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Was zum Lachen (Ebay)

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Klaus Zündorf
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Beiträge: 193

Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Klaus Zündorf » 18. Oktober 2004, 17:21

Ja, ja - verrückte Ebay-Bieter waren hier schon häufiger ein Thema. Aber hier musste ich gerade doch lachen:

-> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?viewItem&category=22152&item=5928016204

10,50 plus Versand (in die Niederlande)! Kopfschüttel
Für 5,30 plus Versand hätte er die komplette Spielbox bekommen (aber vielleicht nicht lesen können)

Klaus

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Sarah Kestering

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Sarah Kestering » 18. Oktober 2004, 17:42

Vielleicht zum Lachen - aber das war doch absehbar.
Ich habe bei ebay schon ein Katharer gesehen - fuer das mit den Worten - Raritaet wie der Fluss, vergriffen und so geworben wird.
Ich mag Ebay nicht - mir laufen da zu viele unsympatische Menschen rum.
Ich finde es okay wenn jemand sein Katharer verkauft - weil er es nicht mag oder so - aber dann so dick aufzutragen- ich weiss nicht. Nicht sachlich verkaufen, sondern - ach ich weiss auch nicht - irgendwie schmierig.
Ich warte noch sehnsuechtig auf meine neue Spielbox, werde es aber ueberleben noch ein paar Tage zu warten.Bin schon sehr gespannt.
Viele Gruesse Sarah

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TRH
Kennerspieler
Beiträge: 647

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon TRH » 18. Oktober 2004, 19:03

Moin!

Schade, da habe ich neugierig wie ich bin meine Erweiterung gleich aufgemacht. Sonst hätte ich jetzt bei ebay das große Geld machen können.... :roll:
Wundert mich allerdings schon, dass einige ihre Spielbox so spät bekommen, meine war schon letzte Woche Donnerstag in der Post :-)
Zu ebay: Es ist schon richtig, dass sich da einige zwielichtige Verkäufer rumtreiben, aber man kann auch sehr nette, hilfsbereite Verkäufer finden, so dass ich da kein endgültiges Urteil sprechen will,

Gruß und viel Spaß beim Spiel mit der neuen "Rarität",
Tom

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Manfred

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Manfred » 18. Oktober 2004, 19:12

Wieso lachen? Er/sie wohnt in den Niederlanden? Gibt es dort die Spielbox zu kaufen? Gibt es die hier überall zu kaufen? Mal angenommen ich habe kein Abo, möchte die Erweiterung aber unbedingt haben, was tun? Vielleicht kennt er /sie die Spielbox überhaupt nicht!!!
Das ebay-Angebot ist doch sachlich richtig! Daran gibt es nichts auszusetzen!

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Günter Cornett

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Günter Cornett » 18. Oktober 2004, 19:27

Manfred schrieb:
>
> Wieso lachen? Er/sie wohnt in den Niederlanden? Gibt es dort
> die Spielbox zu kaufen? Gibt es die hier überall zu kaufen?
> Mal angenommen ich habe kein Abo, möchte die Erweiterung aber
> unbedingt haben, was tun? Vielleicht kennt er /sie die
> Spielbox überhaupt nicht!!!

Bei Lesen des Angebots nach 'spielbox' googeln. So gesehen ist der Ersteigerer selbst schuld, wenn er zuviel bezahlt. Schön ist das nicht. Aber das ist eben Ebay.

> Das ebay-Angebot ist doch sachlich richtig! Daran gibt es
> nichts auszusetzen!

Eine kopierte Seite aus einer im Handel erhältlichen Zeitschrift zu versteigern, ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Um korrekt zu handeln, hätte der Verkäufer IMHO die Originalseite herausreissen und anstelle einer Kopie mitschicken müssen. Juristisch dürfte die Spielbox jetzt wohl u.a. das Recht auf Erhalt des damit erzielten Gewinns haben.

