Wenn die Verlagerung eines Gebäudes in die Zukunft (also z.B. in die Aufklärung) gegen die Bauregel Herrschaft verstößt, kann es nicht verlagert werden.
Das ist eindeutig.
Ist aber der Bau selbst in der Gegenwart (in diesem Beispiel also in der Renaissance) erlaubt, sofern er in der Gegenwart alle Regeln erfüllt?
Ich denke und hoffe ja.
Auf Bestätigung wartend
Frank