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Meine Bilder aus Essen

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Andreas Resch

Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 10:58

Hallo ... das Bearbeiten und Sortieren meiner Bilder hat länger gedauert als ich dachte. Dennoch habe ich es geschafft und sie auf meine Webseite hochgeladen.

Wenn ihr Lust habt, seht sie euch an - es sind über 300.

Ich hoffe ihr habt Spaß damit ...

http://www.boardgames.at/misc/ploggerb2

Liebe Grüße ... Andreas.

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Helmut Lehr

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Helmut Lehr » 25. Oktober 2006, 11:07

Won welchem Verlag stammt "Abagio"?

SG
Helmut

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Andreas Resch

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 11:11

Hallo ...

... von Sunriver Games.

Liebe Grüße ... Andreas.

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Frank Tagmann

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Frank Tagmann » 25. Oktober 2006, 11:20

Hallo Andreas!

Dankeschön für die Eindrücke! So darf man sich als "Nichtesse(ne)r" fast wie Dabeigewesen fühlen. :smile:

Canonale Grüße,

Frank (dem es zur EOS nicht reichte, aber auch mit IS zufrieden ist)

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Andreas Keirat

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Keirat » 25. Oktober 2006, 12:01

Helmut Lehr schrieb:
>
> Won welchem Verlag stammt "Abagio"?
>
> SG
> Helmut

Eigentlich von New Classic Games aus Amerika, aber Sunriver Games hatte einige Exemplare am Stand dabei, da sie neuerdings deren Vertriebspartner sind.

Bei Sunriver Games gab es auch WAYFINDER von Allumbra zu sehen, welches sich ein wenig an das afrikanische "Bohnenspiel" (Mancala) anlehnt. Das Spiel wurde allerdings auch nur in einer Kleinstauflage von 30 Exemplaren mitgebracht, da es eine unförmige Verpackung (Rollenform) hat und sich daher im Flieger nur schlecht transportieren ließ (laut Infos einer der Sunriver Jungs).

Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

(der das Wayfinder zum Glück beim Stöbern entdeckt hatte und wegen der Kunststoff-Edelsteine mitnehmen wollte... Ich liebe alles, was glitzert... wie eine Elster... oder war das ein Rabe? )

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Andreas Resch

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 12:03

Danke für die Korrektur Andreas ...

Grüße ... Andreas.

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Gregor Breckle
Kennerspieler
Beiträge: 648

Hinweis für Fotographen

Beitragvon Gregor Breckle » 25. Oktober 2006, 12:46

Hallo,

gleich vorweg - ich will jetzt nicht stänkern oder irgendjemand an der Karren fahren, aber das Veröffentlichen von Bildern im Internet ist eine rechtlich sehr problematische Zone (zumindest wird uns das von offizieller Seite an der Schule immer so gesagt). Sobald Personen auf Bildern klar erkennbar sind, muss eigentlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Person oder des Erziehungsberechtigten vorliegen.
Wir dürfen z.B. keine Klassenfotos oder Schullandheimbilder ohne dieses Einverständnis ins Netz stellen, weil dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrechte ist.
Es gibt da zwar die üblichen juristischen Gummizüge, (Beispiel: Ein Besuch mit Schülern im Mercedes-Museum in Stuttgart. Wenn die Schüler hinter dem Mercedes stehen ist der Mercedes das Hauptmotiv und es ist in Ordnung, stehen sie allerdings davor, ist es ein Problem ... ) aber von irgendwas müssen ja die Horden Rechtsanwälte ja auch leben.
Sollte man diese nicht haben, bleibt nur das Abschneiden oder Unkenntlichmachen der Personen. Nicht betroffen sind übrigens Prominente (also in diesem Bereich vermutlich bspw. auch Klaus Teuber und WeePee), die auf diesen Teil der Persönlichkeitsrechte verzichten müssen und Personen, die so nicht zu eindeutig zu erkennen sind (die ganzen Trolle, Elfen, bierbäuchigen Schwertschwinger, ABC-Soldaten, Lara Crofts und sonstige illustre Typen aus Halle 6)
Um das nochmal deutlich zu machen. Ich schaue mir auch total gerne Bilder von der Messe oder anderen Spiele-Ereignissen an und hätte auch kein Problem damit, mich auf einem erkennbar wiederzufinden. Es hat auch nicht mit Andreas als Fotograpg und Eröffner dieses Threads zu tun. Ich wollte nur mal exemplarisch an diesem Thread auf die Problematik hinweisen, da ja bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Falls ein Jurist anderer Meinung ist, würde ich mich auch freuen und man möge mir dies dann mitteilen.