Gruß, Günter

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Ernst-Jürgen Ridder

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 18. Oktober 2004, 19:29

Na ja, wie man's nimmt. Das (Mit-)Verkaufen einer Farbkopie der Heftseite ist eben nicht in Ordnung, es sei denn, der Verlag hätte das gestattet.

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VolkiDU

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon VolkiDU » 18. Oktober 2004, 22:14

Günter Cornett schrieb:
>
> Eine kopierte Seite aus einer im Handel erhältlichen
> Zeitschrift zu versteigern, ist ein Verstoß gegen das
> Urheberrecht. Um korrekt zu handeln, hätte der Verkäufer IMHO
> die Originalseite herausreissen und anstelle einer Kopie
> mitschicken müssen. Juristisch dürfte die Spielbox jetzt wohl
> u.a. das Recht auf Erhalt des damit erzielten Gewinns haben.

Jo, Günter. Ebay ist kein rechtsfreier Raum. Die Problematik kenne ich zu genüge aus dem Studium. Kopien nur für den Eigengebrauch, und nicht in finanzieller Gewinnerzielungsabsicht. Rein rechtlich gesehen. Ergo: Ein Fall für die Rechtsabteilung.

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Günter Cornett

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Günter Cornett » 19. Oktober 2004, 01:12

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> >
> > Eine kopierte Seite aus einer im Handel erhältlichen
> > Zeitschrift zu versteigern, ist ein Verstoß gegen das
> > Urheberrecht. Um korrekt zu handeln, hätte der Verkäufer IMHO
> > die Originalseite herausreissen und anstelle einer Kopie
> > mitschicken müssen. Juristisch dürfte die Spielbox jetzt wohl
> > u.a. das Recht auf Erhalt des damit erzielten Gewinns haben.
>
> Jo, Günter. Ebay ist kein rechtsfreier Raum. Die Problematik
> kenne ich zu genüge aus dem Studium. Kopien nur für den
> Eigengebrauch, und nicht in finanzieller
> Gewinnerzielungsabsicht. Rein rechtlich gesehen. Ergo: Ein
> Fall für die Rechtsabteilung.

Das war jetzt von mir aber nicht als Aufforderung zu verstehen sondern nur als Widerspruch zu Manfreds Beitrag, dass an dem Ebay-Angebot nichts auszusetzen sei. Natürlich ist das juristisch nicht in Ordnung. Aber ob man deswegen gleich die Rechtsabteilung bemühen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Ob und wie man am besten drauf reagiert, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab, z.B:
- Versehen oder bewusstes Missachtung ?
- übler Geschäftemacher oder armes Würstchen ?
- Werbung für die Spielbox kontra Geschäftsschädigung
- Aufwand kontra Ertrag
- Durchsetzung von Recht kontra Ansehensverlust wegen hartem Vorgehen
- Einzelfall oder häufige Verstöße
- ...

Wenn es mich störte, ich den Rechtsverletzer aber als kleinen Fisch ansähe, würde ich ihm u.U. eine Zahlungsaufforderung mailen, eventuell zugunsten eines guten Zwecks.

Gruß, Günter [Das ist jetzt aber keinesfalls als Aufforderung zu verstehen, meine Urheberrechte zu verletzen - sowas kann auch mal teuer werden ;-) ]

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VolkiDU

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon VolkiDU » 19. Oktober 2004, 01:25

Günter Cornett schrieb:
>
> Das war jetzt von mir aber nicht als Aufforderung zu
> verstehen sondern nur als Widerspruch zu Manfreds Beitrag,
> dass an dem Ebay-Angebot nichts auszusetzen sei. Natürlich
> ist das juristisch nicht in Ordnung. Aber ob man deswegen
> gleich die Rechtsabteilung bemühen muss, steht auf einem
> anderen Blatt.

Ich hab' Dich schon richtig verstanden.

