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defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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cristinus

defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon cristinus » 15. Oktober 2006, 12:00

Hallo liebes Forum,

habe vor einigen Tagen die Insel von Ravensburger geschenkt bekommen und gestern war es soweit das Spiel kam das erste Mal auf den Tisch.

Doch mit schrecken mussten wir feststellen als wir alle Bauteile gelöst hatten und mit dem Einführungsspiel begonnen hatten, das wohl einige der Kontakte auf dem Spielplan defekt sind. Der Tempel und das Strandfeld im Nordosten sowie die 5 Felder im Wasser (Erkunden etc.)

Jetzt meine Frage an Euch: Kann mir irgendjemand eine Quelle nennen wo ich einen neuen Spielplan herbekomme oder kann ich dieses Problem selber lösen, wobei ich zweiteres nicht glaube weil die Kontakte ja ins Spiel eingebaut sind.

Wäre echt cool antworten zu erhalten

Bis dahin
Christian Scherrer

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Lutz

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Lutz » 15. Oktober 2006, 12:08

Christian schrieb:

> Jetzt meine Frage an Euch: Kann mir irgendjemand eine Quelle
> nennen wo ich einen neuen Spielplan herbekomme oder kann ich
> dieses Problem selber lösen, wobei ich zweiteres nicht glaube
> weil die Kontakte ja ins Spiel eingebaut sind.
>
> Wäre echt cool antworten zu erhalten

Lieber Christian,

ich habe sogar zwei Quellen für Dein Problem:

1. Der Händler, bei dem Du das (defekte) Spiel erworben hast.
2. Ravensburger

Bist Du auf diesen Gedanken tatsächlich nicht selbst gekommen ???

Lutz

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Marion

Guck mal da....

Beitragvon Marion » 15. Oktober 2006, 12:51

http://www.ravensburger.de/portal/index,1451245-1451250-1451251.html

Vielleicht hilft Dir das weiter, schneller und einfacher wäre wohl beim Händler das spiel umtauschen.

Viele Grüße
MArion

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cristinus

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon cristinus » 15. Oktober 2006, 13:05

Nein tut mir leid,

Thema zum Händler zurückbringen: Wie ich erwähnt habe ist das Spiel ein Geschenk gewesen und ich habe keinen Kassenzettel dafür leider der Kollege auch nicht und somit hat sich das schon erledigt.

Zweitens Ravensburger selber: meine Frage war eben nur wo ich mich da hin wenden kann,da ich noch niemal Probleme mit Spielen gehabt habe und auf dem Sektor also unerfahren bin !!!!

Hat jetzt noch jemand Erfahrung mit Reklamationen bei Ravensburger (Bearbeitung, Zeitraum und Abwicklung)??

Wäre nett
Chris

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VolkiDU

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon VolkiDU » 15. Oktober 2006, 14:07

Christian schrieb:
> Thema zum Händler zurückbringen: Wie ich erwähnt habe ist das
> Spiel ein Geschenk gewesen und ich habe keinen Kassenzettel
> dafür leider der Kollege auch nicht und somit hat sich das
> schon erledigt.

Ja, und der Kassenzettel ist Pflicht.

> Zweitens Ravensburger selber: meine Frage war eben nur wo ich
> mich da hin wenden kann,da ich noch niemal Probleme mit
> Spielen gehabt habe und auf dem Sektor also unerfahren bin !!!!

Wie schon Marion geschrieben und gelinkt hat, das Serviceformular aufrufen und Deine Situation schildern, wie Du es hier konkret gemacht hast.

Dann abwarten.

Kommt innerhalb von einer Woche keine Antwort, Reaktion oder Ersatz, dann würde ich dort persönlich anrufen.

Der Link zum Anrufen ist hier: (kein zweites Mal es über das Serviceformular versuchen!)

http://www.ravensburger.de/portal/Impressum.html

Situation schildern wie gehabt. Beim Anrufen hast Du immer den großen Vorteil, einen Sprechpartner mit Namen zu haben, dann kannst Du Dich immer wieder auf Frau/Mann von Ravensburger beziehen.

> Hat jetzt noch jemand Erfahrung mit Reklamationen bei
> Ravensburger (Bearbeitung, Zeitraum und Abwicklung)??

Bisher habe ich noch keinen Grund für eine Reklamation gefunden. Ich denke, dass ich in der Vergangenheit die Meinungen bei den Erfahrungen auseinander gehen, das ist aber bei allen Produkten und Dienstleistungen europaweit der Fall.

Viel Erfolg bei der Reklamtion wünscht

Volker :-)

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Christiane F.

