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1853 Ausgabe Lookout Games

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Tacitus
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1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon Tacitus » 24. Juni 2011, 13:42

Hallo zusammen,

ist hier jemand in den Regeln von 1853 Lookout Games fit? Mir sind ein paar Sachverhalte rund um den Themenblock Gesellschaften mit Verwalter nicht so ganz klar:

1. Kann eine Gesellschaft mit Verwalter auch dann eine Lok von der Bank leihen, wenn die Gesellschaft bereits bezahlte Loks hat? Soll heißen, ist das Leihen eine reine Notmaßnahme, um nicht ohne Los dazustehen?

2. Gilt eine geliehene Lok als gekauft? Löst sie also auch Phasenwechsel etc. aus?

3. Eine Gesellschaft mit geliehener Lok muss erst die Lok zurück zahlen, bevor sie anderweitig Geld ausgeben darf. Heißt das, sie hat kein Gesellschaftsgeld bis die Lok abbezahlt ist (müsste man dann aufschreiben) oder heißt das, sie hat Geld, darf es aber nicht ausgeben, bevor die Lok bezahlt ist? Ein Unterschied der beiden Vorgehensweise entsteht dann, wenn die Gesellschaft in der Aktienrunde wieder einen Direktor bekommt und dieser sich entschließt die Lok an die Bank zurück zu geben. Dann ist es wichtig, ob die bisher von der "gepumpten" Lok erzielten Einfahrergebnisse im Gesellschaftsvermögen verbleiben oder nicht.

4. Wie reiht sich eine Lok, die zurück an die Bank gegeben wird, in die dortigen Loks ein? Steht sie alternativ zum Kauf zur Verfügung oder muss sie als erste gekauft werden? Beispiel: Eine 4er Lok ist geliehen, alle anderen verkauft. Die 5er liegt also frei. Jetzt wird die 4er zurück gegeben, muss man dann erst die 4er kaufen oder kann man auch gleich die 5er kaufen, weil die 4er ja schon "gebraucht" war? Oder etwas krasser: Die 4er ist geliehen, die erste 5er wurde bereits gekauft, danach wird eine geliehen 4er zurück gegeben. Muss man jetzt erst die gebrauchte 4er kaufen, bevor es weitere 5er bzw. 6er gibt?

Für qualifizierte Antworten, Kommentare und Anregungen wäre ich wirklich sehr dankbar. Bitte keine Aussagen wie: "Ich hab's zwar noch nie gespielt, kenne grundsätzlich keine 18er Spiele, ich würde es aber so oder so machen. Das wäre sicherlich gut gemeint, führt aber einfach zu nix.

Lieben Dank im Voraus

Tacitus

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AndreasT
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Re: 1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon AndreasT » 24. Juni 2011, 14:31

Hallo Tacitus,
als Aktualisierer des Computer-Verwaltungsprogramms der 18xx-Spiele hoffe ich kompetent genug für die Antwort zu sein, auch wenn die Situation, dass eine Gesellschaft ohne Direktor dasteht, bei uns relativ selten vorkommt.

> 1. Kann eine Gesellschaft mit Verwalter auch dann eine Lok
> von der Bank leihen, wenn die Gesellschaft bereits bezahlte
> Loks hat? Soll heißen, ist das Leihen eine reine Notmaßnahme,
> um nicht ohne Los dazustehen?

Du meinst wohl die Situation, dass eine Gesellschaft ohne Direktor ist, sondern mit Betriebsleiter:
Die Lok wird nicht geliehen (steht auchso nicht in der Regel), sondern auf Pump gekauft. Da nicht genügend Betriebskapital vorhanden ist, wird das Lokkärtchen verdeckt in dieses FEld der Gesellschaft gelegt. Dieser Kauf auf Kredit geht nur immer für eine Lok, aber laut Regel ist dieser Kauf nicht ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft bereits Loks hat.

> 2. Gilt eine geliehene Lok als gekauft? Löst sie also auch
> Phasenwechsel etc. aus?

s.o. Ja

> 3. Eine Gesellschaft mit geliehener Lok muss erst die Lok
> zurück zahlen, bevor sie anderweitig Geld ausgeben darf.
> Heißt das, sie hat kein Gesellschaftsgeld bis die Lok
> abbezahlt ist (müsste man dann aufschreiben) oder heißt das,
> sie hat Geld, darf es aber nicht ausgeben, bevor die Lok
> bezahlt ist? Ein Unterschied der beiden Vorgehensweise
> entsteht dann, wenn die Gesellschaft in der Aktienrunde
> wieder einen Direktor bekommt und dieser sich entschließt die
> Lok an die Bank zurück zu geben. Dann ist es wichtig, ob die
> bisher von der "gepumpten" Lok erzielten Einfahrergebnisse im
> Gesellschaftsvermögen verbleiben oder nicht.