Gregor (hofft, jetzt keine schlafenden Hunde geweckt zu haben ...)

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Andreas Keirat

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Keirat » 25. Oktober 2006, 12:50

Andreas Resch schrieb:
>
> Hallo ... das Bearbeiten und Sortieren meiner Bilder hat
> länger gedauert als ich dachte. Dennoch habe ich es geschafft
> und sie auf meine Webseite hochgeladen.
>
> Wenn ihr Lust habt, seht sie euch an - es sind über 300.
>
> Ich hoffe ihr habt Spaß damit ...
>
> http://www.boardgames.at/misc/ploggerb2
>
> Liebe Grüße ... Andreas.

Schöne Bilder. Ich mach mich dann mal dran, sie mit einigen Kommentaren zu füllen (wie früher bei der Spielbar). Habt aber ein wenig Geduld, das System fragt bei JEDEM Bild nach Namen, eMail und Webseite (grrr.)

Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

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Andreas Resch

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 12:55

Hallo Gregor ...

... Danke für die ausführliche Erläuterung der Sachlage.

Ich weiss sehr wohl von dieser Rechtssituation (wenn auch nicht bis ins letzte Detail). Aber jeden den ich fotografiere zu fragen, ob ich das Bild auch "veröffentlichen" darf, ist mir einfach zuviel des Guten. Wenn ich ein Bild mache, und mir die Leute danach wohlwollend zulächeln, dann nehmen ich das mal als ein "JA" - Justitia hin oder her.
Da ich immer mit Blitz fotografiere und fast ein jeder merkt, dass er von mir abgelichtet wurde denke ich, dass Personen die nicht öffentlich gezeigt werden wollen, das gleich nach der Aufnahme kundtun sollten.

Ich kann nur hoffen, dass ich niemanden bloßstelle indem ich sein Bild irgendwie online stelle. Sollte sich jemand auf den Bilder finden und seine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht geben, bitte ich diesen mich per Email zu kontaktieren. Ich werde das betreffende Bild dann sofort entfernen.

Liebe Grüße ... Andreas.

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Andreas Resch

Re: Meine Bilder aus Essen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 12:57

Hallo Andreas ...

... schön, dass dir die Bilder gefallen. Dieses Skript war leider das erste und einfachste, das ich gefunden habe - das mit den Daten ist natürlich nervig. Aber mein Browser merkt sich die Eingaben zumindest und beim zweiten Mal geht es dann schon schneller.

Liebe Grüße ... Andreas.

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Petra Schmidt

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Petra Schmidt » 25. Oktober 2006, 12:59

So weit ich das weiß, gelten für öffentliche Veranstaltungen, wie es hier der Fall ist, andere Regeln ... vor allem auch dann, wenn nicht nur eine einzige Person auf dem Bild ist.

Fotografische und spielerische Grüße
Petra

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Gregor Breckle
Kennerspieler
Beiträge: 648

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Gregor Breckle » 25. Oktober 2006, 13:11

Hallo Petra,

lange nichts mehr von euch gehört (wir sind ja auch nicht mehr in Bayern).

> So weit ich das weiß, gelten für öffentliche Veranstaltungen,
> wie es hier der Fall ist, andere Regeln ... vor allem auch
> dann, wenn nicht nur eine einzige Person auf dem Bild ist.

Das wäre interessant, aber dann verstehe ich die Regeln für die Schule nicht, da Schule öffentlich ist (zumindest urheberrechtlich). Es gibt da so Feinheiten zwischen Schule und Unterricht (der ist nämlich nichtöffentlich) ...
Vielleicht kennt sich ja jemand richtig gut aus und kann aufklären.
Ansonsten verstehe ich Andreas' Haltung sehr gut und würde sie auch wenn nötig, unterstützen.