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Christiane F. » 15. Oktober 2006, 17:13

Hi Christian,

dass Du (und der Kollege, der Dir das Spiel geschenkt hat) keinen Kassenzettel hast, ist narürlich blöd.
Aber je nachdem, wo er das Spiel gekauft hat, kann es ja sein, dass die Leute sich an ihn erinnern (also bei den Händlern hier wär das sicher der Fall, wenn ich ohne Kassenzettel mit ner Reklamation käme). Wie sie dann damit umgehn, ist natürlich ne Frage der Kulanz - verpflichtet sind sie ohne Kassenzettel zu nichts.
Ansonsten bleibt eben nur die Möglichkeit, Dich direkt an Ravensburger zu wenden, den Link hat Dir ja Marion gegeben. Soweit ich hier bisher gelesen habe, sind die kulant und hilfsbereit. Kalkuliere aber bitte ein, dass der jetzige Zeitpunkt ungünstig ist - vermutlich sind die alle die ganze Woche in Essen, und Mails bleiben erstmal liegen, Anrufe unbeantwortet.
Also schicke eine Mail und warte bis nach der Messe, bevor Du telefonisch nachhakst - derzeit sind die wohl alle recht gestresst und haben anderes im Kopf als Deine Reklamation.

Viel Erfolg wünscht Dir

Christiane

(die vielleicht mal ihr immer noch original verpacktes 'Insel' ausprobieren sollte).

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Gerhard
Brettspieler
Beiträge: 89

Kassenzettel is KEINE Pflicht!!!

Beitragvon Gerhard » 15. Oktober 2006, 18:10

Hallo,

um mal mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Kassenzettel erleichtern den Nachweis, dass ein Artikel bei einem bestimmten Händler gekauft wurde, sie sind aber KEINE VORAUSSETZUNG für einen Umtausch. Ein Händler, der das verlangt verstößt gegen geltendesd Recht! Es kann schließlich vom Verbrauchen nicht verlangt werden, dass er zig Bons archiviert, zumal die Dinger uas dem Termodrucker sowieso nach kurzer Zeit wieder unleserlich sind!
Es reicht völlig, beispielsweise einen Zeugen zu haben, oder das Preisschild des betreffenden Händlers auf der Ware oder jeder andere denkbare Nachweis, dass die Ware vom Händler stammt. Ein guter Händler wird auf seine Kundschaft ohnehin Wert legen und den Umtausch ohne große Nachfragen durchführen - ist ja ein Sachmangel und kein Kulanzfall.
Weitere Einzelheiten kann jeder, der mir nicht gleubt gerne im letzten oder vorletzten Testheft nachlesen und zwar in dem dort enthaltenen Artikel zu Verbraucherrechten.

Viele Grüße

Gerhard

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VolkiDU

Re: Kassenzettel is KEINE Pflicht!!!

Beitragvon VolkiDU » 15. Oktober 2006, 19:20

Gerhard schrieb:
> um mal mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen:
> Kassenzettel erleichtern den Nachweis, dass ein Artikel bei
> einem bestimmten Händler gekauft wurde, sie sind aber KEINE
> VORAUSSETZUNG für einen Umtausch. Ein Händler, der das
> verlangt verstößt gegen geltendesd Recht!
> Es reicht völlig, beispielsweise einen Zeugen zu haben, oder
> das Preisschild des betreffenden Händlers auf der Ware oder
> jeder andere denkbare Nachweis, dass die Ware vom Händler
> stammt.

Allgemeine Regel:
Die Vorlage des Kassenbons kann vom Verkäufer nicht zwingend verlangt werden.

Was ersetzt den Kassenbon? (Im Notfall: 2 Ausnahmen)

1. Zeugen, die den Kauf bestätigen (Halte ich persönlich für sehr schwammig, denn wenn die Verkäufer das gleiche von sich sagen? Recht und Praxis sind da zwei Paar Schuhe)

2. Wurde der Kauf per Karte bezahlt, reicht auch der Kontoauszug als Kaufbeleg.

Aber:
Von einem Preisschild des betreffenden Händlers steht da aber nix.

Da Christian der Beschenkte ist, und der Kollege keinen Bon hat, halte ich den Weg über Ravensburger für vorteilhaft. Die Frage ist aber: Hat der Kollege mit Karte bezahlt?

Volker
(der mal eben ganz schnell nachgelesen hat und sowieso alle wichtigen Belege aufhebt)

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VolkiDU

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon VolkiDU » 15. Oktober 2006, 19:40

Christian schrieb:
> Wäre echt cool antworten zu erhalten

Wäre auch echt coll feedback zu erhalten.

