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Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 18. Dezember 2013, 23:41

Hallo,

Tequila schrieb:
>
> Dann müsste der Verlag aber aktiv verfolgen, wo die Fanregeln
> hochgeladen/angeboten werden. Das mag bei einem Verlag, der 3
> oder 5 Spiele im Angebot hat, noch angehen, aber irgendwann
> wird das halt echt unübersichtlich.

Na ja, in einer Zeit, in der PCs und Datenbanken keine Hexerei mehr sind, ist das ein eher taubes Argument.

Ein Verlag, der den Zusatzaufwand nicht betreiben will nachzuhalten, wo welche Übersetzungen seiner Spielregeln hochgeladen sind, erlaubt einfach das Hochladen nicht. Zumindest ich halte mich dann daran.

Manche Verlage sind aber noch froh, wenn man für "lau" ihre Spielregeln übersetzt und diese -mit Erlaubnis natürlich- hochlädt, und geben einem bei BGG einen "Daumen-rauf" und/oder Geekgold, oder sie verlinken dann sogar die Übersetzung auf ihrer eigenen Website (bei Viticulture z.B.).

Ich hätte auch kein Problem damit, eine Übersetzung von mir wieder zu löschen, wenn der Verlag das später will. Letztlich übersetze ich doch nur für mich; kann ich anderen damit vielleicht helfen, dass sie meine Übersetzung benutzen können, ist das schön, wenn der Verlag das aber nicht will, dann eben nicht. Das Hochladen meiner Übersetzungen, das mir ja nichts einbringt, brauche ich für mein Ego nicht.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
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Ernst-Jürgen

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Tigris
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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Tigris » 19. Dezember 2013, 08:47

Hallo,
wenn man Dein Posting richtig liest, wird klar, dass der Verlag mit der reinen Text-Version einverstanden gewesen wäre.
Ich wollte nur dem Eindruck entgegenwirken, dass es unabhängig vom Einverständnis des Verlags zulässig wäre, den reinen Text hochzuladen (so hatte ich es bspw. beim ersten Lesen aufgefasst).
Viele Grüße

TIGRIS

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peer

Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon peer » 19. Dezember 2013, 09:07

Hi,
Marc Gallus schrieb:
>
> Hallo Peer,
>
> das klingt jetzt aber so: Kundenservice anbieten? Nee, lieber
> nicht, hinterher beschwert sich der Kunde noch. Am besten
> keinen Service anbieten und gut ist... Diese Einstellung gibt
> es tatsächlich leider sehr oft in Deutschland.

Denke ich nicht (dazu kenne ich zu viele andere Länder), aber gut werden wir nicht klären können.

Im konkreten Fall ging es aber um eine Fanübersetzeung anstelle einer vom Verlag. D.h. der Verlag hat bereits entschieden, dass es keine deutsche Regel geben soll/wird. Wenn der Grund z.B. ist, dass eine Lizenzausgabe geplant ist, dessen Vertragswerk eine solche deutsche Regel verbietet oder der Grund ist, dass eine Regelüberarbeitung geplant ist und sie durch unterschiedliche Versionen Verwirrung vermeiden wollen - dann ist das eine Entscheidung des Verlages. Was das Erlauben einer Fanübersetzung mit "Kundenservive" zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

> In den USA hingegen wird der Kunde anders behandelt...Siehe
> zum Beispiel Einzelhandel....ich denke, dass es Zeit wird,
> dass die Deutschen mal ein wenig dazu lernen....

Ja, vor allem ist es wichtig, dass wir lernen, dass das mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen erkauft wird.

ciao
peer

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Danke

Beitragvon Dumon » 19. Dezember 2013, 10:23

Ich fand den Exkurs in die Juristerei durchaus sehr hilfreich. Wenn auch aus anderem Grund...
:D

Aber da wir Dich ja schonmal am Rohr haben, einfach mal interessehalber eine Folgefrage:

Gesetzt den Fall, ich habe eine Übersetzung angefertigt (ob im Auftrag oder einfach mit Genehmigung, sei mal dahin gestellt). Wie sieht das denn mit den Rechten an der Übersetzung aus?
Die fallen doch nicht unter das Urheberrecht, da ich als Übersetzer ja kein eigenständiges Werk geschaffen habe. Oder doch?
Liegen also die Rechte des übersetzten Textes beim Inhaber der Rechte am Originaltextes, oder bei mir?
Und falls ich das im Auftrag eines Verlages gemacht habe, der die Lizenz des Spieles erworben hat (so läuft das doch, oder?), wie sieht es dann aus? Bei mir, beim Verlag, oder beim Inhaber der Rechte am Originaltext?

...natürlich mal ganz unabhängig davon, welche Vereinbarungen ich mit dem Auftraggeber der Übersetzung getroffen habe, bzw. welcehn Vertrag ich abgeschlossen habe...


