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Versailles 1682

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Mike

Versailles 1682

Beitragvon Mike » 14. August 2004, 11:52

Hallo

Mir sind einige Dinge zum Spiel Versailles 1682 nicht so ganz klar. Die FAQ zum Spiel unter www.truant.com ist leider auch nicht mehr da. Daher mal einige Fragen hier:

1. Eine Pensions-Karte kann man nur spielen, wenn man bereits ein Amt inne hat, wo auf der Karte steht: "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten"? Wenn nicht, was soll diese "außergewöhnliche Pension" sein und wann kann man drum bitten? Wenn ja, adieren sich die Einkünfte des Amtes und der Pension oder ist das Amt weg?
Oder beschränkt der Hinweis "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten" die Aktion des Finanzministers mit der Pension nach Würfelwurf und Pensionskarten könne jederzeit von jeden gespielt werden?

2. Auf der Karte Kanzler steht: "Kann Person ohne Aufsehen in die Bastille schicken". Man kann also einmal pro Zug (zuzüglich zu den 2 normalen Aktionen) versuchen, einen Spieler per Anfrage in die Bastille zu schicken UND oder ODER einen Höfling in der Bastille vor Gericht zu stellen?
Bei ersterem erfolgt eine Anfrage, bei Ablehnung ist die Karte Kanzler weg!? Bei zweiterem (Gericht) gibt es keine Gefahr, die Karte Kanzler zu verlieren!?

3.Zählt die Karte "Das Wort des Kardinals" eine Extraaktion? Man macht also eine Anfrage (Aktion 1), ist das Auspielen dieser Verstärkungskarte entsprechend Aktion 2 oder ist sie Bestandteil von Aktion 1?

4. Man kann ja eine Anfrage stellen, die auf den einzelnen Karten definiert sind. Die Karte "Im Namen des Königs" ist also nur eine Art Zusatzkarte, die eine Anfrage erleichtert? Wenn das so ist: Entspricht das Auspielen der 2 Karten eine Aktion oder zwei?

5. Wenn man sich mit einem Mitspieler verheiratet, bekommt man auch die Hälfte seiner Einkünfte. Wenn dieser seine Einkünfte in dieser Runde schon erhalten hat, geht man die erste Runde leer aus?
In der Runde danach bekommt man wenn man dran ist die Hälfte der Punkte seines Gatten. Bekommt dieser seine Hälfte erst, wenn er dran ist oder dann wenn die erste Hälfte vergeben wird? Ansonsten könnte es ja passieren, dass einer eine Hälfte bekommt und die andere Hälfte nicht ausgezahlt wird, weil man z.B. das Amt nicht mehr inne hat, wenn man dran ist? Hat ja aber auch was ;-)

Mike

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Marc Gallus
Kennerspieler
Beiträge: 363

Re: Versailles 1682

Beitragvon Marc Gallus » 14. August 2004, 15:43

Hallo Mike!

Ich habe das Spiel zwar nicht, weil ich nach vielen negativen Kritiken wieder Abstand von einem Kauf genommen habe, aber die FAQ zu dem Spiel habe ich damals ausgedruckt. Allerdings sind das 4 vollgeschriebene Seiten, die ich jetzt nicht abschreiben will. Kannst mir ja per mail deine Postanschrift mitteilen, dann kopiere ich sie und sende sie dir zu.

Gruß
Marc

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Dunham

Re: Versailles 1682 - FAQs

Beitragvon Dunham » 14. August 2004, 17:10

Spart euch die Kosten:

*im persönlichen FAQ-Ordner kramm'*:

FAQ zu Versailles 1682 (zur 1.Auflage des Regelwerks)

1. Werden Adelstitel, Ämter, Würden und Pensionskarten ausgelegt?
Ja. Da sie Einkommenskarten sind und für die korrekte Anrede benötigt werden müssen sie für die Mitspieler jederzeit sichtbar sein.