Viele Grüße

Gregor



> Fotografische und spielerische Grüße
> Petra

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Volker L.

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Volker L. » 25. Oktober 2006, 13:33

Gregor Breckle schrieb:
>
> Hallo,
>
> gleich vorweg - ich will jetzt nicht stänkern oder
> irgendjemand an der Karren fahren, aber das Veröffentlichen
> von Bildern im Internet ist eine rechtlich sehr
> problematische Zone (zumindest wird uns das von offizieller
> Seite an der Schule immer so gesagt). Sobald Personen auf
> Bildern klar erkennbar sind, muss eigentlich eine
> schriftliche Einverständniserklärung der Person oder des
> Erziehungsberechtigten vorliegen.

Na gut, dann erteile ich hiermit mal meine Erlaubnis zur Veröffentlichung
von Foto 116 (meine Mitspieler scheinst Du nach der Bildunterschrift
ja entweder schon gefragt zu haben oder/und persönlich zu kennen) :-)

Gruß, Volker

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Andreas Resch

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 13:38

Danke Volker ... ich nehme an, du bist der Herr hinten links ... die unterschriebenen Zusagen der anderen Personen kann ich gerade nicht finden ... :)

Aber Brian Yu und Anhang gelten unter Spielerkreisen schon eher als Prominente. Also brauche ich bloß die noch Zustimmung des Herren vorne links. Ich werde mich dahinterklemmen und versuchen seine Zustimmung einzuholen.

Liebe Grüße ... Andreas.

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Volker L.

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Volker L. » 25. Oktober 2006, 13:46

Andreas Resch schrieb:
>
> Danke Volker ... ich nehme an, du bist der Herr hinten links

stimmt :-)

> Aber Brian Yu und Anhang gelten unter Spielerkreisen schon
> eher als Prominente. Also brauche ich bloß die noch
> Zustimmung des Herren vorne links. Ich werde mich
> dahinterklemmen und versuchen seine Zustimmung einzuholen.

Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich hatte den Eindruck, die
anderen 3 würden sich kennen (vielleicht hilft dieser Hinweis
bei der Identifizierung).

Gruß, Volker (der Brian Yu weder dem Gesicht, noch dem Namen nach kannte)

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Thomas

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Thomas » 25. Oktober 2006, 13:57

Grundsätzlich gilt: Das Recht am eigenen Bild hat hauptsächlich was mit dem Persönlichkeitsrecht und nicht mit dem Urheberrecht zu tun (Urheber des Fotos ist ja auch meist nicht die abgebildete Person, es sei den sie nutzen einen Selbstauslöser). Es bedarf der Einwilligung der abgebildeten Personen, um ein Foto zu "verbreiten".

Ausnahmen regelt §23 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG):

> (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen
> verbreitet und zur Schau gestellt werden:
> 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
> 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk
> neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit
> erscheinen;
> 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen
> Vorgängen, an denen die dargestellten Personen
> teilgenommen haben;
> 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind,
> sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem
> höheren Interesse der Kunst dient.
>
> (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine
> Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
> Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist,
> seiner Angehörigen verletzt wird.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

Durch den Absatz (2) werden die Ausnahmen relativiert, so dass man im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht und z.B. dem Recht an der Berichterstattung über öffentliche Versammlungen/Aufzüge und ähnliche Vorgänge abwägen muss.

Und zur Abschreckung noch §33 KUG:
> (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
> wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis
> verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Allerdings:
> (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wenn ich das richtig verstanden habe: Falls jemand einzelne Personen fotographiert, wie sie z.B. gerade vor einem aufgebauten Spiel sitzen, braucht eine Einwilligung (da das Persönlichkeitsrecht mehr wiegt, als die Berichterstattung, zumindest wenn die Person nicht berühmt ist). Wenn man aber fotographiert, wie sich hundert Besucher um die 20 letzten Giveaways prügeln, braucht man wohl keine Einwilligung, es sei den man stellt einen der Besucher auf dem Foto besonders heraus.

