Hallo
Mir sind einige Dinge zum Spiel Versailles 1682 nicht so ganz klar. Die FAQ zum Spiel unter www.truant.com ist leider auch nicht mehr da. Daher mal einige Fragen hier:
1. Eine Pensions-Karte kann man nur spielen, wenn man bereits ein Amt inne hat, wo auf der Karte steht: "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten"? Wenn nicht, was soll diese "außergewöhnliche Pension" sein und wann kann man drum bitten? Wenn ja, adieren sich die Einkünfte des Amtes und der Pension oder ist das Amt weg?
Oder beschränkt der Hinweis "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten" die Aktion des Finanzministers mit der Pension nach Würfelwurf und Pensionskarten könne jederzeit von jeden gespielt werden?
2. Auf der Karte Kanzler steht: "Kann Person ohne Aufsehen in die Bastille schicken". Man kann also einmal pro Zug (zuzüglich zu den 2 normalen Aktionen) versuchen, einen Spieler per Anfrage in die Bastille zu schicken UND oder ODER einen Höfling in der Bastille vor Gericht zu stellen?
Bei ersterem erfolgt eine Anfrage, bei Ablehnung ist die Karte Kanzler weg!? Bei zweiterem (Gericht) gibt es keine Gefahr, die Karte Kanzler zu verlieren!?
3.Zählt die Karte "Das Wort des Kardinals" eine Extraaktion? Man macht also eine Anfrage (Aktion 1), ist das Auspielen dieser Verstärkungskarte entsprechend Aktion 2 oder ist sie Bestandteil von Aktion 1?
4. Man kann ja eine Anfrage stellen, die auf den einzelnen Karten definiert sind. Die Karte "Im Namen des Königs" ist also nur eine Art Zusatzkarte, die eine Anfrage erleichtert? Wenn das so ist: Entspricht das Auspielen der 2 Karten eine Aktion oder zwei?
5. Wenn man sich mit einem Mitspieler verheiratet, bekommt man auch die Hälfte seiner Einkünfte. Wenn dieser seine Einkünfte in dieser Runde schon erhalten hat, geht man die erste Runde leer aus?
In der Runde danach bekommt man wenn man dran ist die Hälfte der Punkte seines Gatten. Bekommt dieser seine Hälfte erst, wenn er dran ist oder dann wenn die erste Hälfte vergeben wird? Ansonsten könnte es ja passieren, dass einer eine Hälfte bekommt und die andere Hälfte nicht ausgezahlt wird, weil man z.B. das Amt nicht mehr inne hat, wenn man dran ist? Hat ja aber auch was ;-)
Mike