Die Gesellschaft kann keine Ausgaben (auch nicht für Bauten oder Pöppel) machen, sondern sammelt durch Einsparen (bei Betriebsleitung gibt es nie ein Ausschütten an Aktionäre!!) solange, bis sie die Lokschulden bezahlen kann. Deshalb ist es meist nicht sinnvoll, bei vorhandenen Loks, eine weitere auf Pump zu kaufen, weil man dann nicht kostenpflichtig bauen kann (was auf dem Indien-Plan häufig vorkommt)

> 4. Wie reiht sich eine Lok, die zurück an die Bank gegeben
> wird, in die dortigen Loks ein? Steht sie alternativ zum Kauf
> zur Verfügung oder muss sie als erste gekauft werden?
> Beispiel: Eine 4er Lok ist geliehen, alle anderen verkauft.
> Die 5er liegt also frei. Jetzt wird die 4er zurück gegeben,
> muss man dann erst die 4er kaufen oder kann man auch gleich
> die 5er kaufen, weil die 4er ja schon "gebraucht" war? Oder
> etwas krasser: Die 4er ist geliehen, die erste 5er wurde
> bereits gekauft, danach wird eine geliehen 4er zurück
> gegeben. Muss man jetzt erst die gebrauchte 4er kaufen, bevor
> es weitere 5er bzw. 6er gibt?

Entfällt, da keine Rückgabe.

Viel Spass AndreasT

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Tacitus
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Re: 1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon Tacitus » 24. Juni 2011, 15:22

Hallo Andreas,

vielen Dank für deine Antworten. Klaro, Das Verwalterprogramm ist sehr ok!!! Aber weißt du, ob das eher auf die alte Ausagbe oder auf die Version von Lookout Games abhebt?

Ich frage deshalb, weil bei den Lookout-Games-Regeln unter 4.8.10 steht:

"Eine Lok kann nur dann auf Kredit gekauft werden, falls die Gesellschaft wie in Regel 3.4 beschrieben von einem Betriebleiter kontrolliert wird. Falls ein Direktor eine Gesellschaft übernimmt, die eine Lok auf Kredit gekauft hat, muss die Lok genau in diesem Moment gekauft oder an die Bank zurückgegeben werden."

Also doch die Möglichkeit der Rückgabe an die Bank - was zugegeben sehr seltsam ist! Besonders, weil eben nicht weiter beschrieben ist, wie mit der zurückgegebenen Lok zu verfahren ist...:-(

Darf ich dich fragen, was das Verwaltungsprogramm in diesem Fall macht? Wird der neue Direktor zur Zahlung der Aussenstände aus Privatvermögen aufgefortert?

Gruß

Tacitus

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AndreasT
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Re: 1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon AndreasT » 25. Juni 2011, 09:52

Tacitus schrieb:
>
> Hallo Andreas,
>
> vielen Dank für deine Antworten. Klaro, Das Verwalterprogramm
> ist sehr ok!!! Aber weißt du, ob das eher auf die alte
> Ausagbe oder auf die Version von Lookout Games abhebt?

Im Verwalterprogramm kannst du beide Versionen getrennt aufrufen.

> Ich frage deshalb, weil bei den Lookout-Games-Regeln unter
> 4.8.10 steht:
>
> "Eine Lok kann nur dann auf Kredit gekauft werden, falls die
> Gesellschaft wie in Regel 3.4 beschrieben von einem
> Betriebleiter kontrolliert wird. Falls ein Direktor eine
> Gesellschaft übernimmt, die eine Lok auf Kredit gekauft hat,
> muss die Lok genau in diesem Moment gekauft oder an die Bank
> zurückgegeben werden."

Rückgabe heißt hier, dass die Lok in den Pool kommt, das ist die gleiche Aktion wie die Rückgabe einer Lok durch Überschreiten des Loklimits beim Phasenwechsel. Diese Loks stehen alternativ zur aktuellen Lok zum Kauf zur Verfügung (Regel 4.8.6)

>
> Darf ich dich fragen, was das Verwaltungsprogramm in diesem
> Fall macht? Wird der neue Direktor zur Zahlung der
> Aussenstände aus Privatvermögen aufgefortert?

In 1853 gibt es keine Lokpflicht (wie z.B. in 1830 oder 1835)! Entweder der neue Direktor kauft die vorhandene, gepumpte Lok und "spendet" dazu Geld aus seinem Privatvermögen (aber ohne Verkauf von Aktien, diese Notfinanzierung gibt es auch nicht) oder er gibt diese Lok in den Pool und kauft dann die aktuelle Lok mit Zuschuss oder er läßt drittens die Geselllschaft ohne Lok, aber dann fährt sie nicht, und der Erwerb der Aktien, um Direktor zu werden, war gelinde gesagt schwachsinnig, also wird dieses wohl nie eintreten.

Servus aus München AndreasT (der sich schon auf den Höchst-Con mit viel 18xx im August freut)

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Tacitus
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Re: 1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon Tacitus » 25. Juni 2011, 11:30

Hallo Andreas,

VIELEN DANK!!!!!

Jetzt ist alles klar. Das Verrückte ist, wir haben alles genau so gespielt, aber nach ewigen Diskussionen, was echt anstrengend war :-(.

Viele Grüße aus Mannheim nach München.

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Axel Bungart

[RF] 1853 Ausgabe Lookout Games

Beitragvon Axel Bungart » 26. Juni 2011, 16:47

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