2. Zählen ausgelegte Karten mit beim 10-Karten-Limit?
Nein. Das Limit bezieht sich nur auf die Handkarten.

3. Was bedeutet "den Hofstaat zusammenrufen"? Wie wirkt sich das aus?
Hier ist die Übersetzung etwas unklar. Gemeint ist der OBERSTE GERICHTSHOF der vom Kanzler zusammengerufen werden kann und dann über Gefangene urteilt (9.5a).

4. Das Feld "Geschlecht", bzw. "Rang" fehlt im Hofregister.
Ja, leider. Das Geschlecht eines Höflings ist ins Feld ANREDE einzutragen.

5. Werden entzogene Ämter DIREKT vom König neu vergeben?
Ja. Der Höfling, der die Anfrage stellte, muß sofort - noch in derselben Aktion - entscheiden, ob er das frei gewordene Amt übernimmt, verschenkt oder ablegt. Für das Erhalten des Amtes braucht keine neue Anfrage gestellt zu werden.

6. Wie wählen die Erben ihre Partei? Würfeln oder Aussuchen?
Durch Aussuchen.

7. Werden die Karten vom Stapel "Haus des Königs" gezogen oder herausgesucht?
Die Karten dürfen herausgesucht werden.

8. Komme ich auch auf Befehl der Königin aus der Bastille frei?
Nur, wenn die Königin zu diesem Zeitpunkt Alleinherrscher ist, d.h. der König tot ist.

9. Kann ein Höfling den König heiraten? (7.4.1c)
Nein. Ein Höfling kann nur eine - nicht mitspielende - Kandidatin bei Hofe vorstellen.

10. Im Beispiel 8.4d heißt der Adlige Paul Serizet VAN Broutmou statt mit "de"?
Leider hat sich ein falsches Beispiel eingeschlichen. Richtig wäre natürlich "de Broutmou".

11. Behält die Ehefrau eines ins Exil Geschickten Adelstitel oder Marschallswürde?
Ja, sie darf die Titel ihres Gatten behalten.

12. Kann ein Gefangener/Verbannter GEHEIRATET werden?
Nein.

13. Wo werden die gespielten Karten ABGELEGT? Für sonst alles gibt es Felder!!
Ausgespielte Karten werden neben dem Brett abgelegt.

14. Wie markiert man Kriegserklärungen, die der Kriegsminister von Amts wegen erklärt?
Momentan lautet die Antwort: Hilfsmittel benutzen. Aber wir arbeiten an einer attraktiven Lösung...

15. Was bedeutet der Kartentext: "Die Königin verliert 2 Punkte Ansehen beim König"?
Der Text muß lauten: "Die PARTEI DER Königin verliert 2 Punkte Ansehen beim König."

16. Die Karte "Der Krieg ging verloren" besagt, daß der Marschall 3 Punkte Ansehen hinzugewinnt. Ist das richtig?
Ja. Da der Marschall "nur" für die Kriegführung zuständig ist - wohingegen der Kriegsminister die politische Verantwortung übernehmen muß -, profitiert er vom Ansehensverlust seines Vorgesetzten beim König.

17. Darf ich weiterspielen, wenn meine zweite Höflingsfigur gestorben ist?
Ja. Die Höflingsfiguren werden NIE abgegeben, sondern kommen nach dem Tod einer Figur an den Spieler zurück. Ein Spieler kann somit unendlich lange mitspielen...

18. Kann ein Höfling Gouverneur mehrerer Provinzen werden?
Ja, ,siehe auch Regeln 9.2c.

19. Ein Gouverneur darf laut Spielregel mehrere Ämter haben. Kann er also Gouverneur und Kanzler und Kriegminister sein?
Nein. Auch neben dem Gouverneursamt darf er nur 1 Amt bekleiden. Gemeint ist, daß er Gouverneur mehrerer Provinzen sein darf.