> Ob und wie man am besten drauf reagiert, hängt sicherlich von
> vielen Faktoren ab, z.B:
> - Versehen oder bewusstes Missachtung ?
> - übler Geschäftemacher oder armes Würstchen ?
> - Werbung für die Spielbox kontra Geschäftsschädigung
> - Aufwand kontra Ertrag
> - Durchsetzung von Recht kontra Ansehensverlust wegen hartem
> Vorgehen
> - Einzelfall oder häufige Verstöße
> - ...

oder: Vielleicht ein armes Würstchen, aus dem mal ein dicker Geschäftemacher wird ??? Die Voraussetzung hat er. ;-)

> Wenn es mich störte, ich den Rechtsverletzer aber als kleinen
> Fisch ansähe, würde ich ihm u.U. eine Zahlungsaufforderung
> mailen, eventuell zugunsten eines guten Zwecks.

Oder ein Dauerabo von Spielbox? Oder ein Spielerklärer bei der Messe? :-))

Gruß, Volker (der seinen wohlverdienten Urbaub genießt)

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Günter Cornett

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Günter Cornett » 19. Oktober 2004, 02:29

VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > ...
> > - übler Geschäftemacher oder armes Würstchen ?
> > - ...
>
> oder: Vielleicht ein armes Würstchen, aus dem mal ein dicker
> Geschäftemacher wird ??? Die Voraussetzung hat er. ;-)

die Voraussetzung zum Dicksein?

Ich meine nur: manchmal tut es auch eine freundliche Mail. Manchmal eben auch nicht. Ich habe da schon recht unterschiedliche Reaktionen erlebt, wenn ich für die Nutzung einer Grafik schon kein Geld sondern nur einen Quellenhinweis mit Link haben wollte. Von Entschuldigung bis zu 'Beweis doch mal, dass das deine Grafik ist' (die nicht kopiert sondern direkt von der Bambusseite eingebunden war).

> > Wenn es mich störte, ich den Rechtsverletzer aber als kleinen
> > Fisch ansähe, würde ich ihm u.U. eine Zahlungsaufforderung
> > mailen, eventuell zugunsten eines guten Zwecks.
>
> Oder ein Dauerabo von Spielbox? Oder ein Spielerklärer bei
> der Messe? :-))

Das sind doch gleich zwei gute Zwecke.

> Gruß, Volker (der seinen wohlverdienten Urbaub genießt)

Ein dritter guter Zweck ;-)

Gruß, Günter (der in dieser Woche bambushart arbeiten muss)

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Manfred

Deutsche Überregulierung?

Beitragvon Manfred » 19. Oktober 2004, 14:22

> > Das ebay-Angebot ist doch sachlich richtig! Daran gibt es
> > nichts auszusetzen!
>
> Eine kopierte Seite aus einer im Handel erhältlichen
> Zeitschrift zu versteigern, ist ein Verstoß gegen das
> Urheberrecht. Um korrekt zu handeln, hätte der Verkäufer IMHO
> die Originalseite herausreissen und anstelle einer Kopie
> mitschicken müssen. Juristisch dürfte die Spielbox jetzt wohl
> u.a. das Recht auf Erhalt des damit erzielten Gewinns haben.
>
Von diesen Dingen verstehe ich nichts, zeigt aber wieder die typisch deutsche Überregulierung! Wenn ich die Erweiterung in mein Carcassonne-Spiel legen möchte, muß ich, um die Regel parat zu haben, ein zweites Heft kaufen. Spätestens wenn ich mich irgendwann von dem Spiel trenne!

Mit sachlich richtig meinte ich, dass keine falschen Versprechungen gemacht wurden wie seinerzeit bei "König und Späher".

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Volker L.

Re: Deutsche Überregulierung?