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Marten Holst
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Beiträge: 1787

RE: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Marten Holst » 25. Oktober 2006, 14:15

Moin,

grundsätzlich ist hier die Frage, ob ein Motiv die Veranstaltung "Messe Essen" anhand eines Beispielszenarios (zum Beispiel "Spieletisch mit drei Spielern und der Neuheit von Jeux Leonardo") zeigt. In diesem Fall ist die Einzelperson rechtsärmer - Leute, die hier erwischt werden, wie sie auf gelbem Urlaub auf der Messe waren, haben ein Problem. Anders wäre es, wenn eine bestimmte Person gezeigt würde, die nur zufällig auf der Messe fotografiert wurde. Diese Abgrenzung ist schwammig, und davon leben dann die Rechtsanwälte ;-). Bei derartigen Veranstaltungen kann man im allgemeinen aber davon ausgehen, dass alle Nicht-Portrait-Aufnahmen und nicht explizit angeordnete Gruppenaufnahmen okay sind (aber nicht nachher von mir Anwoaltskosten erstattet bekommen, ist eine Faustregel).

Das Beispiel "Schule" ist von daher nicht komplett vergleichbar, weil Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen deutlich höheren Schutzstatus genießen als Reiner Knizia oder Gregor Breckle :-)

Tschüß
Marten

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Gregor Breckle
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Beiträge: 648

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Gregor Breckle » 25. Oktober 2006, 14:18

Hallo Thomas,

Danke für die genaue Recherche.
Die Sache mit dem Urheberrecht ist hier tatsächlich relativ unwichtig und ist mir in das Posting oben eher reingerutscht, obwohl es da nicht mehr so ganz im Zusammenhang steht - lassen wir das.

Und so wie du es unten beschrieben hast, sehe ich es auch, wobei wie gesagt, sich die Juristen streiten dürfen, ob das Spiel oder die Personen das Beiwerk sind.
ich würde aber auch sagen, dass eine kleine Gruppe (also z.B. vier, die um einen Spieletisch sitzen und sich aus der Taverne prügeln) noch nicht als Versammlung zählen und damit unter §33, Absatz 3 fallen.

Viele Grüße

Gregor

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Andreas Resch

RE: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Andreas Resch » 25. Oktober 2006, 14:20

Naja ... dann hoffe ich mal, dass mich keiner verklagt.

Liebe Grüße ... Andreas.

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Thomas

"Schule"

Beitragvon Thomas » 25. Oktober 2006, 14:20

Marten Holst schrieb:
> Das Beispiel "Schule" ist von daher nicht komplett

Außerdem würde ich das Beispiel "Schule" nicht unter "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen" packen wollen.

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Gregor Breckle
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Beiträge: 648

RE: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Gregor Breckle » 25. Oktober 2006, 14:23

Hallo Marten,

> Das Beispiel "Schule" ist von daher nicht komplett
> vergleichbar, weil Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
> einen deutlich höheren Schutzstatus genießen als Reiner
> Knizia oder Gregor Breckle :-)

Das Beispiel Schule sei mir doch gestattet, da auf einigen Bildern auch Kinder abgebildet sind. Ansonsten hast du natürlich Recht.

Viele Grüße

Gregor (fragt sich, ob er sich jetzt als "prominent" fühlen darf 8) , nachdem er mit Reiner Knizia in einem Satz genannt würde - aber dafür müßte er dann ja noch einen Teil mehr seiner Persönlichkeitsrechte abgeben :sad: )

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Günter Cornett

Re: Hinweis für Fotographen

Beitragvon Günter Cornett » 25. Oktober 2006, 15:42

Thomas schrieb:
>
> Grundsätzlich gilt: Das Recht am eigenen Bild hat
> hauptsächlich was mit dem Persönlichkeitsrecht und nicht mit
> dem Urheberrecht zu tun (Urheber des Fotos ist ja auch meist
> nicht die abgebildete Person, es sei den sie nutzen einen
> Selbstauslöser). Es bedarf der Einwilligung der abgebildeten
> Personen, um ein Foto zu "verbreiten".
>
> Ausnahmen regelt §23 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG):
>
> > (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen
> > [b]verbreitet und zur Schau gestellt [/b]werden:


> Wenn ich das richtig verstanden habe: Falls jemand einzelne
> Personen fotographiert, wie sie z.B. gerade vor einem
> aufgebauten Spiel sitzen, braucht eine Einwilligung (da das
> Persönlichkeitsrecht mehr wiegt, als die Berichterstattung,
> zumindest wenn die Person nicht berühmt ist). Wenn man aber

Es braucht die Einwilligung nicht zum Fotografieren sondern - wie du eingangs selbst schreibst - zum Verbreiten des Fotos. Von daher kann man auch nicht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen, wenn jemand nicht gegen das Fotografiertwerden protestiert.