20. Können zwei Spieler gleichzeitig Marschall von Frankreich sein?
Ja - obwohl es auf den ersten Blick etwas widersinnig klingt (Nur nicht derselbe Spieler, siehe Regel 9.2d). Aber man kann sich vorstellen, daß der König an den Fähigkeiten des einen zweifelt und ihm daher einen "Berater" zur Seite gestellt hat...

21. Beenden die Karten "Krieg ist gewonnen"/"Krieg ging verloren" einen oder alle aktuellen Kriege?
Die Karten und auch der Kriegsminister beenden sofort ALLE aktuellen Kriege (siehe Regel 9.3 und 9.5 c). Der Hofstaat kehrt nach Versailles zurück und die ausgespielten Karten kommen zusammen mit den Kriegskarten aus dem Feld "Kriegsminister" auf den Ablagestapel.

22. Gewinnen oder verlieren Marschall und Kriegsminister bei Kriegsende Ansehen nur einmal für alle oder für jeden einzelnen beendeten Krieg?
Nur einmal für alle. Sonst wär's ein bißchen zuviel des Guten...

23. Kann ein Höfling gegen seinen Willen verheiratet werden?
Ja, siehe Regel 8.4b: Das Einverständnis des Partners ist NICHT nötig.

24. Kann man einem Gegenspieler durch eine Audienz auch Würdentitel oder Pensionen entziehen?
Nein. Da Ämter Privilegien bieten, haben sie größeren Einfluß auf den Spielverlauf, daher dürfen sie häufiger den "Besitzer" wechseln. Würden und Pensionen erlöschen dagegen erst mit dem Tod der Figuren.

25. Landen Ämter, Würden, Pensionen und Adelstitel immer im "Haus des Königs"?
Ja, diese "Einkommenskarten" gelangen nicht mehr in den normalen Ablagestapel.

26. Kommen beide Figuren eines Spielers auf das Bastille-Feld - die Karte "Ehebruch" legt das nahe?
Hier hat der Druckfehlerteufel zugeschlagen. Der fettgedruckte Satz "Ansehen sinkt um 2" ist komplett zu streichen, es gilt nur " Spieler kommt in die Bastille". Im übrigen gelten alle Auswirkungen von Aktionen und Karten immer für beide Figuren eines Spielers.

27. Was ist der Unterschied zwischen Hofdame und Zofe der Königin? Meint "Hofdamen" die weiblichen Spielfiguren?
Während die Karte "Erste Hofdame der Königin" wirklich existiert, gibt es keine Karte "Hofdame". Hier liegt leider ein Übersetzungsfehler vor, da die entsprechende Karte "Zofe der Königin" benannt wurde. Wenn auf anderen Karten z.B. "Liebestrank" von Hofdamen die Rede ist, sind damit alle weiblichen Spielfiguren gemeint.

28. Sind die 10.000 Livres, die eine Favoritin für ihr Kind bekommt, eine Einmalzahlung oder ein dauerhaftes Einkommen? Diese Summe wird nur einmalig ausgezahlt. Sonst wär's ein bißchen viel.


Vom Regelwerk abweichende Kartentexte:
Kartentexte: Regelwerk (1.Auflage):
1. Gouvernante der Kinder Frankreichs - Gouvernante der königlichen Kinder
2. Zofe der Königin - Erste Hofdame der Königin
3. Herzog - Duc
4. Graf - Conte
5. Karten "Gift/Liebestrank/Gerücht/Festnahme":
gegen Hofdame - gegen alle weiblichen Höflinge
6. Im Namen des Königs - Adelspatent
7. Krieg ging verloren - Krieg ist verloren
8. Gouverneur von Bourbonne - G.v.Brougonnais



Kannsts ja mal durchschaun, ob du die Antworten auf deine Fragen findest.

Gruss,
Dunham

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Sarah Kestering

Versailles 1682 wie ist es?

Beitragvon Sarah Kestering » 14. August 2004, 18:14

Hallo!

