Beitragvon René Parrot » 18. Dezember 2003, 10:02
Hallo Holger,
Expertenrunde ist angesagt!
> Aber woraus
> entsteht die Berechtigung für die Einfuhrumsatzsteuer?
ALSO.... Da waren einmal rund 600 Damen und Herren im Bundestag und die hatten Langeweile..... Nein, im Ernst. Wenn ein deutscher Unternehmer Waren ins Nicht-EU-Ausland versendet, muss er keine Umsatzsteuer (oder Alt: Mehrwertsteuer) bezahlen. Damit soll dem Inländer ein Vorteil gegenüber den bösen Ausländern (die natürlich alle USt-bezahlen müssen) gewährt werden.
Diese Idee hatten natürlich auch die anderen Nationen.
Damit nun die lieben Inländer gegen die bösen Ausländer geschützt werden, wird an der Grenze die böse ausländische Ware u.a. mit der Einfuhrumsatzsteuer verteuert. Jedenfalls für den Privatmann.
> Ist das ein Ersatz für die Mehrwertsteuer?
Ja.... siehe oben.
> Kann man sich die
> EUSt oder evtl. die amerikanische VAT zurückerstatten lassen?
1. EUSt
Ja, kann man. Wenn Du inländischer Unternehmer bist und die Ware für Dein Unternehmen gekauft hast..... ;-)
Als Privatmann... Nein.
2. amerikanische VAT
Grundsätzlich ja. Wenn die Jungens ein ähnliches USt-Recht haben, wie wir, dann musst Du Dich an den US-Händler wenden, ihm beweisen, dass die Ware ins US-Ausland ausgeführt worden ist (ja ich weiss, er hats ja selbst versendet). Dann sollte die US-amerikanische Rechnungen ohne USt erstellt werden. Ist sie das nicht schon sowieso??? Sollte eigentlich.
> Sorry für die vielleicht dämlichen Fragen, aber mit Zoll und
> Steuerrecht kenne ich mich gar nicht aus.
Ich mich auch nicht. Ich arbeite nur in einem Steuerbüro. ;-)
nice dice
René