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[RF] FFFF

Regelfragen und Varianten: Wie geht Spiel XY?
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Thorsten-spielbox

[RF] FFFF

Beitragvon Thorsten-spielbox » 26. Juni 2005, 23:37

Hallo,
ich erarbeite mir gerade in einer Solopartie das Spiel.

Meine Fragen:
Bei der Auswirkung Neue Freunde wähle ich ja immer einen neutralen Charakter.
Was passiert, wenn ich im 6-Personen_Spiel schon 4 neutrale Freunde habe ( und niemand wollte meine Freundschaft und klagte dieselbe ein)?
Kann ich auch hierbei meine Einklage-Marker benutzen ?

Und:
Bei der Voraussetzung Freunde kann ich bestehende Freunde nehmen oder auch noch mir Unbekannte ? Ich mache diese dann damit sofort zu Bekannten ?!?

Verwirrte Grüße,
Thorsten

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Ralf Becker

Re: [RF] FFFF

Beitragvon Ralf Becker » 27. Juni 2005, 00:33

Hallo Thorsten!

> Meine Fragen:
> Bei der Auswirkung Neue Freunde wähle ich ja immer einen
> neutralen Charakter.
> Was passiert, wenn ich im 6-Personen_Spiel schon 4 neutrale
> Freunde habe ( und niemand wollte meine Freundschaft und
> klagte dieselbe ein)?
> Kann ich auch hierbei meine Einklage-Marker benutzen ?

Du darfst Einklagemarker benutzen. Schau hier:
http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=1&i=113400&t=113398

> Und:
> Bei der Voraussetzung Freunde kann ich bestehende Freunde
> nehmen oder auch noch mir Unbekannte ? Ich mache diese dann
> damit sofort zu Bekannten ?!?

Wenn Du die Voraussetzung [Freunde] auf einer Karte hast, darfst keine Unbekannten nehmen, da diese Dir ja unbekannt sind.
Als Freunde gelten nur die Personen, die auf Deinem Spielertableau in den unteren Feldern liegen.

Lieben Gruß
Ralf

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Marcel Anacker

Re: [RF] FFFF

Beitragvon Marcel Anacker » 27. Juni 2005, 00:45

Thorsten schrieb:
> Bei der Auswirkung Neue Freunde wähle ich ja immer einen
> neutralen Charakter.
> Was passiert, wenn ich im 6-Personen_Spiel schon 4 neutrale
> Freunde habe ( und niemand wollte meine Freundschaft und
> klagte dieselbe ein)?
> Kann ich auch hierbei meine Einklage-Marker benutzen ?

Bei dieser Auswirkung darfst du auch bereits bekannte Freunde mitnehmen, die dann ebenfalls in den Genuss des Ereignisses kommen. Natürlich kannst du auch einen Einklagemarker benutzen, aber dass dir das mangels Alternativen abgezwungen wird sollte nicht eintreten.

Gruß,
Marcel


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