Hier muss jetzt aber keiner befürchten, dass ich da irgendwie Stimmung mache, oder auf irgendwas poche. Die Frage kam nur bei einem meiner letzten Projekte mal auf, und ich würde halt gerne wissen, wo ich da stände...
:)

Grütze,
Dumon

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Re: Danke

Beitragvon Tigris » 19. Dezember 2013, 10:36

Hi,
die Urheberrechte an der Übersetzung liegen zunächst einmal bei Dir. § 3 UrhG sagt, dass Übersetzungen ein eigenes Werk mit Urheberrecht entstehen lassen (als eine Form der Bearbeitung).
Du darfst das Werk "Übersetzung" nach § 23 UrhG aber nur nutzen, wenn Du vom Urheber des Originals die Erlaubnis hast.
Auch wenn die Rechte zunächst bei Dir als Person liegen, können die Nutzungsrechte aber dem Verlag etc. zustehen, je nach Fallgestaltung (bspw. beim Arbeitgeber § 43 UrhG).
Ich hoffe, dass hilft Dir weiter, auch wenn ich nicht auf alle denkbaren Verästelungen hier eingehen kann, wer was mit wem wie vereinbart haben könnte. Juristen-Ausrede: "Eine generalisierende Betrachtung verbietet sich hier. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls" :-)
Viele Grüße
TIGRIS

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Re: Danke

Beitragvon Dumon » 19. Dezember 2013, 11:46

Alles klar, vielen Dank!
Und die übliche Floskel "das muss von Fall zu Fall unterschieden werden" kenn ich nur zu gut, was Juristerei angeht...
:D

Jetzt weiß ich wenigstens, wie das mit dem Urheberrecht aussieht. Interessant wären jetzt natürlich die Grenzen des Nutzungsrechtes etc. - aber das würde zu weit gehen, hier, denke ich.

Grütze,
Dumon

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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Tequila » 19. Dezember 2013, 11:51

Da muss ich leider widersprechen...

1. Das Internet vergisst nicht, will sagen, auch wenn die Datei gelöscht wird, gibt es SPiegelseiten, auf denen man das ursprüngliche File immer noch finden kann

2. Solche Regel-PDFs verselbstständigen sich und werden auf vielen anderen Seiten ebenfalls hochgeladen, nicht unbedingt mit dem Wissen von Verlag und des Übersetzers

Darauf folgt, das es so gut wie unmöglichist, da wirklich Buch zu führen.

Spielerische Grüße zurück

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 19. Dezember 2013, 12:44

Hallo,

Tequila schrieb:

> 2. Solche Regel-PDFs verselbstständigen sich und werden auf
> vielen anderen Seiten ebenfalls hochgeladen, nicht unbedingt
> mit dem Wissen von Verlag und des Übersetzers
>
> Darauf folgt, das es so gut wie unmöglichist, da wirklich
> Buch zu führen.
>
Das mag so sein, gilt dann ja aber wohl auch für die Spielregel-PDFs, die ein Verlag selbst zum Download bereitstellt.
Dann hätte der Verlag bei Regelneufassungen ja sozusagen selbst ein Problem mit seinen eigenen "streunenden" PDFs. Konsequenz müsste dann "eigentlich" sein, dass auch der Verlag selbst keine Regel-Downloads bereitstellt, damit nichts streunen kann.

Nichts schützt mehr vor der großen weiten Welt des Web, als es einfach nicht zu benutzen.

Ob's das dann bringt, ist eine ganz andere Frage.


Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen
Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen

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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Tequila » 19. Dezember 2013, 13:27

Das gilt in der Tat auch für die selber hochgeladenen Regeln, in der Tat.

Aber ich verstehe jeden Verlag, der sich nicht noch zusätzliche Baustellen hoch laden will.


Übrigens noch ein weiterer Aspekt:

Wenn ich eine Regel aus dem Englischen ins Deutsche übersetze, beim Verlag aber niemand des Deutschen mächtig ist, wer garantiert dem Verlag, das die Übersetzung korrekt ist?

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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Dumon » 19. Dezember 2013, 13:51

Gutes Beispiel.

Da fallen Verlage ja sogar auf angebliche "Profis" rein, die man dafür angeworben hat. Man muss sich in dem Zusammenhang nur mal die (bisherigen) Regeln von Banjoli Xeet oder von Rockwell angucken. In beiden Fällen haben die Verleger Leute angesprochen, die Profis sein sollten!

Und wenn das sogar auf diesem Wege passiert, wie vertrauenswürdig wirkt denn dann der Otto-Normal-Hobby-Übersetzer, der einfach mal vorbei kommt...?

Grütze,
Dumon

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Re: Anspruch auf kostenlose deutsche Regeln?

Beitragvon Wolfram » 24. Dezember 2013, 09:06

Aber immer unter der Prämisse, dass nicht jede Anleitung Schöpfungshöhe hat, also ein Urheberrecht begründet und auch nicht jede Übersetzung Schöpfungshöhe hat und damit eine Bearbeitung ist und der Erlaubnis des Urhebers des Originals benötigt und selbst Urheberrecht begründet.

Gerade im Bereich technische Texte, und dazu gehören Anleitungen, gibt es eine breite Grauzone.

Also, Autor fragen hilft. :-)
'When playing a game, the goal is to win, but it is the goal that is important, not the winning.' - Dr. Reiner Knizia


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