Beitragvon Günter Cornett » 23. September 2003, 13:10
Thomas Rosanski schrieb:
>
> Guenter Cornett schrieb:
> > > Die Zusicherung muss nicht vom Hersteller kommen, sondern
> vom
> > > Händler.
> >
> > Und natürlich hat der Händler zunächst das Recht auf
> > Nachbesserung.
>
> Echt? Ich dachte bisher immer, dass der Verbraucher gegenüber
> dem Händler ein Wahlrecht zwischen Wandlung, Nachbesserung
> oder Preisminderung hat, welches zwar durch AGBs auf die von
> dir geschilderte Lage eingeschränkt werden können, aber die
> AGBs müssen ja erstmal gültiger Bestandteil des Kaufvertrags
> werden, was m.E. im Ladengeschäft oftmals nicht der Fall ist.
Hi Thomas,
es kann durchaus sein, dass ich mich - mal wieder - zu Ungunsten des Verbrauchers irre. Aber meines Wissens hat der Händler grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung, auch mehrfach. Wenn's beim ersten Mal nicht klappt, kriegt er id.R. eine neue Chance zur Nachbesserung. Wie oftder Kunde das akzeptieren muss, weiss ich nicht, hämgt wohl auch vom konkreten Dingens und Schaden ab.
Und die Garantiezeit eines defekten Dingens beginnt mit der Nachbesserung nicht von neuem sondern verlängert sich nur um die Zeit, in der das Dingens in der Reparatur war. Im TV sind ab und an mal Berichte von frustrierten Kaufhauskunden, die ihren Drucker o.d. ein paar Tage nach Kauf erstmal für einige Woche ins Sanatorium schicken müssen.
> Vieleicht habe ich aber auch veraltertes Recht im Kopf oder
> die gesetzlichen Regelungen nicht verstanden, ich muss mein
> Wissen diesbezüglich vieleicht mal updaten.
>
> > Das ginge z.B. durch Ergänzung der Spielregel durch einen der
> > folgenden Sätze:
>
> :-)
>
> Geht das auch mit dem Satz "Bei einem Patt wird eine weitere
> Runde gespielt"?
Dann ist es ja kein Patt. Als Verkäufer kann man auch mit dem Satz nachbessern: "Bei einem Patt halten die Spieler zunächst einmal eine Schweigeminute von zweijähriger Dauer ab. Währenddessen denken sie darüber nach, wie es zu dieser Situation kommen konnte". Ein zweites Mal, wird die Situation dann sicher nicht wieder vorkommen. Und außerdem ist die Garantiezeit inzwischen abgelaufen.
> Vom Umtausch ausgeschlossene Grüße,
aber ein wenig nachbessern könntest du schon ...
Gruß, Günter