und man dann eben keinen einzelnen Warenstein mehr hat, den man sowieso behalten dürfte. Also Lex Specialis (Lagerhaus) vor Lex Generalis (Grundeinlagerung eines Steins).
In der Regeln habe ich aber trotz intensiven Studium nichts entdecken können.
Wie seht ihr das oder habt ihr dieses Problem gar nicht ???
nice dice
Dietmar
(..bin an sich keiner dieser Griffelspitzer, doch manchmal kommen einfach solche Fragen auf und lassen keine Ruhe.....)