Beitragvon Volker L. » 19. Oktober 2004, 14:56

Manfred schrieb:
>
> > Eine kopierte Seite aus einer [b]im Handel erhältlichen[/b]
> > Zeitschrift zu versteigern, ist ein Verstoß gegen das
> > Urheberrecht. Um korrekt zu handeln, hätte der Verkäufer IMHO
> > die Originalseite herausreissen und anstelle einer Kopie
> > mitschicken müssen. Juristisch dürfte die Spielbox jetzt wohl
> > u.a. das Recht auf Erhalt des damit erzielten Gewinns haben.
> >
> Von diesen Dingen verstehe ich nichts, zeigt aber wieder die
> typisch deutsche Überregulierung! Wenn ich die Erweiterung
> in mein Carcassonne-Spiel legen möchte, muß ich, um die
> Regel parat zu haben, ein zweites Heft kaufen.

Nein, musst Du nicht - Privatkopien zum Eigengebrauch sind zulässig.

> Spätestens
> wenn ich mich irgendwann von dem Spiel trenne!

Wenn dieses "irgendwann" nicht gleich in wenigen Monaten ist,
sollte das auch kein Problem mehr darstellen, da dann diese
Zeitschrift (dies Ausgabe) nicht mehr im Handel erhältlich
ist.

Gruß, Volker (ist sich beim zweiten Punkt nicht 100%ig sicher)

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VolkiDU

Re: Deutsche Überregulierung?

Beitragvon VolkiDU » 19. Oktober 2004, 15:48

Manfred schrieb:
>
> Von diesen Dingen verstehe ich nichts, zeigt aber wieder die
> typisch deutsche Überregulierung!

Wenn es eine "Überregulierung" wäre, dann wäre es aber eine globale "Überregulierung". Das Urheberrecht dient dem Schutz des "geistigen" Eigentum an einer Sache, weltweit. Es ist schon gut so.

> Wenn ich die Erweiterungin mein Carcassonne-Spiel legen möchte, muß ich, > um die Regel parat zu haben, ein zweites Heft kaufen.

Nein, warum? Mach' doch dann eine Kopie (Privatnutzung) von der Seite. Meine Spielbox liegt sowieso in Reichweite meiner Spiele. Da gehört sie auch hin. :-)

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VolkiDU

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon VolkiDU » 19. Oktober 2004, 15:57

Günter Cornett schrieb:
>
> > oder: Vielleicht ein armes Würstchen, aus dem mal ein dicker
> > Geschäftemacher wird ??? Die Voraussetzung hat er. ;-)
>
> die Voraussetzung zum Dicksein?

Nicht unbedingt. Dicker Geschäftsmann ist für mich nicht gleich ein Synonym für Dicksein :D

> Ich meine nur: manchmal tut es auch eine freundliche Mail.
> Manchmal eben auch nicht. Ich habe da schon recht
> unterschiedliche Reaktionen erlebt, wenn ich für die Nutzung
> einer Grafik schon kein Geld sondern nur einen Quellenhinweis
> mit Link haben wollte. Von Entschuldigung bis zu 'Beweis doch
> mal, dass das deine Grafik ist' (die nicht kopiert sondern
> direkt von der Bambusseite eingebunden war).

Ja, es gibt solche und solche.

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Alterius Gawain

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Alterius Gawain » 19. Oktober 2004, 20:22

VolkiDU schrieb:
> Jo, Günter. Ebay ist kein rechtsfreier Raum. Die Problematik
> kenne ich zu genüge aus dem Studium. Kopien nur für den
> Eigengebrauch, und nicht in finanzieller
> Gewinnerzielungsabsicht. Rein rechtlich gesehen. Ergo: Ein
> Fall für die Rechtsabteilung.

Ich bin zwar kein Jurist, hab aber genuegend in der Familie und daher ein wenig mit der Materie vertraut. Interessehalber:

VERKAUFt wird ausschliesslich auf die Erweiterung (Zitat: "Sie steigern hier auf Carcassonne - Die Katharer"). Die Kopie der Anleitung wird KOSTENFREI "beigelegt" (Zitat: "...und DAZU eine Farbkopie der Magazinseite").