Ich habe das Spiel auch noch ungespielt im Regal liegen.
Aber diese lange Regeldiskussion schreckt mich ab. Puh - da scheint ja richtig Arbeit auf mich zu zukommen.
wie ist denn das Spiel? Lohnt es sich???? Oder sollte ich es besser verkaufen?
Viele Gruesse Sarah

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Heiko Hartmann

Re: Versailles 1682 wie ist es?

Beitragvon Heiko Hartmann » 15. August 2004, 11:48

Hallo!

Ich habe eine Spielerunde die dieses Spiel sehr gerne spielt. Es ist ein sehr atmosphärisches Spiel und viele Aktionen sind rein willkürlich (d.h. es ist ein klein wenig auch wie 'Intrige'). Man könnte es auch als ein Verhandlungsspiel bezeichnen. Das ist nichts für Strategen (die dann immer anfangen herumzujammern) aber für Leute die z.B. auch mal gerne Rollenspielen ist es ein genialer Spaß.

Mir ist kein Spiel bekannt das vergleichbar wäre. ich versuch's trotzdem mal:

'Die Krone von Alba' ist so ähnlich aber viel komplizierter. Die Regeln von 'Versailles 1682' sind zwar schlecht geschrieben aber das Spiel an sich ist recht einfach.
'Bang!' wiederrum ist simpler gestrickt als 'Versailles' aber ist auf einer höheren Ebene durchaus vergleichbar.
Ebenfalls noch zu erwähnen sind 'Junta' und 'Die Space Schweine' (deren Regeln übrigens auch von Truant verhunzt wurden) - wer die beiden Spiele mag wird wahrscheinlich auch 'Versailles 1682' mögen.

Ach ja: 'Verailles 1682' mit so vielen Spielern wie möglich spielen!

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Dunham

Re: Versailles 1682 wie ist es?

Beitragvon Dunham » 15. August 2004, 13:31

Ich habs schon länger (> 4 Jahre) nicht mehr gespielt. Damals machte es aber Spass - eben weil es so ungewöhnlich und einzigartig ist (Thematik und Mechnismus). Eigentlich ist ja nur ein Kartenspiel - das Spielbrett ist bloss Anzeige (Gunst, Herkunft, Aufenthalt).

Allerdings: Man sollte es imho nur mit Leuten spielen, die bereit sind, sich auf das Thema und die Rollen einzulassen. Einander zu duzen (sei's auch nur um nach Getränkeflasche fragen) zerstört die ganze Atmosphäre - da reicht schon einer dem das Rollendenken missfällt. Besonders spassig war's bei uns, wenn man mit gehobener Sprache mit z.B. französischem Akzent sprach - so kam Flair auf.
Darum empfehle ich das Spiel nur mit (guten) Bekannten zu spielen - nicht mit Kindern, "Unbekannten" oder "In-Rollen-schlüpf-unwilligen".

Das Spiel an sich machte uns Spass - ob's heute noch taugen würde: ich müsste es mal wieder probieren - vorstellen könnte ich's mir. Ja, ich hab jetzt sogar richtig Lust es hervorzukrammen. *Notizzettel: Versailles suchen*

Hier noch 2 Rezensionen

http://www.fatamorgana.ch/drachenaescht/Rezensionen/Versailles.htm

http://www.sphinxspiele.de/kartenspiele/kartenspiele-versailles.htm

Darum empfehle ich: Spielt es mal - man merkt schnell ob's gefällt oder nicht.

Gruss, Dunham

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Mike

Re: Versailles 1682 - FAQs

Beitragvon Mike » 15. August 2004, 17:22

Besten Dank,
Mike

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Dietrich

Re: Versailles 1682 - FAQs

Beitragvon Dietrich » 15. August 2004, 22:35

Moin, moin,

täusche ich mich, oder handelt es sich bei "Versailles 1682" um ein ähnliches Spiel, wie ich es aus Frankreich habe: "Aristo" (blauer Karton über den Versender "Das Spiel, Hamburg")?
Wenn ja, worin liegt der Unterschied, was ist gleich, was anders? Gibt es dort auch Regelfehler?