Wenn Dein Schenker mit Karte bezahlt hat, dann mach's über den Händler, ansonsten über Ravensburger.

Volker :-)

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Günter Cornett

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Günter Cornett » 15. Oktober 2006, 22:44

VolkiDU schrieb:
>
> Christian schrieb:
> > Wäre echt cool antworten zu erhalten
>
> Wäre auch echt coll feedback zu erhalten.
>
> Wenn Dein Schenker mit Karte bezahlt hat, dann mach's über
> den Händler, ansonsten über Ravensburger.

Ich würd es immer direkt beim Verlag versuchen.
Ich gehe davon aus, dass es - unabhängig von Rechtslage und Beweispflicht - ausreicht, glaubhaft zu versichern, dass das Spiel von Anfang an einen Mangel hatte.

Gruß, Günter

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Marc Noelkenbockhoff
Kennerspieler
Beiträge: 283

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Marc Noelkenbockhoff » 16. Oktober 2006, 09:30

Nicht, dass Ravensburger eine Agentur zwischengeschaltet hat und eine Gebühr nimmt :-)

Gruß

Marc (der hofft, dass einige wissen, worauf diese unnütze Antwort abzielt)

PS: Konnte es mir aber nicht verkneifen.

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Hartmut

RE: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Hartmut » 16. Oktober 2006, 12:10

> Hat jetzt noch jemand Erfahrung mit Reklamationen bei
> Ravensburger (Bearbeitung, Zeitraum und Abwicklung)??

Ja. ich hatte nämlich das gleiche Problem mit DIE INSEL, als es neu war und habe das übers Service-Formular bei Ravensburger beanstandet. Den Kassenzettel und Kontaktdaten zu meinem Händler hatte ich unaufgefordert mit bereitgestellt - rein rechtlich gesehen ist nämlich erst einmal der Händler in der Pflicht, kann andererseits aber auch nur den Verlag kontakten, und den Schritt habe ich ihm gerne ersparen wollen. Habe nach wenigen Tagen kostenlos Ersatz bekommen. Auch an dieser Stelle einmal mehr ein Lob an den guten Kundenservice von Ravensburger und vielen anderen Spieleverlagen!

Hartmut

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Thomas

Re: Kassenzettel is KEINE Pflicht!!!

Beitragvon Thomas » 16. Oktober 2006, 12:11

VolkiDU schrieb:
> Aber:
> Von einem Preisschild des betreffenden Händlers steht
> da aber nix.

Vorweg: Ich bin kein Jurist, das folgende ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung ganz allgemein zum Thema unabhängig vom konkreten Einzelfall - wer in einem konkreten Fall sichergehen will, frage bitte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens.

Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Daher muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands bestanden. Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer glaubhaft darlegen, dass er den Kaufvertrag abgeschlossen hat (und evtl. dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, aber das ist ein anderes Thema). Wie er das darlegt, darüber gibt es keine erschöpfende Auflistung, sondern das hängt vom Einzelfall ab. Daher is ein "steht da aber nix" für mich kein besonders schlagkräftiges Argument.

Hierbei hilft es natürlich, einen Beleg wie z.B. eine Rechnung (Kassenbon), eine Quittung oder einen Lieferschein vorzulegen. Aber kann man den Kaufvertrag im Einzelfall auch anders nachweisen, wie zum Beispiel durch einen Zeugen, der beim Kauf dabei war. (Ich habe sogar mal reklamiert und als Beweis nur vorgebracht, dass das Produkt nur bei diesem Händler erhältlich und noch keine zwei Jahre auf dem Markt war). Ob die vorgebrachten Gründe als Beweis für den Kaufvertrag ausreichen, wird man im Einzelfall von der Gesamtsituation abhängig entscheiden müssen (Wenn der Händler es weder einsieht und noch kulant ist, kann man seinen Beweis - wenn man mag - immer noch vor Gericht vorbringen, auf dass ein Richter den vorgebrachten Beweis im Einzelfall würdigt).

Das Beispiel mit einem aufgeklebten Preisschild ist problematisch, da es für sich alleine wahrscheinlich nur nachweist, dass die Ware von dem entsprechenden Händler stammt und irgendwann zu einem bestimmten Preis angeboten wurde. Es beweisst aber nicht zwangsläufig, wann der Kauf getätigt wurde und ob auch der aufgedruckte Preis Bestandteil des Kaufvertrags wurde (Stichwort Rabatt). Es kommt halt auf den Einzelfall und die weiteren Umstände an, ob ein Preisschild ausreicht.