Frage: Wirklich ein Fall fuer die Rechtsabteilung?

*gruebelnd*

Gawain

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VolkiDU

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon VolkiDU » 20. Oktober 2004, 01:05

Hallo Gawain,

laß es Dir mal erklären. Ich fass' mal meine Überlegungen kurz zusammen.

Zuerst:

Gehören Spiel und Anleitung zueinander, oder wird die Anleitung nur "kostenfrei beigelegt"?

Zitat: "Sie erhalten hier die Originalkarten noch in Folie verpackt und dazu eine Farbkopie der Magazinseite, auf der der Hintergrund dieser Erweiterung und die komplette Spielregel notiert steht."

Der Käufer kann nur mit den Originalkarten oder nur mit der Farbkopie der Magazinseite nichts anfangen, somit besteht eine Zugehörigkeit. Außerdem ist die Zusammengehörigkeit von Karten und Anleitung durch das Ankleben der Originalkarten auf der Spielboxseite deutlich erkennbar gemacht. Das war auch die Absicht des Verlages.

Nur der Käufer bekommt die Farbkopie. Das Zeigen eines Interesses reicht nicht aus, um an eine kostenfreie Farbkopie der Magazinseite zu kommen. Somit gehören wirtschaftlich Originalkarten und die Farbkopie der Magazinseite im Versteigerungsverfahren zueinander. Das ist auch so vom Anbieter erwünscht. Der Anbieter bestreitet es auch nicht (siehe Zitat!).

Ergo: Nur ein "kostenfrei beilegen" liegt nicht vor. Somit ist der erzielte wirtschaftliche Vorteil den Originalkarten und der Farbkopie zuzuordnen.

Hinreichend ist auch, dass es sich nicht um ein Eigengebrauch handelt. Siehe Zitat: "Ich weise darauf hin, dass es sich hier um einen Privatverkauf handelt ..."

Und nun zu Deiner Frage: "Wirklich ein Fall fuer die Rechtsabteilung?

So der Verlag will, ja! Aber vielleicht hat der Anbieter schon vorher sein OK von den Spielbox-Verantwortlichen eingeholt, und mein Geschreibsel war umsonst.

Noch Fragen???

Volker

PS. Günter hat richtig geschrieben, wie man es macht. Die entsprechende Seite aus der Spielbox rausreißen, anstatt eine Kopie zu verschicken.

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Nicolai

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Nicolai » 21. Oktober 2004, 20:34

Klaus Zündorf schrieb:
>
> Ja, ja - verrückte Ebay-Bieter waren hier schon häufiger ein
> Thema. Aber hier musste ich gerade doch lachen:
>
> ->
> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?viewItem&category=22152&item=5928016204
>
> 10,50 plus Versand (in die Niederlande)! Kopfschüttel
> Für 5,30 plus Versand hätte er die komplette Spielbox
> bekommen (aber vielleicht nicht lesen können)
>
> Klaus

Und das ganze scheint kein Einzelfall zu sein, denn es beteiligen sich auch Händler daran:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dllViewItem&category=22165&item=5928347209&rd=1

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VolkiDU

The page cannot be found (o.T.)

Beitragvon VolkiDU » 21. Oktober 2004, 21:10

.

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Nicolai

Re: Was zum Lachen (Ebay)

Beitragvon Nicolai » 21. Oktober 2004, 21:26

Jo, stimmt! Ich weiß ich auch nicht, wie der falsche Link zustande gekommen ist. Irgendwie was abgeschnitten und ein Fragezeichen fehlt.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5928347209

Aber um dem ganzen zu begegnen hat ja jetzt auch der Verlag die Spielbox für 5,30 direkt bei ebay angeboten!

Es ist schon echt schlimm welchen Einfluss google und ebay im Internet haben :-(


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