Beitragvon Michael Weber » 18. Juli 2006, 22:09
Bernd schrieb:
> wow, ein starkes stück - das ist doch kein zufall, oder?
Ich glaueb, das ist wohl kalkuliert. Oder er ist so unkundig, dass er sich in der Szene nicht auskennt, was ja theoretisch möglich ist.
> kann man eigentlich herausfinden, wer der betreiber einer
> solchem homepage ist?
Ja, habe ich ja ... ;-)
> ich frage mich, welchen sinn er verfolgt deine emailadresse
> zu nutzen.
Ich denke, das war ein dummes Versehen. Ich hab mich nur gewundert, warum immer wieder Bestellanfragen reinkamen ...
> ich hoffe auch, dass ihm dieser eintrag nicht als werbung
> nutzt.
Zwangsläufig, aber mir ist wichtiger, dass alle wissen, dass er nicht in Verbindung mit unserem Online-Magazin steht.
> hat den ein betreiber eine möglichkeit dagegen zu klagen?
> oder haben das nur die großen tiere? hättest du dich schützen
> können (z.b. alle webadressen mit deinem adresse schützrn
> lassen?)
Grundsätzlich gilt (Quelle domain-recht.de:
"keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.
Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist."
Ich sehe in diesem Segment die Verwechslungsgefahr und darüber hinaus noch die negative Beeinträchtiugung unseres Stellenwertes als unabhängige Berichterstatter. Alles weitere ist in der Mache.
Ich möchte noch mal betonen, dass ich zwar deutlich, aber fair geschrieben habe. Mal sehen, wie er reagiert.
Michael