Adzic schrieb:
>
> Deine genannten Beispiele sind richtig und sinnvoll weil man
> mindestens den zusammenhang sehen kann.
>
> Aber in diesem Fall passen sie nicht. Wenn ich zB das Wort
> "Geschäft" schütze darf niemand das Wort "Geschäft" in irgend
> welchen anderen zusammenhang benutzen, dann würde jeder
> einzelne Wörter schützen und alles wäre sehr schnell
> zugeschlossen.
Man kann die meisten Wörter als Marke schützen lassen, jedoch grundsätzlich nur für einen bestimmte Klasse (z.B. Spiele). Auf
http://dpma.de/index.htm findest du einen Katalog (
http://dpma.de/suche/markendatenbanken.html ). Lässt man ein Wort für alle Klassen schützen, muß man für jede Klasse bezahlen. Das kostet unheimlich viel Geld, lohnt sich daher nur in den Bereichen, in denen man tätig ist.
Trotz Anmeldung kann die Marke wieder gelöscht werden, nämlich dann, wenn ein anderer die Marke schon vorher verwendet hat, auch ohne sie anzumelden. Die Anmeldung macht vor allem dann Sinn, wenn man beabsichtigt die Marke in Zukunft nutzen zu wollen. Wenn das Wort (=die Marke) frei ist, hat man - soviel ich weiß, ich bin mir nicht ganz sicher - fünf Jahre Zeit, mit der Nutzung zu beginnen.
Nutzt man die Marke innerhalb dieser fünf Jahre nicht, verfällt sie.
Wenn Ravensburger die Marke nur für den bereich Spiele angemeldet hat, darf ein anderer trotzdem eine Kartoffelsorte oder ein Auto danach benennen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wenn eine Marke eine überragende Bedeutung hat. Ich glaube Coca-Cola darf man einen Auto nicht nennen.
> Im Gericht würde jemanden der das Wort
> "Memory" in einem unabhängigen zusammenhang benutzt gegen
> Ravensburger gewinnen. Ob die das Geld da zu haben ist eine
> andere Sache.
Das stimmt. Ich glaube aber auch nicht, dass Ravensburger jemanden verklagen würde, der z.B. eine selbstgeschaffene Halskette Memory nennt.
Das Dilemma von Ravensburger ist: wenn sie es erlauben, dass alle Leute Memory-Spiele auf ihre webseite anbieten, verlieren sie das Recht an der Marke. Um eine Marke zu behalten, muss man sie immer wieder aktiv verteidigen.
Sony hat bei 'Walkman' versäumt, andere zu verklagen, die den begriff ebenfalls verwendet haben. Dadurch ist der von Sony geschaffene Begriff 'walkman' für alle frei geworden.
Bestimmte Wörter darf man nicht als Marke anmelden. Zum Beispiel darf man im nicht das Wort 'Spiel' im Bereich Spiele schützen lassen wohl aber für z.B. Torten oder Gartenscheren.
> Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist das die
> Gerichte das Wort'' Memory ''als ein Wort wie zB Lego (also
> ohne Sinn) anerkannt haben und den Schutzt gegeben haben.
Das Wort Memory wurde von Ravensburger bzw. dem Autoren des Spieles geschaffen.
> Jetzt würde ein Gericht einsehen müssen, dass Memory jetzt
> ein richtiges Wort ist.
Es ist durch langjährige Benutzung fast ein normales Wort der deutschen Sprache geworden, das eine bestimmte Art von Spielen beschreibt. Das macht es für Ravensburger schwierig und zwingt sie ihre Marke zu verteidigen.
Als Speichermedium für Computer dürfte man es nicht anmelden, weil Memory ein Begriff aus diesem Bereich ist.
> Entschüldigung mein Deutsch ist nicht so gut.
Kein Problem, dein Deutsch ist gut zu verstehen. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt. Es ist eben ein kompliziertes Thema.
Noch ein Beispiel:
Jemand hat 'Dr.Jekyll & Mr.Hyde' für Spielkarten schützen lassen, bevor wir das Kartenspiel 'Dr.Jekyll & Mr.Hyde' herausgebracht haben. Zu unserem Glück meint Spielkarten das Material der Karten, während Kartenspiel sich auf das ganze Spiel bezieht. Er darf Spielkarten einer bestimmten Größe, Material und Form (z.B. dreieckig, 5cm, aus Leder) herstellen und diese Form 'Dr.Jekyll & Mr.Hyde' nennen, nicht aber ein KartenSpiel. Wenn jemand eine Marke 'Dr.Jekyll & Mr.Hyde' für Karten- oder Brettspiele eintragen lassen will, können wir die Löschung beantragen, auch wenn wir selbst die Marke nicht eingetragen haben.
Gruß, Günter