Mit freundlichem Gruß
Dietrich

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Dunham

Re: Versailles 1682 - Aristo

Beitragvon Dunham » 16. August 2004, 02:58

Das ist wohl das gleiche Spiel - allerdings eine Vorgängerversion.

Vergleiche hierzu:

http://faidutti.free.fr/jeux/articles/courtisans/courtisans.html

(zweitletzter und letzter Abschnitt - dort sind auch die Unterschiede aufgelistet)

Gruss, Dunham

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Gottfried

Re: Versailles 1682 wie ist es?

Beitragvon Gottfried » 19. August 2004, 11:15

Ich kann mich den bereits geteilten Meinungen nur anschließen: In der richtigen Spiellaune und Bereitschaft für ein wenig Rollenspiel (Där rischtige Accent ünd Wahle där Wortö ist extreme wischtisch...) macht das Spiel großen Spaß. Einzig auf die "Strafregel" für falsche Anreden etc. würde ich verzichten, denn die macht das Ganze dann doch zu ernst. Ein Fun-Spiel, in dem der Zufall sicher ein große Rolle spielt (definitiv nix für Schlecht-Würfler oder Strategen), aber wie bei allen solchen Spielen zählt hier eher das "Drumherum". Als Spieler merkt man's zwar überhaupt nicht, aber die 2 Stunden Spieldauer sind eher unter- als übertrieben. Unbedingt mal anspielen, denn ich finde es schade, das es ein wenig untergegangen ist. Das Spielprinzip ist ziemlich simpel (läßt aber genug Platz für wilde Intrigen!), allerdings hilft einem die Original-Spielregel - die übrigens von Tilsit selbst erstellt wurde - nicht besonders. Der Truant Verlag hat seiner Zeit eine 2., überarbeitete Regelversion mitgeliefert, in der die wesentlichen Fehler beseitigt und die FAQ berücksichtigt wurden. Die Fehler auf den Karten blieben allerdings leider erhalten...
Ein Korrektur zu Heikos Kommentar: "Pigs in Space" war eines der ersten Spiele, das Tilsit Editions alleinverantwortlich übersetzt und vertrieben hat, nachdem die Kooperation mit Truant nicht verlängert wurde. Also kann Truant diese Regel gar nicht "verhunzt" haben oder findest du dessen Logo auf der Schachtel?
Verspielte Grüße,
Gottfried
(der Versailles trotz aller Macken zu seinen persönlichen TopTen zählt)

