Beitragvon Bernd Geiges » 25. September 2004, 13:29
Matthias Staber schrieb:
>
> Noch ne Frage:
>
> Ich verstehe folgende Sätze nicht (Seite 8):
>
> "Wenn die Art der Gesetzeskarte, die ein Spieler hält, den
> anderen Spielern gegenüber offengelegt wird, muss diese
> Gesetzeskarte sofort ausgespielt werden. Sie kann nicht für
> einen Gebrauch im späteren Spiel zurückggezogen werden."
>
> Matthias
Willkommen im Club. Diesen unglücklich formulierten Satz versteht auf Anhieb so gut wie keiner (jedenfalls in meinem Freundeskreis).
Aber es bedeutet m.E. einfach nur, dass man einerseits jede Gestzeskarte natürlich nur einmal spielen darf und fertig (also nicht wieder auf die Hand nehmen und noch x-mal wieder einsetzen...).Und andererseits, dass man eine Gesetzeskarte natürlich auch nicht testhalber einsetzen darf: also ausspielen , kucken was passiert und dann überlegen, ob man die ganze Aktion wieder abbläst, weil man glaubt mit dieser Gestzeskarte später im Spiel vielleicht einen grösseren Effekt erzielen zu können...
Und weil das alles aber ja sowieso jedem klar ist, stolpert halt jeder erstmal über diesen seltsamen Satz...
Gruss, Bernd