Beitragvon Marten Holst » 11. November 2006, 04:10
Moin,
> Bin juristisch nicht gerade ein Held - könntest du mir das
> mit dem "Schutzrecht" in 1-2 Sätzen kurz erläutern? Danke.
ich auch nicht, sonst hätte ich ein sinnigeres Wort gewählt.
Das Konzept der "freien Meinungsäußerung" wird leider oft missverstanden. Zum Einen bedeutet es "lediglich", dass der Staat nicht einfach kritische Äußerungen oder Sachdiskussionen unterdrücken darf. Es bedeutet aber nicht, dass Privatpersonen einander dieses Recht überall zugestehen müssen. Sprich: der hier zuständige Admin kann nach Belieben, und zwar ohne, dass das ein Verstoß gegen dieses Grundrecht wäre, Artikel hier löschen, die ihm nicht passen - das wäre dann auch keine "Zensur" oder ähnliches. Meinetwegen alle Artikel, die das Wort "grün" enthalten. Oder alle, die gegenüber der spielbox oder sonstwem kritisch sind, weil man ein Jubelforum möchte (*). Ist nicht der Fall, wäre albern, ginge aber komplett klar - das ist ganz normales Hausrecht.
Zum anderen ist auch dieses Recht wie viele andere erst mal nur ein Recht unter vielen, die teilweise auch miteinander im Widerspruch stehen. Ich habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Du das auf häusliche Privatsphäre und Verteidigung derselben. Bräche ich nachts bei Dir ein, wären die beiden miteinander zu vergleichen (vulgo: darfst Du mir in die Fresse hauen? (**)) Im Forum kann das zum Beispiel bedeuten, dass gewisse Äußerungen sogar vom Webmaster entfernt werden [i]müssen[/i], wenn er Kenntnis erlangt, wenn sie zum Beispiel beleidigend sind, oder geeignet eine Person, auch eine juristische, unverhältnismäßig zu schädigen (***).
Das alles hat mit dem konkreten Fall gerade nicht so viel zu tun, aber die häufige Berufung auf das "Recht auf freie Meinungsäußerung" in Foren in letzter Zeit allgemein hat gewisse Reflexe antrainiert, ich bitte von daher um Vergebung, falls Du Dich "angemacht" gefühlt haben solltest, das wäre nicht meine Absicht gewesen.
Tschüß
Marten
(*) Auch hier gibt es mindestens eine Ausnahme: die Auswahl der gelöschten Artikel darf nicht im engeren Sinne diskriminierend sein. Alle Artikel von Frauen oder vermeintlichen Ausländern zu löschen ginge nicht.
(**) Ich meine, in diesem Fall darfst Du. Innerhalb gewisser Grenzen allerdings nur.
(***) Wenn ich das richtig verstanden habe im Wirtschaftsrecht damals, dann kann man sogar mit komplett korrekten Faktenaussagen an die Wand fahren, was das betrifft.