Die andere Frage ist allerdings, ob der Verkäufer die Beweise von sich aus anerkennt. Ist dies nicht der Fall, bleibt einem der Rechtsweg sicher offen. Nur, ob man das bei einem geringen Kaufpreis eines Brettspiels wirklich auf sich nehmen will? Sogesehen wäre die Einsicht des Verkäufers hilfreich, dass der Kassenbon nicht die einzige Möglichkeit ist, den Kaufvertrag nachzuweisen.

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Thomas O.

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Thomas O. » 16. Oktober 2006, 12:56

Marc Noelkenbockhoff schrieb:
>
> Nicht, dass Ravensburger eine Agentur zwischengeschaltet hat
> und eine Gebühr nimmt :-)

:lol: :lol:

*Teefastausspuck*

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Christiane F.

Re: Kassenzettel is KEINE Pflicht!!!

Beitragvon Christiane F. » 16. Oktober 2006, 15:17

Thomas schrieb:

> Das Beispiel mit einem aufgeklebten Preisschild ist
> problematisch, da es für sich alleine wahrscheinlich nur
> nachweist, dass die Ware von dem entsprechenden Händler
> stammt und irgendwann zu einem bestimmten Preis angeboten
> wurde. Es beweisst aber nicht zwangsläufig, wann der Kauf
> getätigt wurde und ob auch der aufgedruckte Preis Bestandteil
> des Kaufvertrags wurde (Stichwort Rabatt). Es kommt halt auf
> den Einzelfall und die weiteren Umstände an, ob ein
> Preisschild ausreicht.
>
Wobei ich da noch einen problematischen Punkt sehe:
Das aufgeklebte Preisschild zeigt ja lediglich, dass die Ware von dem entsprechenenden Händler stammt. Ob dieser Preis (oder überhaupt irgendein Preis) gezahlt wurde, darüber gibt dieses Preisschild nicht die geringste Auskunft.
Wenn ich dreist genug dazu bin, klaue ich als ein Spiel, stelle fest, dass irgendwas damit nicht in Ordnung ist, und gehe dann in den Laden und reklamiere mit der Begründung, dass das Spiel ja eindeutig aus diesem Laden stammt, aber ich hab leider keinen Kassenzettel mehr.
Gut, ich gebe zu, reichlich hypothetisch, aber aus Sicht des Verkäufers eine nicht von der Hand zu weisende Annahme - wobei sowas leicht nachweisbar ist, wenn es innerhalb einer kurzen Zeitspanne passiert ist, aber weise es mal ein halbes Jahr später nach.

Im Falle von Spielen, zumindest von groesseren Verlagen, ist das Thema im Grunde nicht wirklich problematisch, da die Verlage in der Regel einen guten Kundenservice haben. Bei anderen Sachen, bei denen der Käufer sich eben nicht direkt an Verlag/Hersteller wenden kann, sondern nur an den Händler, kommt es wohl wirklich darauf an, wie die Händler damit umgehn - in der Regel kann sich jeder Verkäufer ausrechnen, dass ein Kunde nicht wegen 'Bagatell'-Beträgen die Gerichte beschäftigen wird, andererseits ist es aber auch gut fürs Image, wenn solche Dinge problemlos abgewickelt werden.

Grüsse vom nebligen Bodensee,

Christiane

(die gleich loszieht, um etwas umzutauschen - allerdings mit Kassenzettel).

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Volker L.

Re: defekter Spielplan von Ravensburger !!!

Beitragvon Volker L. » 16. Oktober 2006, 15:34

Thomas O. schrieb:
>
> Marc Noelkenbockhoff schrieb:
> >
> > Nicht, dass Ravensburger eine Agentur zwischengeschaltet hat
> > und eine Gebühr nimmt :-)
>
> :lol: :lol:
>
> *Teefastausspuck*

:lol:

Gruß, Volker (der froh ist, im Gegensatz zu Thomas beim Lesen ess-,
oder trinkbares gar nicht erst im Mund gehabt zu haben :-) )

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Gerhard
Brettspieler
Beiträge: 89

Re: Kassenzettel is KEINE Pflicht!!!

Beitragvon Gerhard » 17. Oktober 2006, 21:33

Hallo,

das mit dem Kassenzettel war als BEISPIEL gemeint, im Gesetz steht was Thomas schon gesagt hat, man muss den Kauf irgendwie glaubhaft machen und ich bleibe dabei: Ein guter seriöser Händler glaubt ehrlichen Kunden auch weil er sie ja behalten will.

Viele Grüße

Gerhard


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