Beitragvon Günter Cornett » 3. Juli 2007, 15:23
Richard Stubenvoll schrieb:
>
> > Die Verwendung von Pressefotos und Pressetexten ist
> > eigentlich immer möglich, sofern sie öffentlich zugänglich
> > und nicht mit Sperrfristen belegt sind. Da gibt es also
> > keinen Ärger.
>
> Ja, unentgeltliche Verwendung ist natürlich gewünscht. Aber
> Pressefotos und Pressetexte zur Gewinnerzielung einzusetzen?
> -- Das ist doch ein anderes Thema, oder irre ich mich da?
Oftmals ist der Nachdruck von Pressetexten ausdrücklich erwünscht. Was die bloßen Infos zum Spiel betrifft: die sind nicht urheberechtlich geschützt. Urheberechtlichen Schutz hat dann aber die BGN-Messevorschau vermutlich insgesamt als Datenbankwerk.
Was Fotos betrifft: Wenn ich ein Spiel rezensiere und dazu ein Foto mache, bin ich Urheber sowohl der Rezension als auch des Fotos. Wenn Fotos des Verlages übernommen werden, hängt es davon ab, was die Verlage mit den Fotografen vereinbart haben. Im Normalfall ist die Überlassung an Dritte zum Zwecke der Werbung für das Spiel Teil der Vereinbarung.
Ob das Medium, in dem das Pressematerial verwendet wird, kostenlos oder gegen Entgelt zu haben ist, ist in der Regel ohne Belang.
Ich persönlich finde es schade, wenn der Blick auf die Messevorschau von BGN Geld kostet, kenne nicht deren Konzept. Irgendwie müssen die natürlich auch ihre Kosten wieder rein kriegen. Als Verlag mische ich mich da nicht ein, sofern es kein Wucher ist.
Darüberhinaus ist es generell ziemlich schwer, unauthorisierte Veröffentlichungen zu unterbinden, wenn der Urheberechtsverletzer hartnäckig und mittellos ist. Ich versuche seit mehr als zwei Jahren, dass die österreichischen Betreiber von expeditionzone.com meinen Artikel http://www.expeditionzone.com/start_hi.cfm?story=334&business=&club=&member=
von ihrer Seite nehmen und Schadenersatz zahlen. Sie hatten ihn ohne Erlaubnis von meiner Seite http://www.bambusspiele.de/spiele/nanuuk/nunavut.htm kopiert, Absätze umgestellt, Fehler rein gebaut und um ein bisschen Supermodel-Gelaber ergänzt. Ursprünglich hatte einer der beiden seinen Namen als Autor druntergesetzt. Seit dem Schreiben meines Anwalts, der die Entfernung des Textes verlangte, steht immerhin mein Name darunter, aber auch deren Copyright-Vermerk. Sie haben sich bisher geweigert, den Text zu entfernen.
Heute hatte ich nach zwei Jahren endlich einen Gerichtstermin; die Richter zeigten viel Verständnis für die prekäre Finanzsituation der Beklagten :sad:, aber wenig Sachkenntnis in Bezug auf Internetveröffentlichungen. Dass der Text immernoch von Google aus zu erreichen sei, führte einer von ihnen sehr hartnäckig auf den Google-cache zurück :seufz: . Dass die Seite nur aus dem Google-cache geladen wird, wenn man "Im Cache" anklickt, kam bei ihm nicht an.
Nun, ich kann von Glück sagen, dass ich als Verdi-Mitglied Rechtsschutz auch in Urheberrechtsangelegenheiten habe, ansonsten könnte ich es mir vermutlich nicht leisten, auf Entfernung des Textes zu klagen.
Was bei raus kam: ein beinah geschlossener aber doch geplatzter Vergleich. Naja, irgendwann in den nächsten Jahren, werde ich oder meine Erben wohl Recht bekommen- oder auch nicht. :???:
Gruß, Günter