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Gottfried

Re: Versailles 1682

Beitragvon Gottfried » 19. August 2004, 11:17

Hallo Mike!
Also dann wollen wir mal:
1. Eine Pensions-Karte kann man nur spielen, wenn man bereits ein Amt inne hat, wo auf der Karte steht: "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten"? Wenn nicht, was soll diese "außergewöhnliche Pension" sein und wann kann man drum bitten? Wenn ja, adieren sich die Einkünfte des Amtes und der Pension oder ist das Amt weg?
Oder beschränkt der Hinweis "Kann um eine außergewöhnliche Pension bitten" die Aktion des Finanzministers mit der Pension nach Würfelwurf und Pensionskarten könne jederzeit von jeden gespielt werden?
-> Hier hast du 2 Dinge durcheinandergeworfen: 1. Pensionskarten können von JEDEM Spieler gespielt und genutzt werden, unabhängig von einem Amt. Ämter verleihen EINKOMMEN, das ist etwas anderes. Einkommen und Pensionen werden zu EINKÜNFTEN addiert.
2. Nur der FINANZMINISTER kann um eine "außergewöhnliche Pension" bitten, wie seine Karte sagt. Diese wird unabhängig von den normalen Pensionskarten gewährt und per Würfelwurf ermittelt (Regeln 9.5b: Finanzminister).
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2. Auf der Karte Kanzler steht: "Kann Person ohne Aufsehen in die Bastille schicken". Man kann also einmal pro Zug (zuzüglich zu den 2 normalen Aktionen) versuchen, einen Spieler per Anfrage in die Bastille zu schicken UND oder ODER einen Höfling in der Bastille vor Gericht zu stellen?
Bei ersterem erfolgt eine Anfrage, bei Ablehnung ist die Karte Kanzler weg!? Bei zweiterem (Gericht) gibt es keine Gefahr, die Karte Kanzler zu verlieren!?
-> Auch hier hilft ein Blick in die Regel 9.5: "Die Aktionen (dieser Ämterkarten!) können ZUSÄTZLICH zu den normalen Aktionen eingesetzt werden." Und man darf BEIDE Rechte dieses Amtes in einer Runde nutzen - allerdings in der vorgegebenen Reihenfolge, d.h. ein ins Gefängnis Geworfener kann FRÜHESTENS in der nächsten Runde hingerichtet werden. Verurteilung UND Verhaften sind für den Kanzler gefahrlos, weil beide KEINE Anfrage benötigen - dafür ist man schließlich Kanzler! Die Verhaftung erfolgt automatisch, wenn das Opfer die Bedingung erfüllt (schlechtes Ansehen), das Urteil wird laut 9.5a per Würfelwurf (wie auf Karte "Gerechtigkeit") gefällt. "Ohne AUFSEHEN" paßt zwar auch hervorragend, aber auf der Karte steht "Ohne ANSEHEN"... ;-)
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3.Zählt die Karte "Das Wort des Kardinals" eine Extraaktion? Man macht also eine Anfrage (Aktion 1), ist das Auspielen dieser Verstärkungskarte entsprechend Aktion 2 oder ist sie Bestandteil von Aktion 1?
-> Richtig, das Wort des Kardinals ist eine Extraaktion, die eine Anfrage unterstützt und zählt daher NICHT als Aktion 2.
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4. Man kann ja eine Anfrage stellen, die auf den einzelnen Karten definiert sind. Die Karte "Im Namen des Königs" ist also nur eine Art Zusatzkarte, die eine Anfrage erleichtert? Wenn das so ist: Entspricht das Auspielen der 2 Karten eine Aktion oder zwei?
-> Nein, "Im Namen des Königs" ist keine Zusatzkarte, denn sie verleiht JEDEM Spieler die Möglichkeit, einen Konkurrenten ins Gefängnis werfen zu lassen - das vermag sonst nur der KANZLER! Allerdings muß der Spieler eine normale Anfrage an den König richten (d.h. gegen sein Ansehen würfeln) und Erfolg haben, damit diese Karte wirksam wird.
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5. Wenn man sich mit einem Mitspieler verheiratet, bekommt man auch die Hälfte seiner Einkünfte. Wenn dieser seine Einkünfte in dieser Runde schon erhalten hat, geht man die erste Runde leer aus?
In der Runde danach bekommt man wenn man dran ist die Hälfte der Punkte seines Gatten. Bekommt dieser seine Hälfte erst, wenn er dran ist oder dann wenn die erste Hälfte vergeben wird? Ansonsten könnte es ja passieren, dass einer eine Hälfte bekommt und die andere Hälfte nicht ausgezahlt wird, weil man z.B. das Amt nicht mehr inne hat, wenn man dran ist? Hat ja aber auch was
-> Punkte(?) werden nicht geteilt - ich nehme an, du meinst alle Einkünfte einer Figur? Wie im richtigen Leben: Wer zu spät kommt, ... Auf Deutsch: Hat der mehr oder weniger freiwillige Ehepartner in dieser Runde seine Einkünfte schon erhalten, bekommt man dessen Hälfte erst ab der nächsten Runde dazu. Und zwar jeder erst als letzte Aktion seines Zuges (Also Pech, wenn der gute Gatte zwischendurch unerwartet verstirbt oder sein Amt verliert...)

Ich hoffe, jetzt hakt's nicht mehr beim Spielen.
Verspielte Grüße,
Gottfried


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