Eine Einwilligung zum Fotografieren ist imho insbesondere dann nötig, wenn es sich um Fotos in privater Athmosphäre handelt (Sonnenbank etc.)

Gruß, Günter

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Günter Cornett

Schulfoto

Beitragvon Günter Cornett » 25. Oktober 2006, 15:46

Gregor Breckle schrieb:
>
> Hallo Petra,
>
> lange nichts mehr von euch gehört (wir sind ja auch nicht
> mehr in Bayern).
>
> > So weit ich das weiß, gelten für öffentliche Veranstaltungen,
> > wie es hier der Fall ist, andere Regeln ... vor allem auch
> > dann, wenn nicht nur eine einzige Person auf dem Bild ist.

Jo, wenn die Personen nur Beiwerk sind oder viele Personen auf dem Bild sind, z.B. bei einer Demonstration. Da kann und muss man nicht jeden Einzelnen fragen, wenn sehr viele auf dem Bild sind.

> Das wäre interessant, aber dann verstehe ich die Regeln für
> die Schule nicht, da Schule öffentlich ist (zumindest
> urheberrechtlich). Es gibt da so Feinheiten zwischen Schule
> und Unterricht (der ist nämlich nichtöffentlich) ...

Was das Schulfoto betrifft, so habe ich in einer Urheberrechtsnewsgroup mal gelesen, dass man eine Einwilligung der Abgebildeten zur Veröffentlichung innerhalb der Schule und zur Verbreitung an die Mitschüler/Eltern voraussetzt, weil das der Zweck des Schulfotos ist.
Mit einer Veröffentlichung im Netz muss der Abgebildete aber nicht rechnen.

Gruß, Günter

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Thomas

Re: Hinweis für Fotographen / Foto-Voyeure

Beitragvon Thomas » 25. Oktober 2006, 16:04

> > Wenn ich das richtig verstanden habe: Falls jemand einzelne
> > Personen fotographiert, wie sie z.B. gerade vor einem
> > aufgebauten Spiel sitzen, braucht eine Einwilligung [...]
>
> Es braucht die Einwilligung nicht zum Fotografieren sondern -
> wie du eingangs selbst schreibst - zum Verbreiten des Fotos.

Richtig. Ich habe mit Einwilligung in dem Zusammenhang (wie ich ihn oben ja schonmal erklärt habe) natürlich die Einwilligung zur Verbreitung (wie beispielsweise - aber nicht ausschliesslich - die Veröffentlichung) der Fotos gemeint. Ich hab es nur nicht nochmal explizit dazugeschrieben. Aber gut dass du das klargestellt hast, nicht dass mich da jemand falsch versteht.

> Eine Einwilligung zum Fotografieren ist imho insbesondere
> dann nötig, wenn es sich um Fotos in privater Athmosphäre
> handelt (Sonnenbank etc.)

Genau. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" wird in §201a StGB geregelt und stellt dann schon das Herstellen von Bildaufnahmen unter Stafe.
siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: Hinweis für Fotographen / Foto-Voyeure

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 25. Oktober 2006, 16:50

Thomas schrieb:
>
> > Eine Einwilligung zum Fotografieren ist imho insbesondere
> > dann nötig, wenn es sich um Fotos in privater Athmosphäre
> > handelt (Sonnenbank etc.)
>
> Genau. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
> durch Bildaufnahmen" wird in §201a StGB geregelt und stellt
> dann schon das Herstellen von Bildaufnahmen unter Stafe.
> siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Meistens jedenfalls. Ich denke da nur an eine große deutsch Tageszeitung mit 4 Buchstaben, die sich nicht einen Deut darum schert, was die Personen auf den Bildern denken oder möchten. Die drucken scheinbar fast alles.

Gruß Carsten (der sich im H9ooo-Messebericht gefunden hat und auch nicht gefragt wurde)


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