Beitragvon Thomas Jereczek » 8. Juli 2002, 08:29
Hallo Dimi,
Dimi schrieb:
>
> Ich war beim Ordnungsamt und wollte wissen, ob ich an meiner
> Neueröffnung (war ein Samstag) länger offen haben kann, da
> Freunde von weitem etwas später kommen konnten.
>
> Es kam ein ganz klares NEIN!
> Darauf hin habe ich gefragt ob es eine andere Möglichkeit gibt?
Und wie ist das, wenn Du danach den Laden abschließt, so daß es sich um eine "geschlossene Gesellschaft" handelt?
Das sollte doch erlaubt sein.
Du läßt eben nur noch Bekannte und Freunde herein. Und was ihr dann im Laden macht, ob spielen oder Radio hören oder sonst was, geht das Ordnungsamt nichts mehr an. :-)
So einen Spieletreff kenne ich auch. Und so läuft es wahrscheinlich auch bei den Treffen, die Michael erwähnt hat. Außer er kennt wirklich nur Verbrecher. ;-) :-D
Wenn Du den Laden länger geöffnet halten möchtest, und auch Fremde Zugang erhalten sollen, dann fällt das tatsächlich unters Ladenschlußgesetz. Dann hast Du Pech.
Gruß
Thomas